Erstellt am 19.03.2007 um 17:18 Uhr von Lotte
winni,
ja wenn Du dem BRV mitteilst, dass Du kommst, damit er kein EBRM lädt.
Erstellt am 19.03.2007 um 17:18 Uhr von Rollie
Siehst Du denn eine Notwendigkeit dafür ? Ihr habt doch sicherlich auch Ersatzmitglieder, die an der Sitzung teilnehmen können. Ansonsten dürfte es davon abhängen, aus welchem Grunde zu AU bist. Bei ansteckenden Krankheiten würde ich allerdings auf eine Teilnahme verzichten.
Erstellt am 19.03.2007 um 19:16 Uhr von wölfchen
... ebenso bei fieberhaften Erkrankungen, denn da ist meist Bettruhe angesagt ...
Erstellt am 20.03.2007 um 08:21 Uhr von waschbär
An alle ....,
frage : Ein BR kommt zur Sitzung, ist laut Arzt Arbeits Unfähig .....
Der BR , steckt in folge seiner Erkrankung andere Mitarbeiter an , es kommt zu ausfällen und störungen im Betrieb .
Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ...
Muss der BR/AN den Ersatz Zahlen ?
Erstellt am 20.03.2007 um 10:41 Uhr von Rollie
Ich habe bisher zumindest noch nie was davon gehört, das der AG AN in Regress genommen hat, die entgegen einer AU gearbeitet und andere Mitarbeiter möglicherweise angestcket haben, aber wer weiß.
Erstellt am 20.03.2007 um 11:53 Uhr von spider
Der Nachweiß das eine bestimmte Person all die anderen angesteckt hat dürfte sich als äußerst schwierig erweisen...
Erstellt am 20.03.2007 um 13:46 Uhr von waschbär
spider,
es geht bei meiner frage nicht um den Nachweis , von Erregern ... Sondern um die Frage ob der AN/BR "Probleme" haben könnte wen er "absichtlich" andere Mitarbeiter ansteckt,da er ja um seine Krankheit weis(Arzt hat beim Krankenbesuch den AN darüber aufgeklärt ) !
Erstellt am 20.03.2007 um 14:16 Uhr von spider
waschbär,
"Der AG verklagt den BR/AN auf ausfall , da dieser im Betrieb war obwohl der AU war , der BR/An hat nach weislich andere Mitarbeiter Angesteckt ..." Nocheinmal die Frage wie der AG hier den Beweiß führen will. Auf welcher Grundlage sollen den die Probleme entstehen?
Erstellt am 20.03.2007 um 14:20 Uhr von waschbär
spider,
Der AG spricht den Verdacht aus das der AN, zumindest "grob" gegen die AU Verstossen hat, da ihm gesagt wurde das nach dem der AN Hustend und niessend durch einen teil vom Betrieb ging andere AN´s nach ein Paar Tagen ebenfalls die gleichen Syntome zeigten und danach Ausgefallen sind .
Ist eine Verdachtskündigung möglich ? Ist der AN Verantwortungslos ?
Erstellt am 20.03.2007 um 16:04 Uhr von spider
Die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung dürften mit Sicherheit nicht gegeben sein. Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.
Erstellt am 20.03.2007 um 16:07 Uhr von pumpernickel
Eine AU ist bindende Anweisung das man nicht arbeiten gehen darf.
wo steht das denn?
Erstellt am 20.03.2007 um 16:30 Uhr von spider
Schreibfehler, wollte natürlich Schreiben KEINE bindende Anweisung