Nun soll zunächst im Mai der Aufsichtsrat darüber informiert werden, und erst danach der GBR im Juni. Müsste nicht der GBR sofort- und unabhängig von der Information des Aufsichtsrates durch das Unternehmen, informiert werden, wenn der Jahresabschluss vorliegt ?
Unsere Seminarempfehlung
Gesamtbetriebsrat Teil 1
Einsteiger-Seminar in die rechtlichen Grundlagen