Erstellt am 24.05.2006 um 20:48 Uhr von Lotte
Hallo Elfenkristall,
normalerweise werden die Mitglieder der Ausschüsse per Verhältniswahl und geheim gewählt. Schau Dir mal im BetrVG den §27 und §28 an. Ich finde da wird das Verfahren ganz gut erklärt. Falls die Wahl so abgelaufen ist wie Du sie beschrieben hast, würde ich es in der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung setzen lassen.
Aber ohne ein bißchen Mut wird's nicht gehen.
Erstellt am 24.05.2006 um 20:58 Uhr von Elfenkristall
Vielen Dank schonmal.
Welche Argumentationen wären hier am treffsichersten, da ja alle die Hand einschließlich mir gehoben haben......
Ich stehe sehr im Konflikt mit der BR-Vorsitzenden, wie lasse ich dies auf die Tagesordnung setzen, wer legt die Tagesordnung fest?
Lieben Dank
Erstellt am 24.05.2006 um 21:15 Uhr von Lotte
Also:
wer legt die Tagesordnung fest?
normalerweise wird zu Beginn der Sitzung gefragt, ob noch etwas zu der TO zu sagen ist. Dann kann ein Viertel der Mitglieder bewirken, dass Dein Punkt auf die TO kommt. Musst also dahingehend einen Antrag stellen, der dann abgestimmt wird: §29 BetrVG.
Du kannst auch die Vorsitzende anrufen bevor die Einladung rausgeht und sie bitten deinen Punkt aufzunehmen.
Argumente:
- wurde gefragt, ob geheime Wahl gewünscht wird?
- wurde gefragt, ob es weitere Vorschläge gibt (Personen)?
wurde nur gefragt, ob jemand etwas dagegen hat, also abgestimmt? oder wurde gewählt?
Erstellt am 24.05.2006 um 21:23 Uhr von Elfenkristall
Mit der Vorstitzenden kann ich leider nicht sprechen. Die wird sich hüten was zu ändern, da alles so "schön geklappt" hat wie sie es wollte und kein neu gewählter in einem Ausschuss ist.
Es wurde nicht gewählt beim Personalausschuss sondern nur ein Vorschlag gemacht/bestimmt und alle haben per Handzeichen zugestimmt. Klar das niemand der einzigste sein wollte der die Hand nicht hebt. Finde das echt so abgekartert.
Bin für jede Zeile dankbar.......
Erstellt am 25.05.2006 um 00:42 Uhr von Lennepirat
Hallo Elfenkristall,
nana,laß Dich mal nicht so schnell entmutigen!
In der nächsten Sitzung sprichst Du die Angelegenheit einfach mal an.
Die Vorsitzende leitet nur die Sitzung,aber Du bist ihr ja nicht unterstellt.
Also sag einfach Du möchtest den Punkt aus den Gründen nochmal auf die Tagespunktliste haben die Du auch hier nennst.Du bist doch so wie Du hier rüberkommst ne ehrliche Haut,also warum willst Du da groß etwas konstruieren mit tausend Argumenten.
Ich frag auch am Anfang der Sitzungen ob es zu den gelisteten Punkten noch weitere gibt,und wenn ja,dann setz ich die auf die Tagesordnung.Wir machen das bei uns recht unkompliziert,da wir da schon ein Team sind,und keiner einfach vom Tisch gefegt wird,oder benachteiligt wird.
Natürlich sind wir die schon länger dabei sind erfahrener,und wenn es in eine direkte Konfrontation geht hab ich auch lieber einen erfahrenen BR dabei,dafür nehm ich dann einen Neuling öfters mit bei reinen AN-Angelegenheiten.Die erfahrenen BR bei uns sehen Neulinge mehr als die BR der Zukunft,die uns eines Tages bestimmt mal ablösen,und dann vertreten die uns,also müssen sie auch entsprechend aufgebaut werden.
Sprich das was Dich stört ehrlich an und sag einfach Du wärst da überrollt worden.
Erstellt am 25.05.2006 um 08:27 Uhr von Lotte
Ich stimme Lennepirat in vielen Punkten zu.
Mit Offenheit kommst Du bestimmt am weitesten. Damit Du nicht nur aus den Bauch heraus argumentierst, solltest Du Dich aber auch mit den entsprechenden § aus dem BetrVG befassen. Meist hilft einem das auch dabei, nicht in die emotionale Diskussion abzudriften, sondern fachlich zu bleiben. Das überzeugt auch andere eher als verletzte Gefühle.
Erstellt am 25.05.2006 um 08:46 Uhr von Kölner
...und Gefühle haben in der BR-Arbeit nur an dritter oder gar vierter Stelle eine minimale Daseinsberechtigung!
Gefühle sind in der Regel in der BR-Arbeit kostspielig, wenig objektiv, unsinnig, kein guter Ratgeber und vor allem ein luxuriöses Gut.
Erstellt am 25.05.2006 um 09:01 Uhr von Lotte
Aber leider, leider sieht es ja oft in der Realität ganz anders aus.....
Erstellt am 25.05.2006 um 09:05 Uhr von Kölner
Bedingt: Gefühle kann sich ein BR nur in selteneren Phasen leisten.
Gefühle sind was für die sozialen Berufe - die können damit aber auch (hoffentlich) umgehen.
Erstellt am 25.05.2006 um 09:17 Uhr von Lotte
@Kölner
Ich hab schon gemerkt das Du mit dem (Ich zitiere Dich) "sozialen Gesocks" nichts anfangen kannst (aber wir können ja Freunde bleiben) und doch spielen Gefühle doch immer eine Rolle und die wenigsten schaffen es, sie unter Kontrolle zu halten. Manchmal bekommt dann die Sitzung z.B. einen sehr aggressiven Unterton (Männer sind ja eh aggressiv).
Erstellt am 25.05.2006 um 09:48 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Also erstmal zum Thema!:
Wenn es dieser Punkt nicht auf die Tagesordnung schfft, kann er noch unter sonstiges behandelt werden!!!!!
@Lotte: ich glaube nicht, dass Du Kölner richtig interpretierst, wenn Du seine Äusserung "sozialen Gesocks" liest!
Allein schon sein Job macht das deutlich!
Schönes Wochenende!
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 09:56 Uhr von Lotte
@Benno_BRB
Ich glaube, Kölner und ich wir verstehen uns schon, keine Sorge.
Außerdem wollen wir ja auch nicht gleich gefühlsdusselig werden
Aber es würde mich doch interessieren, was Du weißt was ich nicht weiß? Was ist denn sein Job? Macht er Supervisionen für emotional gestörte BR- Mitglieder?
Erstellt am 25.05.2006 um 10:15 Uhr von Benno_BRB
Freut mich Dass ihr euch versteht. Aber was ich von Kölner weiss gebe ich nicht preiss - au wenn i von do kumm! Is mea so meen jeheimnis mit ihm weeste?!
Schönet Wochnende wa?!
Benno
Erstellt am 25.05.2006 um 10:29 Uhr von Lotte
Hallo Benno
da Du auch so'n Mann von do bist (Beruf ist jetzt klar: Musketier): kannste Dir mal die Mühe machen und meine Frage mit der Wahlwerbung aus dem Forum zu beantworten, Deine Meinung würde mich interessieren
LG Lotte
Erstellt am 25.05.2006 um 11:00 Uhr von Fayence
@ Alle
Ihr diskutiert Euch hier vielleicht etwas zurecht!
1) Welche TOP wurden in der Ladung zur konstituierenden Sitzung durch den WV benannt?
2) Die Konstituierung des BR ist mit Wahl des BRV und seines Stellvertreters erfolgt.
Selbst wenn durch den WV in der Ladung " Wahl Betriebs-, Wirtschafts-, Personal-, Gesundheits/Arbeitsschutzausschuss" benannt worden wären, hätte der frisch gewählte BRV diese Tagesordnungspunkte gesondert beschliessen lassen müssen. Als einzige Ausnahme käme die Wahl des Betriebsausschusses in Betracht, da dieser in einem 9köpfigen BR gewählt werden muss. Aber hier gehen die Meinungen etwas auseinander!
Siehe Fitting,22. Aufl., §29 , RN 21
Siehe Däubler, 10. Aufl., § 29, RN 12ff
@ Elfenkristall
Wie war es denn nu? Wurden diese TOP´s beschlossen?
Erstellt am 25.05.2006 um 11:09 Uhr von Lotte
@Fayence
Selbst wenn durch den WV in der Ladung " Wahl Betriebs-, Wirtschafts-, Personal-, Gesundheits/Arbeitsschutzausschuss" benannt worden wären, hätte der frisch gewählte BRV diese Tagesordnungspunkte gesondert beschliessen lassen müssen.
Stimmt Fayence, diesen Punkt habe ich völlig außer Acht gelassen. Wir sehen die klaren Fakten vor lauter Gefühldusseligkeit nicht mehr.
Also Elfenkristall, nun solltest Du genug Argumente haben und kannst frei von Gefühlen fachlich in die Bresche springen
Erstellt am 25.05.2006 um 12:37 Uhr von Fayence
@ Lotte
Tja, da kann man einmal sehen, wohin Gefühlsdusseligkeit so führen kann... ;-)
Erstellt am 25.05.2006 um 16:04 Uhr von Benno_BRB
ähm?! ja! genau! Nee! oder doch? mal sehen hm.
Nee Lotte ik komm nich aus kölln. da haste mia wo falsch vastandn gloob ik. ik bin echt n "saupreiss" mich kannste aba nich koofn ik bin unbezaalba und ooch ßu seltn um wirklich wah ßu sein. Aba ditt ma nebnbei wa?
wenn de schon ma meene Menung wissn wisst, musste oochma sarn, wo ik lesn soll um dia ßu antwortn!
Ausserdem darf m. E. der Wahlvorstandsvorsitzende, der ja zur konstituierenden Sitzung einladen muss, nur die Konstituierung auf die TO setzen. Weiter gehen seine Kompetenzen erstmal nicht. Wenn dann der Wahlleiter aus den Reihen der neuen BR-Mitglieder gewählt wurde endet hier die Aufgabe des WV-Vorsitzenden. Ist dieser aber Mitglied im BR kann er zum Wahlleiter und sogar zum Vorsitzenden usw. gewählt werden. Die weiteren Punkte der TO können dann vom Gremium selber erweitert werden. Ausserdem gibt es die Möglichkeit, dass der WV-Vorsitzende den TOP Sonstiges mit auf die TO setzt. Dann geht aus dem anzufertigenden Protokoll eindeutig hervor, worüber der BR noch referieren musste, konnte, wollte, hat...
Ausserdem obliegt es nicht dem WV die Betriebsausschüsse zu besetzen. Dies ist einzig die Aufgabe des BR.
Benno