Teilnahmerecht der Schwerbehindertenvertretung bei Vorstandsgeprächen mit dem Dienstherrn
Hallo Schwerbehindertenvetreter und Interessenten,
ich bin Schwerbehindertenvertreter im öffentlichen Dienst. Bei uns wird der Personalratsvorstand von den Personalratsmitgliedern durch Beschluß aufgefordert, mit dem Diesntherren z.B. über das Thema "Urlaubsübertragungseinbringung ins neue Jahr" in Kontakt zu treten um eine Regelung für den gesamten Betrieb herbeizuschaffen. Meine Frage ist, kann bei solchen Vorstandsgesprächen, welche mit dem Dienstherren geführt werden, die Schwerbehindertenvertretung ausgegrenzt werden. Hier geht es mittelbar auch um schwerbehinderte Kollegen. Gibt es hierzu evtl. auch schon gerichtliche Entscheidungen, kennt jemand eine?
Viele Grüße, Magdalena
Community-Antworten (2)
18.03.2007 um 21:22 Uhr
@Magdalena OB es "schon" solche Urteile gibt ist gut: Das SGB IX, mithin § 95 Abs. 4 ist m.E. hier eindeutig.
13.05.2007 um 00:46 Uhr
Hallo Magdalena das SGB IX sagt aus wenn eine einzele Persohn oder eine Gruppe Schwerb. betroffen ist ist die Schwerb.V. zu Betteiliegen
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