BR Neuwahlen nach Übernahme ja oder nein?
Ich bin Mitglied eines dreiköpfigen BR in einer Gemossenschaft mit 25 Mitarbeitern. Zum Sommer übernehmen wir eine kleine Genossenschaft mit ca. 10 Mitarbeitern und einem einköpfigen BR. Es wird einen Verschmelzungsvertrag geben. Der zu übernehmende Betrieb hört af zu existieren und geht zu 100% in unseren über. Unsere BV, unser Standort etc. bleibt erhalten. Wir werden uns dnene gegenüber einen neuen Namen geben. Nun nach § 111 BetrVG soll es keine Neuwahlen geben. Wir wollten den einköpfigen BR als Beisitzer (Gast) bei uns aufnehmen. Dann wären wir vier. Unsere GL möchte das nicht und drängt nach Neuwahlen gem § 21 a BetrVg i.V.m. § 13 BetrVG. Momentan gibt es diesbezüglich Meinungsverschiedenheiten. Wer hat nun recht?
Community-Antworten (2)
18.03.2007 um 20:18 Uhr
@Zyni Ich glaube an das Übergangsmandat und ich glaube auch an die Neuwahl. Dennoch empfehle ich eine Kommentierung und eine genauere Betrachtung des Verschmelzungs-/Aufnahme-Vertrages.
19.03.2007 um 12:23 Uhr
@Zyni das ist ein hochkomplexes Thema. Ich denke ohne rechtlichen Beistand werdet Ihr selber das Problem kaum lösen können. Nur die von Euch angedachte Lösung ist meines Erachtens rechtlich unzulässig.
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