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Zulage für BRV; Unser Vorsitzender ist unserer Meinung nach gekauft und verhält sich auch so - Was können wir unternehmen?

H
hallo.maus
Feb 2019 bearbeitet

Hallo!

Wir mussten feststellen, daß unser Vorsitzender bei seiner Wiederwahl eine nicht unerhebliche Zulage auf sein Gehalt bekommen hat. was er dem Gremium allerdings verschwiegen hat. Kam nur durch Zufall heraus bei der Durchsicht der Gehaltslisten. Wenn ich das richtig sehe, darf man als BR keinerlei Vor- oder Nachteile haben. Das heißt. auch im Gehalt darf sich nichts ändern. Unser Vorsitzender ist unserer Meinung nach gekauft ( wie bei VW ) und verhält sich auch so. Was können wir unternehmen.

21.929015

Community-Antworten (15)

C
carrie

04.09.2007 um 14:01 Uhr

hallo erstmal, wichtig wäre natürlich zu wissen was euer BRV beruflich macht (oder gemacht hat wenn er freigestellt ist ) bzw. ob es dort gerade Gehaltsaufbesserungen für alle gab, dann stehen sie ihm selbstverständlich auch zu und wären kein Vorteil. Ansonsten einfach mal im § 78 nachlesen, da steht dann alles weitere.

E
ego112

04.09.2007 um 14:18 Uhr

Deja Vu ???

W
Waschbär

04.09.2007 um 14:32 Uhr

Kater an Maus ,

die vorsätzliche Begünstigung bzw. Benachteiligung eines Betriebsratsmitglieds aufgrund seiner Tätigkeit im Betriebsrat ist nach § 119 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG strafbar!

versteckte Vergütungen

Lohn für ein nicht notwendiges Arbeitsversäumnis. leben in einer besonders verbilligten Betriebswohnung. besonders günstige Konditionen bei einem Firmendarlehen. Arbeitgeber gewährt Ihnen länger Urlaub. Sie bekommen zusätzlich zum Arbeitsentgelt Sitzungsgelder gezahlt. Arbeitgeber stellt Sie von der Arbeit frei, ohne dass dies zur Erfüllung Ihrer Betriebsratsaufgaben erforderlich wäre.

Ach eins noch solten sich eure anschuldigungen, als unwahr abzeichen.... dann seit ihr wegen Mobbing dran ! Bitte dann keinen Fred auf machen nur im Suchfeld Mobbing eingeben . Sollte euer BRV fragen haben wie er euch oder den ganzen BR los werden kann auch hier suchfeld ! eigendlich brauchst du nur das suchfeld, weil deine frage und die folgenden fragen bzw antorten sind alle schon im suchfeld hinter legt . Wunderest du dich nicht , warum ich das weis ? Ich habe grade eine Kristallkugel bekommen , von jemanndem der hier mal viel und versteckt sarkastisch gepostet hat ! na ja eigendlich wollte er mich damit wohl er schlagen,aber seine freundin sagte lass ihn , er hat so schön weiches fell :-)))

E
Eva1

04.09.2007 um 15:26 Uhr

Wie wäre es denn mit einem neuen BRV?

H
hallo.maus

04.09.2007 um 15:53 Uhr

Wir wissen ja, daß eine Begünstigung des BRV einen Straftatbestand darstellt und als Behinderung der BR-Arbeit ausgelegt werden kann. Ein neuer BRV wäre gar nicht schlecht, aber sollen wir die Begünstigung anzeigen? Mobbing ist es nicht, wir haben es nachweislich, daß er eine Zulage bekommt, seit seiner Wahl. Und nicht wenig. Auf jeden Fall hat er jetzt als BRV ca. 30% mehr als er bei seiner vorherigen Tätigkeit verdient hat und sonst noch einige Vergünstigungen. Die Personen, die die Tätigkeiten ausführen, die er vorher auch machte, hatten keine Gehaltsaufbesserungen und auch keine Aufstiegsmöglichkeiten.. Da die Sache ja strafbar ist, ist meine Frage, wie wir vorgehen sollen. Ihn anzeigen. Oder den Arbeitgeber, der ihm die Zulage gewährt.

EB
Euer Betriebsrat

04.09.2007 um 16:15 Uhr

Euer Betriebsrat

DAH
Der alte Heini

04.09.2007 um 22:36 Uhr

Was man bei der Staatsanwaltschaft anzeigt, sollte man auch beweisen können. Eure angeblichen Beweise sind nur Vermutungen.

Ein BRV ist auch ein Arbeitnehmer. Er hat das gleiche Recht wie andere AN auch, über sein Gehalt zu verhandeln. Vielleicht hat er sich nur besser verkauft und war dabei kleverer wie Andere. Der Hinweis auf VW ist nicht passend, den dort ging es um ganz andere Summen und Vergünstigungen die nur mit einer Begünstigung erklärt werden können.

M
matze83

04.09.2007 um 22:42 Uhr

Was sagt denn euer BRV zu den Anschuldigungen? Vlt. kann er ja alles sauber aufklären.

Wenn nicht, und er wirklich begünstigt wurde, würde ich versuchen ihn als BRV abzuwählen und ein beim ArbG seinen Ausschluss beantragen.

Ironiemodus an Der andere Weg wäre zwecks Gleichbehandlung diese Zulage für alle BRMs anzufordern, der AUB beitreten und ein ruhiges Leben führen. Ironiemodus aus

DAH
Der alte Heini

04.09.2007 um 23:28 Uhr

matze83, ich glaube nicht, das der BRV oder ein anderer Arbeitnehmer dem BR Rechenschaft über sein Gehalt abgeben muss. Und ob hallo.maus einen Ausschlußantrag beim Arbeitsgericht stellen kann bezweifele ich und das nicht nur weil Genanntes keine grobe Pflichtverletzung begründen dürfte.

H
hallo.maus

05.09.2007 um 09:27 Uhr

Zu diesem ganzen Fall müßte ich leider etwas weiter ausholen, das würde den Rahmen hier sprengen. Beweisen kann man es anhand der Lohn- und Gehaltslisten. Lt. BetrVG, selbst wenn unser BRV besser als andetre über sein Gehalt verhandelt hat, steht ihm diese Zulage nicht zu und stellt eine Begünstigung dar und damit nach §119 BetrVG auch eine Behinderung der BR-Arbeit ( Quelle: Schoof , BR-Praxis von A-Z) Wir haben in diesem Fall schon sehr viel recherchiert. Der BRV muß uns ja keine Rechenschaft ablegen über sein Gehalt, allerdings muß er sich auch um die Belange unserer Mitarbeiter kümmern und das tut er in diesem Fall aber nicht. Die Entscheidungen, die er oft trifft, ohne das Gremium in irgendeiner Weise einzubeziehen, sind genau so, wie es die Geschäftsleitung haben will, oft sehr zum Nachteil unserer Mitarbeiter. Unsere Firma wurde von einem Finanzinvestor gekauft und seitdem wird gekündigt, der Leistungsdruck erhöht, Löhne gekürzt(allerdings nicht die des BRV, der vorher ebenfalls normaler Produktionsmitarbeiter war) Unseren BRV haben wir bereits darauf angesprochen. Eigentlich läßt er sich nie aus der Ruhe bringen, in diesem Fall aber wurde er richtig patzig und wich einer Antwort aus. Im übrigen haben wir mehrere Werke in ganz Deutschland, unser werk ist eines der kleinsten. Und je nach Betriebsgröße bekommen alle BRV die auch im GBR sind eine entsprechende "Leistungszulage" ( so wird es tituliert) .Welche Leistung bringt denn ein BRV, die ein Arbeitgeber entsprechend honoriert.

RH
Robin H

05.09.2007 um 13:10 Uhr

Der "Begünstigende" (und damit straffällige Partei) ist ausschließlich der AG, und gegen den richtet sich dann auch der §119.

Euren BRV könnt ihr nur durch die Abwahl "abstrafen". Mal sehen, ob der AG ihm die Zulage dann immer noch bezahlt.

H
hallo.maus

05.09.2007 um 15:42 Uhr

Hallo Robin,

Dankee für den Tipp. Uns ist es auch lieber, wenn der AG seinen Kopf dafür hinhalten muß.

U
uhu

05.09.2007 um 16:16 Uhr

hallo.maus, meine Verständnisfrage : warum habt ihr eine solche Person als Vorsitzende/n gewählt? war sein Ruf nicht schon vorher bekannt?

DAH
Der alte Heini

06.09.2007 um 00:01 Uhr

hallo.maus, das erscheinen des Bruttolohn's in der Lohn- und Gehaltsliste ist nur ein Beweis das der Kollege dieses Gehalt bezieht. Ein Beweis für eine Begünstigung ist dies nicht. Mit solchen Anschuldigungen sollte man sehr vorsichtig sein. Habt ihr mit eurer Behauptung kein Erfolg könnte der Beschuldigte gegen Euch wegen falscher Anschuldigung vorgehen.

Der Kollege handelt im Amt des BR Vors nur im Auftrag des BR. Wird also der BR nicht aktiv, so kann man dem Vors keinen Vorwurf machen.

Aber auch der BR Vors ist neben seinem Amt auch ein ordentliches Betriebsratsmitglied was Anspruch auf "SEINE" Betriebsratsarbeit hat. Für "SEINE" Betriebsrats braucht er werder die Erlaubnis des BR noch muss er dem Gremium über "SEINE" Betriebsratsarbeit Rechenschaft ablegen.

Handelt der Vors jedoch eigenmächtig im Namen des BR so ist das nicht in Ordnung. Dann dürfte dieses Handeln eine grobe Pflichtverletzung sein, die eventuell einen Antrag auf Ausschluss des Kollegen aus dem BR begründen könnte. Der einfachste Weg wäre aber, den Kollegen von diesem Amt abzuwählen.

H
hallo.maus

06.09.2007 um 09:51 Uhr

Hallo alter Heini!

Der Vorsitzende handelt tatsächlich in vielen Fällen eigenmächtig.Das Gremium wird dann vor vollendete Tatsachen gestellt. Und meiner Meinung nach ist es eine Begünstigung, wenn in der Bruttolohn- und Gehaltsliste eine nicht unerhebliche übertarifliche Zulage gewährt wird, die er erst nach seiner Wahl zum Vorsitzenden bekommen hat und die er uns nicht erklären kann.

Und zu der Frage, warum wir so eine Person in dieses Amt gewählt haben. Erstens war uns damals nicht bewußt, daß er für eine Zulage sein ganzes Handeln ändert und zweitens ist er nur haarscharf Vorsitzender geworden. Mit 5 zu 4 Stimmen, nachdem 2 neue ins Gremium gewählt wurden, die nicht viel Ahnung davon hatten, wie er handelt. Das kriegt ja ein Außenstehender nicht mit.

Alles was positiv für die Mitarbeiter ist, heftet er sich an seine Brust und die negativen Sachen werden als Entscheidung des Gremiums verkauft, obwohl er diese Sachen zum Teil ohne unser Wissen schon der Geschäftsleitung per Unterschrift erlaubt hat und uns von der Maßnahme im Nachhinein erst informiert.

Wahrscheinlich bleibt uns nur die Abwahl des BRV. Es ist halt auch nicht so toll wenn die Mitarbeiter mitbekommen müssen, wem sie ihr Vertauen geschenkt haben.

Danke Euch für Eure Unterstützung.

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