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Krank geschrieben - zur BR-Sitzung gehen?

W
Winni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann ich während dem ich Krank geschrieben bin zur BR-Sitzung gehen ???

5.216012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

19.03.2007 um 18:18 Uhr

winni, ja wenn Du dem BRV mitteilst, dass Du kommst, damit er kein EBRM lädt.

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Rollie

19.03.2007 um 18:18 Uhr

Siehst Du denn eine Notwendigkeit dafür ? Ihr habt doch sicherlich auch Ersatzmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen können. Ansonsten dürfte es davon abhängen, aus welchem Grunde zu AU bist. Bei ansteckenden Krankheiten würde ich allerdings auf eine Teilnahme verzichten.

W
wölfchen

19.03.2007 um 20:16 Uhr

... ebenso bei fieberhaften Erkrankungen, denn da ist meist Bettruhe angesagt ...

W
Waschbär

20.03.2007 um 09:21 Uhr

An alle ...., frage : Ein BR kommt zur Sitzung, ist laut Arzt Arbeits Unfähig .....

Der BR , steckt in folge seiner Erkrankung andere Mitarbeiter an , es kommt zu ausfällen und störungen im Betrieb .

Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ...

Muss der BR/AN den Ersatz Zahlen ?

R
Rollie

20.03.2007 um 11:41 Uhr

Ich habe bisher zumindest noch nie was davon gehört, das der AG AN in Regress genommen hat, die entgegen einer AU gearbeitet und andere Mitarbeiter möglicherweise angestcket haben, aber wer weiß.

S
spider

20.03.2007 um 12:53 Uhr

Der Nachweiß das eine bestimmte Person all die anderen angesteckt hat dürfte sich als äußerst schwierig erweisen...

W
Waschbär

20.03.2007 um 14:46 Uhr

spider, es geht bei meiner frage nicht um den Nachweis , von Erregern ... Sondern um die Frage ob der AN/BR "Probleme" haben könnte wen er "absichtlich" andere Mitarbeiter ansteckt,da er ja um seine Krankheit weis(Arzt hat beim Krankenbesuch den AN darüber aufgeklärt ) !

S
spider

20.03.2007 um 15:16 Uhr

waschbär, "Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ..." Nocheinmal die Frage wie der AG hier den Beweiß führen will. Auf welcher Grundlage sollen den die Probleme entstehen?

W
Waschbär

20.03.2007 um 15:20 Uhr

spider,

Der AG spricht den Verdacht aus das der AN, zumindest "grob" gegen die AU Verstossen hat, da ihm gesagt wurde das nach dem der AN Hustend und niessend durch einen teil vom Betrieb ging andere AN´s nach ein Paar Tagen ebenfalls die gleichen Syntome zeigten und danach Ausgefallen sind .

Ist eine Verdachtskündigung möglich ? Ist der AN Verantwortungslos ?

S
spider

20.03.2007 um 17:04 Uhr

Die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung dürften mit Sicherheit nicht gegeben sein. Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.

P
pumpernickel

20.03.2007 um 17:07 Uhr

Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.

wo steht das denn?

S
spider

20.03.2007 um 17:30 Uhr

Schreibfehler, wollte natürlich Schreiben KEINE bindende Anweisung

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