Stimmauszählung - darf dabei ein Bewerber mitwirken?
Darf ein Bewerber für den Betriebsrat (Listenwahl) bei der Stimmauszählung mitwirken?
Community-Antworten (3)
17.05.2006 um 12:45 Uhr
Ja, wenn er zuvor vom WV als Wahlhelfer benannt wurde.
17.05.2006 um 12:49 Uhr
Entschuldigung Frage war unvollständig.
Bewerber ist schon im Wahlvorstand.
Wie muß so eine Benennung aussehen, wie rein organisatorisch?
17.05.2006 um 13:16 Uhr
Der WV muss bei der Stimmenauszählung mitwirken und muss nicht benannt werden.
Wenn es nicht so wäre, wären über 90% der Betriebsräte nicht gewählt.
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