Erstellt am 21.03.2007 um 19:32 Uhr von Kölner
@tomTom
Werdet Ihr die gleichen Dinge tun wie vorher? Also mit den gleichen AN und dem gleichen Material die gleichen Dinge?
Erstellt am 22.03.2007 um 06:26 Uhr von tomtom
Hallo und guten Moergen,
also bei uns bleibt alles beim alten, es ändert sich nichts.
Eine Änderung gibt es jedoch, der Neue AG hat keinen Konzernbetriebsrat, wird es auch nicht geben und den alten Arbeitgeber wird es nur noch solange als AG geben, bis alle Aktien vom Markt sind, also dann auch keinen Vorstand mehr usw.
Vielen Dank TomTom
Erstellt am 22.03.2007 um 08:14 Uhr von Kölner
@tomtom
In der ersten Frage steht, dass die aufnehmende AktGes. einen BR und GBR und KBR hat, dann schreibst Du, dass es keinen KBR gibt (der übrigens auch nicht errichtet werden muss).
Was denn nun?
Erstellt am 22.03.2007 um 08:35 Uhr von tomtom
ich versuche es mal genau zu machen:
die aufnehmende Firma ist eine Holding und hat Gebietesbetriebsräte (O,W;N;S)und einen GBR und keinen KBR. Wir als GMBH haben einen BR und die AG der wir angehören hat BR`s und einen GBR.
Das Thema mit dem KBR ist bei der AG erst mal vom Tisch, da es eh nur für ein paar Monate wäre.
Die Holding will die Kontrolle über alles erhalten, daher sollen die Aktien der AG auch vom Markt genommen werden.
Wir werden in die neue Firma aufgenommen, unserer Firmenname bleibt mit einem Zusatz der aufnehmenden Firma.
Was ändert sich für uns als MA?
Müssen BV`s und ggf. Tarifverträge der Holding uns vorgelegt werden?
Müssen neue AV erfolgen bzw. Zusatzvereinabrungen?
Ist ein Betriebsübergang in betracht zu ziehen?
Erstellt am 22.03.2007 um 09:10 Uhr von pumpernickel
tomtom, ein betriebsübergang gem. §613a BGB liegt doch auf der hand. dort einmal nachlesen, was zu deinen fragen geschrieben steht.
kann vor allem dazu raten, dass ihr euch durch einen fachanwalt beraten und begleiten lasst. ein solches forum ist dafür eher ungeeignet.
welche aktionen unternimmt überhaupt euer GBR?
hir noch etwas: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
kölner, kannst du nicht mehr folgen, wenn sich jemand vertan und dann korigiert hat? sprüche kannst du wohl besser klopfen
Erstellt am 22.03.2007 um 10:14 Uhr von Kölner
@pumpernickel
Ja, das stimmt. Das tut mir auch leid. Ich wollte das nicht und entschuldige mich aufrichtig und ernsthaft. Es wird nie wieder vorkommen, bitte verzeih mir. Ich mag ja, wie und was Du schreibst und wenn Du immer so nette Dinge schreibst wird mir gleich wuschig...
@tomtom
Der Fachanwalthinweis von pumpernickel ist natürlich eine Sensation. Und dennoch solltet Ihr auch das UmwG mal genauer unter die Lupe nehmen. Ggf. kann ich Dir auch noch eine weitere Empfehlung geben.
Erstellt am 22.03.2007 um 10:59 Uhr von tomtom
ok erst mal vielen Dank für den Anfang, wir werden uns weiter informieren.
Zur Zeit wurde ein Integrationsteam gebildet aus der AG und der übernehmenden Firma (Holding) bisher jedoch ohne GBR, dieser soll jetzt mit in das Integrationsteam. Wir als BR und nicht dem GBR der AG zugehörig sind erst mal außen vor. Warrum?
Das mit dem UmwG hört sich sehr interessant an, aber wo bekommen wir die Info her Betriebsübergang oder Verschmelzung?
Erstellt am 25.03.2007 um 10:30 Uhr von Vergesslich
Angesichts der unterschiedlichen Darstellungen dessen was da geschieht, vermag ich die Geschehnisse nicht richtig einzuordenen. Ist es nun lediglich ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen der GmbH und / oder AG an einen neuen Gesellschafter oder finden da dann auch tatsächlich (weitere) Dinge statt, die unter das Umwandlungsgesetz fallen?
Jedenfalls gibt es im Umwandlungsgesetz, sollte es denn in Frage kommen, einige Pflichtinformationen des Unternehmens an den Betriebsrat: §§ 5, 126, 194, 325 UmwG und auch § 17 UmwG.