Wurden von einer anderen AG gekauft - Was nun?
Hallo,
wir sind eine GmbH mit BR in einer AG die einen GBR hat. Nun wurde die AG von einer anderen Firma gekauft welche ein Konzern ist mit Aufsichtsrat usw.
Die neue Firma hat auch BRs, sowohl GBR und Konzern-BR. Wie verhält es sich mit den BVs und den Grundsätzen z.B. Tarifvertrag wenn es sowas bei der Firma gibt usw. müssen diese alle neu in der GmbH verhandelt werden.
Muß und die neue Firma ihre gültigen BV`s zur Verfügung stellen?
Welche betrieblichen Übungen usw. gehen auf uns über?
Ist hier ggf. auch ein Betriebsübergang in Betracht zu ziehen?
Ist alles für uns recht kompliziert, da wir uns erst vor einem Jahr gegründet haben.
Schon mal vielen Dank TomTom
Community-Antworten (8)
21.03.2007 um 20:32 Uhr
@tomTom Werdet Ihr die gleichen Dinge tun wie vorher? Also mit den gleichen AN und dem gleichen Material die gleichen Dinge?
22.03.2007 um 07:26 Uhr
Hallo und guten Moergen,
also bei uns bleibt alles beim alten, es ändert sich nichts.
Eine Änderung gibt es jedoch, der Neue AG hat keinen Konzernbetriebsrat, wird es auch nicht geben und den alten Arbeitgeber wird es nur noch solange als AG geben, bis alle Aktien vom Markt sind, also dann auch keinen Vorstand mehr usw.
Vielen Dank TomTom
22.03.2007 um 09:14 Uhr
@tomtom In der ersten Frage steht, dass die aufnehmende AktGes. einen BR und GBR und KBR hat, dann schreibst Du, dass es keinen KBR gibt (der übrigens auch nicht errichtet werden muss). Was denn nun?
22.03.2007 um 09:35 Uhr
ich versuche es mal genau zu machen: die aufnehmende Firma ist eine Holding und hat Gebietesbetriebsräte (O,W;N;S)und einen GBR und keinen KBR. Wir als GMBH haben einen BR und die AG der wir angehören hat BR`s und einen GBR.
Das Thema mit dem KBR ist bei der AG erst mal vom Tisch, da es eh nur für ein paar Monate wäre.
Die Holding will die Kontrolle über alles erhalten, daher sollen die Aktien der AG auch vom Markt genommen werden.
Wir werden in die neue Firma aufgenommen, unserer Firmenname bleibt mit einem Zusatz der aufnehmenden Firma.
Was ändert sich für uns als MA? Müssen BV`s und ggf. Tarifverträge der Holding uns vorgelegt werden? Müssen neue AV erfolgen bzw. Zusatzvereinabrungen? Ist ein Betriebsübergang in betracht zu ziehen?
22.03.2007 um 10:10 Uhr
tomtom, ein betriebsübergang gem. §613a BGB liegt doch auf der hand. dort einmal nachlesen, was zu deinen fragen geschrieben steht. kann vor allem dazu raten, dass ihr euch durch einen fachanwalt beraten und begleiten lasst. ein solches forum ist dafür eher ungeeignet. welche aktionen unternimmt überhaupt euer GBR?
hir noch etwas: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
kölner, kannst du nicht mehr folgen, wenn sich jemand vertan und dann korigiert hat? sprüche kannst du wohl besser klopfen
22.03.2007 um 11:14 Uhr
@pumpernickel Ja, das stimmt. Das tut mir auch leid. Ich wollte das nicht und entschuldige mich aufrichtig und ernsthaft. Es wird nie wieder vorkommen, bitte verzeih mir. Ich mag ja, wie und was Du schreibst und wenn Du immer so nette Dinge schreibst wird mir gleich wuschig...
@tomtom Der Fachanwalthinweis von pumpernickel ist natürlich eine Sensation. Und dennoch solltet Ihr auch das UmwG mal genauer unter die Lupe nehmen. Ggf. kann ich Dir auch noch eine weitere Empfehlung geben.
22.03.2007 um 11:59 Uhr
ok erst mal vielen Dank für den Anfang, wir werden uns weiter informieren. Zur Zeit wurde ein Integrationsteam gebildet aus der AG und der übernehmenden Firma (Holding) bisher jedoch ohne GBR, dieser soll jetzt mit in das Integrationsteam. Wir als BR und nicht dem GBR der AG zugehörig sind erst mal außen vor. Warrum? Das mit dem UmwG hört sich sehr interessant an, aber wo bekommen wir die Info her Betriebsübergang oder Verschmelzung?
25.03.2007 um 12:30 Uhr
Angesichts der unterschiedlichen Darstellungen dessen was da geschieht, vermag ich die Geschehnisse nicht richtig einzuordenen. Ist es nun lediglich ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen der GmbH und / oder AG an einen neuen Gesellschafter oder finden da dann auch tatsächlich (weitere) Dinge statt, die unter das Umwandlungsgesetz fallen?
Jedenfalls gibt es im Umwandlungsgesetz, sollte es denn in Frage kommen, einige Pflichtinformationen des Unternehmens an den Betriebsrat: §§ 5, 126, 194, 325 UmwG und auch § 17 UmwG.
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