Krank geschrieben - zur BR-Sitzung gehen?
Hallo,
kann ich während dem ich Krank geschrieben bin zur BR-Sitzung gehen ???
Community-Antworten (12)
19.03.2007 um 18:18 Uhr
winni, ja wenn Du dem BRV mitteilst, dass Du kommst, damit er kein EBRM lädt.
19.03.2007 um 18:18 Uhr
Siehst Du denn eine Notwendigkeit dafür ? Ihr habt doch sicherlich auch Ersatzmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen können. Ansonsten dürfte es davon abhängen, aus welchem Grunde zu AU bist. Bei ansteckenden Krankheiten würde ich allerdings auf eine Teilnahme verzichten.
19.03.2007 um 20:16 Uhr
... ebenso bei fieberhaften Erkrankungen, denn da ist meist Bettruhe angesagt ...
20.03.2007 um 09:21 Uhr
An alle ...., frage : Ein BR kommt zur Sitzung, ist laut Arzt Arbeits Unfähig .....
Der BR , steckt in folge seiner Erkrankung andere Mitarbeiter an , es kommt zu ausfällen und störungen im Betrieb .
Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ...
Muss der BR/AN den Ersatz Zahlen ?
20.03.2007 um 11:41 Uhr
Ich habe bisher zumindest noch nie was davon gehört, das der AG AN in Regress genommen hat, die entgegen einer AU gearbeitet und andere Mitarbeiter möglicherweise angestcket haben, aber wer weiß.
20.03.2007 um 12:53 Uhr
Der Nachweiß das eine bestimmte Person all die anderen angesteckt hat dürfte sich als äußerst schwierig erweisen...
20.03.2007 um 14:46 Uhr
spider, es geht bei meiner frage nicht um den Nachweis , von Erregern ... Sondern um die Frage ob der AN/BR "Probleme" haben könnte wen er "absichtlich" andere Mitarbeiter ansteckt,da er ja um seine Krankheit weis(Arzt hat beim Krankenbesuch den AN darüber aufgeklärt ) !
20.03.2007 um 15:16 Uhr
waschbär, "Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ..." Nocheinmal die Frage wie der AG hier den Beweiß führen will. Auf welcher Grundlage sollen den die Probleme entstehen?
20.03.2007 um 15:20 Uhr
spider,
Der AG spricht den Verdacht aus das der AN, zumindest "grob" gegen die AU Verstossen hat, da ihm gesagt wurde das nach dem der AN Hustend und niessend durch einen teil vom Betrieb ging andere AN´s nach ein Paar Tagen ebenfalls die gleichen Syntome zeigten und danach Ausgefallen sind .
Ist eine Verdachtskündigung möglich ? Ist der AN Verantwortungslos ?
20.03.2007 um 17:04 Uhr
Die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung dürften mit Sicherheit nicht gegeben sein. Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.
20.03.2007 um 17:07 Uhr
Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.
wo steht das denn?
20.03.2007 um 17:30 Uhr
Schreibfehler, wollte natürlich Schreiben KEINE bindende Anweisung
Verwandte Themen
Berechnung Krankenstand
ÄlterHallo, die GL ist nicht in der Lage, uns zu erklären, wie sie auf 10% Krankenstand kommt. Nun haben wir nach fast 1 Jahr Hinterfragerei eine SAP-basierte Liste erhalten, die folgende Informationen ent
halbe Woche krank
ÄlterHallo Kollegen! Wir sind ein Unternehmen im Einzelhandel also 6 Tage geöffnet, aber arbeiten ja nur 5 Tage. Wir haben an unteschiedlichen Tagen die Woche frei. Ein Mitarbeiter der laut Einsatzplan Mit
21 Stunden Woche dann krank wegen Corona
ÄlterHey Leute, hätte eine Frage, hoffe hier kann man mir helfen ? Ich hab eine 21h Woche (Teilzeit) steht auch so im Vertrag. Hier noch einige Infos zum Verständnis um was es geht.. Meine Arbeitszeiten
Ausschluß eines BR-Mitgliedes
ÄlterHallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich
Ausschluss eines BR-Mitgliedes
ÄlterHallo Wir haben folgendes Problem: Seit der Neuwahl besteht unser BR zum Teil aus alten und neuen Mitgliedern von verschiedenen Listen. Eine Liste hat von Anfang an Probleme gemacht. Natürlich haben w