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Versetzung eines MA - ohne Mitbestimmung des BR?

Z
zickenpower
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

In unserem Betrieb wurde ein MA ohne Mitbestimmung des BR , vom Kaufmännischen Bereich in die Fertigung ( Transportarbeiten ) versetzt. Sein bisheriger Arbeitsplatz wurde intern durch einen anderen MA neu besetzt. Mit beiden MA wurde ohne BR über die Versetzung gesprochen und beide haben dieser Versetzung zugestimmt. Vobei dem versetzten MA nahegelegt wurde den BR nicht einzuschalten.Der MA der in dem Transportbereich versetzt wurde hat den BR gebeten,nach dem er seine Versetzung zugestimmt hatte sich nicht einzumischen. Der AG informierte uns rückwirkend , 6 Wochen später nach Arbeitsaufnahme,von der Versetzung.Dieser Versetzungen stimmten wir, auf Grund der Verletzung ( was nicht das erstemal durch den AG geschehen ist) des §99 des BetvG. nicht zu. Der AG hat jetzt auf Grund der fehlenden Zustimmung des BR beiden MA die Kündigung ausgehändigt. Was können wir tun um diesen Kündigungen entgegenzuwirken, zumal wir ja gebeten wurden, von Seiten der MA, uns nicht einzumischen?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.03.2007 um 14:27 Uhr

@zickenpower Drum prüfe, wer einen Widerspruch formuliert! Hier hat ein AG mal so richtige bewiesen, wo der Hammer zu hängen hat.

Ihr habt m.E. nicht sehr strategisch gehandelt, sondern "nur" impulsiv - und das könnte zunächst für die Kollegen schiefgehen (auch wenn sie vor einem ArbGer. durchaus Erfolg haben könnten). Warum habt Ihr nicht zunächst die AV geprüft? Zumal: Wenn Ihr sauer auf den AG sein wollt, dann hätte sich § 101 BetrVG doch viel eher gelohnt...

Vermutlich muss der BR dem AG jetzt zu Kreuze kriechen und Abbitte leisten. Zukünftig wird der AG etwas süffisanter lächeln und Ihr hoffentlich ein wenig die Waffenwahl sortierter vornehmen.

J
Jube

19.03.2007 um 16:15 Uhr

Kündigungsschutzklage empfehlen, §102 BetrVG (siehe hierzu auch die Randnotitzen z.B. bei Fitting) geltend machen. Ihr solltet es Eurem AG trotzdem so schwer wie möglich, wenn nicht gar unmöglich machen!

E
ego112

19.03.2007 um 18:43 Uhr

Zu prüfen ist ja wohl auch, wenn ich Deine Aussage in Bezug auf die Aushändigung der Kündigung richtig verstehe, ob die Kündigung an die MA ging ohne den BR zu hören, denn dann wäre Sie ja nicht erfolgt weil Formfehler vorliegt. Zu der Aussage von kölner kann ich nur sagen,dass auch Betriebsräte nur Menschen sind und manchmal ein wenig emotional handeln was manchmal nach hinten losgehen kann. Ausserdem hätten sich die Kollegen ja auch erst beim BR informieren können,bevor sie der Versetzung zustimmen. Der BR ist nunmal gehalten auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und Notfalls diese umzusetzen.

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