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Zustimmung zu einer Umstrukturierung - Welche Möglichkeiten haben wir dies abzuwenden?

B
boergess
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sollen unsere Zustimmung zu einer Umstrukturierung aller Arbeitsbereiche geben. Welche Möglichkeiten haben wir dies abzuwenden. Vor allem, nachdem sich herausgestellt hat, dass die Geschäftsführung offensichtlich "lügt" (alle Mitarbeiter unvollständig informiert).

M.E. kann ich nur §90/2/1 ziehen, welcher aber nur eine Unterrichtung des Betriebsrates beinhaltet!

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Community-Antworten (6)

S
Spartacus

21.03.2007 um 11:08 Uhr

Moin,

im § 90 BetrVG steht nichts von einer Zustimmung,sondern von eurem "Beratungsrecht". Dies könnt ihr aber nur wahrnehemen wenn euch ALLE Informationen vorliegen,einschließlich der Auswirkungen der geplanten Maßnahme auf die MA. Auch der Wirtschaftsausschuß (falls vorhanden) muß vorher informiert werden. Bei weitreichenden Umstrukturierungen? kommt evtl. auch der § 111 BetrVG in Betracht.Also, Informieren,Fragen,nachhacken.... agieren.

M
MartinR

21.03.2007 um 11:08 Uhr

Hallo Boergess,

denke Du bist auf dem richtigen Weg, die Unterrichtung steht Euch aber zumindest vollumfänglich zu; verstösst der AG hiergegen könnt ihr dies einfordern.

Stichwort Unterlassungsanspruch des BR

Hierzu stehen Euch natürlich auch rechtliche Mittel zur Verfügung

Gruß Martin

P
paula

21.03.2007 um 11:41 Uhr

zum einen ist es wichtig, dass Ihr Eure Inforechte einfordert und ggf. auch gerichtlich geltend macht. Dann habt Ihr eine Entscheidungsbasis für folgende Entscheidung:

  • Verzögerungsstrategie (kann die Sache evtl. zum kippen bringen - birgt aber auch sehr viele Risiken)

  • konstruktive Zusammenarbeit

Nach dem Gesetz habt Ihr keine Möglichkeit den AG an der Umsetzung zu hindern. Wenn er das möchte und auch die letzte Konsequenz nicht scheut wird er das umsetzen.

Schaut Euch einmal genau § 111ff BetrVG an. So wie das auf den ersten Blick aussieht wird das ein Thema für Euch werden.

B
boergess

21.03.2007 um 12:01 Uhr

danke für die schnelle hilfestellung,

wir im br sehen es ähnlich, dass der ag die umstrukturierung durchsetzen kann wenn er will. und er wird dies auch tun, da unser aufsichtsrat das so sehen will!!! leider haben wir eine schwache gf und einen schwachen ar vorsitzenden!!!!

es wird wahrscheinlich nur eine verzögerungsstrategie stattfinden können paula wenn du mir noch kurz die risiken darlegen könntest? danke

die konstruktive zusammenarbeit mit der gf kann man wohl vergessen, da diese noch nicht mal auf bedenken von qualifizierten abteilungsleitern hören

P
paula

21.03.2007 um 13:34 Uhr

das Problem bei einer Verzögerungsstrtegie ist häufig, dass darüber die Verhandlungen zum Interessenausgleich platzen. Wenn dann die Fronten in der Einigungsstelle verhärtet sind platz auch diese. Danach kann der AG umsetzen, ggf. ohne Rücksicht auf Verluste.

Wie Ihr Eure Strategie ausrichtet, solltet Ihr mit einem Anwalt klären. Da gibt es 1001 Details zu klären

B
boergess

22.03.2007 um 10:56 Uhr

wenn der ag die umstrukturierung durchsetzt, ist er dann verpflichtet eine neue stellenbeschreibung mit daraus resultierender stellenbewertung durchzuführen?

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