Der Jahresabschlussbericht (Bilanz) 2006 unseres Unternehmens liegt seit Februar 2007 vor.
Nun soll zunächst im Mai der Aufsichtsrat darüber informiert werden, und erst danach der GBR im Juni. Müsste nicht der GBR sofort- und unabhängig von der Information des Aufsichtsrates durch das Unternehmen, informiert werden, wenn der Jahresabschluss vorliegt ?