Erstellt am 19.03.2007 um 22:44 Uhr von hans
12-14 Stunden... naja vergleiche mal:
§3 ArbTG (Arbeitszeitgesetz) + §4 Satz 1 ArbSchG + §8(2)1, §15(1)2, §21(1) SGB VII
Übersetzt: die Arbeitszeit ist viiiiieeeeel zu lang! Ja versichert wäre man, aber die BG holt sich die Kohle vom ArG zurück.
Zur Frage, ob es reicht... keine Ahnung, aus'm Bauch raus, ja wenn der Kollege verpflichtet ist den anderen bei Dienstende mitzuschleppen??
Aber da bin ich gespannt auf die Antworten der Forenteilnehmer.
Gruß, Hans
Erstellt am 19.03.2007 um 23:25 Uhr von Tessa
Laut SGB VII § 7 ist man auch bei verbotswidirigem Verhalten versichert. soweit jedenfalls die auskunft, die einmal erhalten habe. Der Versicherungsschutz ist also auch dann gewährleistet.
Erstellt am 20.03.2007 um 08:12 Uhr von waschbär
majojon,
so wie du es dar stelltst "NEIN" , und warum ?
Habt ihr keinen BR ????? oder einen Buch zum Film ..
Erstellt am 21.03.2007 um 08:43 Uhr von arrode
Hallo majojon !
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SOzialgesetzbuch (SGB) VII gehören Beschäftigte zum Kreis in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Somit stehen die Beschäftigten grundsätzlich auf der Arbeitsstätte sowie auf den Hin- und Rückwegen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. § 8 SGB VII). Wichtig dabei ist, dass der direkte Weg gewählt wird. Erhebliche Umwege stehen nicht mehr unter Versicherungsschutz. Es ist unerheblich, ob Ihr 12, 14 oder 100 Stunden arbeitet.
Die Aussage von Hans ist niocht ganz orrekt. Die Berufsgenossenschaft erhebt jährliche Beiträge zur Bedarfdeckung. Der Arbeitgeber/ Unternehmer ist gesetzlich dazu verpflichtet Beiträge zu zahlen. Um so mehr Unfälle eines Unternehmens der Berufsgenossenschatf gemeldet werden, um so höher wird der Beitrag ausfallen. Es könnte also sein, dass der Unternehmer versucht "keinen Arbeitsunfall/ Wegeunfall" daraus zu machen. Er ist allerdings nach § 192 SGB VII verpflichtet nach Eintritt eines Unfall die gesetzliche vorgeschriebene Unfallanzeige zu erstellen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit des "Verunfallten" von über drei Tagen vorliegt. Der Betriebsrat hat diese allerdings zu unterschreiben.
Ich hoffe, die Antwort reicht Dir. Ansonsten frage nochmal nach
Schönen Tag arrode
Erstellt am 21.03.2007 um 08:53 Uhr von Bergmann
@ arrode ,
du schreibst :" Der Betriebsrat hat diese allerdings zu unterschreiben."
Äh , wo steht das geschrieben ?