Hallo, zusammen !
In unserer Firma hält der GF vierteljährlich eine Mitarbeiterversammlung ab.
Spricht etwas dagegen, aus praktischen Gründen sofort im Anschluss unsere Betriebsversammlung durchzuführen.
Pünktliche und korrekte Ladung der MA u.ä. natürlich vorausgesetzt.
V.G, Gerti