Erstellt am 15.05.2009 um 09:43 Uhr von Petrus
Kommt drauf an...
Bleiben beide Unternehmen auf dem Papier erhalten (nur der Eigentümer des "aufgekauften" hat gewechselt), bleiben auch beide BR im Amt.
Verschmelzen hingegen beide Unternehmen zu einem neuen, dann bleibt der BR des größeren Betriebes übergangsweise im Amt und es gibt Neuwahlen (§21a BetrVG).
Erstellt am 16.05.2009 um 20:53 Uhr von Kölner
@Petrus
...und je nach Lage der Dinge ist es möglicherweise auch noch so, dass der eine und der andere BR noch mindestens ein halbes Jahr im Amt bleiben - oder länger!