Erstellt am 18.03.2007 um 20:24 Uhr von Kölner
@ego112
Nein. Die GewO garantiert immer noch die Vertragsfreiheit und somit ist ein AV individualrechtlich zu betrachten.
Erstellt am 19.03.2007 um 08:31 Uhr von waschbär
ego112,
geht es dir um die Arbeitsverträge oder um Neu Einstellungen ?
Erstellt am 19.03.2007 um 10:08 Uhr von Jube
@ego112
Manchmal hilft es, mit den Kollegen ins Gespräch zu kommen, dann stellt einem auch schon mal der Eine oder Andere seinen AV zur Verfügung.