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Stimmauszählung - darf dabei ein Bewerber mitwirken?

T
ty
Nov 2016 bearbeitet

Darf ein Bewerber für den Betriebsrat (Listenwahl) bei der Stimmauszählung mitwirken?

2.85203

Community-Antworten (3)

P
p.g.

17.05.2006 um 12:45 Uhr

Ja, wenn er zuvor vom WV als Wahlhelfer benannt wurde.

T
ty

17.05.2006 um 12:49 Uhr

Entschuldigung Frage war unvollständig.

Bewerber ist schon im Wahlvorstand.

Wie muß so eine Benennung aussehen, wie rein organisatorisch?

FB
Frank B.

17.05.2006 um 13:16 Uhr

Der WV muss bei der Stimmenauszählung mitwirken und muss nicht benannt werden.

Wenn es nicht so wäre, wären über 90% der Betriebsräte nicht gewählt.

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