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Auftraggeber weg - und nu?

G
goldor
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe gerade die erschreckende Meldung seitens des AG bekommen, daß er den größten Auftraggeber (60 % des Umsatzes) verloren hat. Keiner weiß, wie es nun weitergeht und ob es weiter. Leider bin ich momentan der einzige aus dem BR, der greifbar ist. Was kann ich tun? Was kann das Gremium tun? Worauf ist zu achten, wenn der Betrieb weitergeht? Dieser Fall tritt zum ersten Mal auf und wir sind ein recht "junges" Gremium ohne viel Erfahrung.

Kann mir jemand Tips geben? Ich bin gerade etwas überfordert. Danke, Gruß Volker

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

19.03.2007 um 14:13 Uhr

@goldor

  1. Mit dem AG zusammensetzen und seine Ideen anhören
  2. Die Belegschaft durch den AG informieren
  3. Den Auftragsverlust terminieren
  4. Kühlen Kopf bewahren
G
goldor

19.03.2007 um 14:37 Uhr

Wenn es zu einer Kündigungswelle kommt, und das wird es wohl, müssen dann bei der Sozialauswahl die einzelnen Projekte alleine betrachtet werden oder das Unternehmen als ganzes? Wir sind ein Callcenter, das für mehrere Auftraggeber arbeitet. Fällt der eine Auftraggeber weg, sollten dann nur die Leute entlassen werden, die für diesen einen Auftraggeber arbeiten, oder auch andere Leute von anderen Teams, weil die noch in der Probezeit sind?

Danke für Eure Hilfe und Grüße an den Kölner Dom!

K
Kölner

19.03.2007 um 14:43 Uhr

@goldor Das meinte ich mit "einen Kühlen Kopf bewahren". Warte doch erstmal ab. Sieh zu, dass der Zeitpunkt des Auftragsrückganges bekannt wird. Dann fragst Du - wie selbstverständlich - welche neuen Kunden der AG an Land ziehen will. Wenn er dann mit Kündigungen um die Ecke kommt, dann kann man noch reagieren.

Achja...ich denke die Sozialauswahl wird alle AN des Betriebs treffen.

E
eta

21.03.2007 um 10:42 Uhr

Hallo, der BR sollte umgehend das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen: Was unternimmt die Arbeitgeberseite, um andere Auftraggeber heranzuziehen? Welche Konsequenzen sind für die Arbeitnehmer zu erwarten aus seiner Sicht? Danach mit § 92 a BetrVG eigene Vorschläge erarbeiten und dem Arbeitgeber vorstellen. Mit Flugblättern oder ggf. mit einer kurzfristigen Betriebsversammlung die Arbeitnehmer informieren. Viel Erfolg

A
azubi

21.03.2007 um 16:00 Uhr

Und jetzt schnell ein Buch zulegen, in dem alles über Betriebsänderungen steht und was der Betriebsrat tun kann und soll. Gibts in guten Buchläden und bei gewerkschaftsnahen Buchverlägen. Für dieses Forum ist das Thema zu dick.

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