Erstellt am 09.01.2019 um 13:06 Uhr von celestro
naja ... welche "persönlichen Gründe" könnten denn dazu führen, dem Kollegen noch mehr Unterstützung zukommen zu lassen, als ohnehin schon ?
Ich finde als BR muß man eben nicht nur die Einzelperson, sondern auch die Kollegen im Blick haben. Und da würde ich irgendwann auch mal "zustimmen", auch wenn der Kollege das nicht will.
Klar ... versuchen würde ich es auch, aebr das habt Ihr ja laut Aussage getan.
Erstellt am 09.01.2019 um 14:12 Uhr von Cyber99
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts innerbetriebliche Versetzungen vornehmen und das ist aus betrieblichen Gründen ja auch oft notwendig, sonst wäre ein Arbeitgeber ja handlungsunfähig.
Allerdings sehe ich im vorliegenden Fall ein Problem. Die neue Tätigkeit ist in diesem Fall meines Erachtens eine minderwertige Tätigkeit, da der Kollege von einer Teamleiterstelle auf eine Sachbearbeiterstelle versetzt wird. Da spielt es auch keine Rolle, wenn das gleiche Gehalt gezahlt wird.
Ich wäre an dieser Stelle als BR eher geneigt der Versetzung zu Widersprechen. Dann soll der Arbeitgeber die Zustimmung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen.
Eine solche Versetzung macht in der Regel immer Ärger und wird nie einvernehmlich über die Bühne gehen. In vielen Fällen läuft das dann auf eine Trennung hinaus und nicht selten verfolgt ein Arbeitgeber mit der Versetzung genau dieses Ziel - nicht selten in der Hoffnung, dass der Arbeitnehmer aus freien Stücken das Unternehmen verlässt. Nun könnt Ihr als BR den Kollegen unterstützen oder eben auch nicht.
Falls Ihr nicht widersprecht kann der Kollege entweder sein Los akzeptieren und unmotiviert auf der neuen Stelle weiterarbeiten, er kann kündigen, oder er kann selbst Klage gegen die Versetzung einreichen. Alles nicht wirklich prickelnd!
Erstellt am 09.01.2019 um 14:20 Uhr von Pjöööng
Zitat (stehipp):
"Aus persönlichen Gründen möchte der Mitarbeiter aber nicht wechseln"
Dann sllte man die persönlichen Gründe kennen. Muss er dann für den Teamleiter arbeiten der ihm die Frau ausgepsannt hat, oder liegt es an der Möblierung des Büros?
Und was sind die Argumente des Arbeitgebers?
Aus dem Nichts kann man hier nichts zaubern
Erstellt am 09.01.2019 um 15:54 Uhr von celestro
"Die neue Tätigkeit ist in diesem Fall meines Erachtens eine minderwertige Tätigkeit, da der Kollege von einer Teamleiterstelle auf eine Sachbearbeiterstelle versetzt wird. Da spielt es auch keine Rolle, wenn das gleiche Gehalt gezahlt wird."
Sorry, aber da mußt Du dich jetzt mal entscheiden. Zitat:
"Fachlich sind beide Positionen ungefähr vergleichbar."
also was nun ? Ungefähr vergleichbar, oder "minderwertiger" ? Hinzu kommt natürlich, daß minderwertiger (als vorher) wohl eher kein Problem sein dürfte. Minderwertiger als im Arbeitsvertrag könnte man aber vermutlich verhindern.
Erstellt am 09.01.2019 um 16:00 Uhr von Pjöööng
Naja, je nachdem wie das Unternehmen strukturiert ist (stellen die Teamleiter eine eigene Hierarchiestufe dar, oder sind es nur zusätzliche Koordinierungsaufgaben) kann die Veränderung von Teamleiter zu Sachbearbeiter eine erhebliche Änderung der Umstände sein, oder auch nicht. Das wird hier niemand beurteilen können.
Durch die "Beförderung" auf die Teamleiterstelle würde sich in der Regel (sofern Teamleiter eine eigene Hierarchiestufe ist) auch der Arbeitsvertrag emtsprechend ändern.