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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Information zum Jahresabschluss an den GBR- vor dem Aufsichtsrat ?

M
Maik
Jan 2018 bearbeitet

Der Jahresabschlussbericht (Bilanz) 2006 unseres Unternehmens liegt seit Februar 2007 vor. Nun soll zunächst im Mai der Aufsichtsrat darüber informiert werden, und erst danach der GBR im Juni. Müsste nicht der GBR sofort- und unabhängig von der Information des Aufsichtsrates durch das Unternehmen, informiert werden, wenn der Jahresabschluss vorliegt ?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

17.03.2007 um 21:31 Uhr

@Maik Das ist formaljuristisch vollkommen korrekt, da die Bilanz erst vom AR genehmigt werden muss. Aber es sitzen ja vermutlich AN-Vertreter im AR und es gibt im Zweifel auch das Handelsregister des örtlichen Amtsgerichtes.

Und: So wichtig ist die Bilanz auch wieder nicht, als das man hier einen Streit vom Zaun brechen sollte.

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