Liebe Kolleginnen und Kollegen,
gleich noch iene Frage zum Thema Friste und vor allem eine Bitte um ein kurzes Statement, wie die Angelegenheit in ähnlich gelagerten Betrieben gehandhabt wird:

Wir sind eine Klinik in einem Gesundheitskonzern. Eigener Betrieb innerhalb einer GmbH. Der Jahresabschluss wird Mitte März vom Vorstand verabschiedet.
Nach meiner Rechtsausffassung haben wir vom WA doch einen Anspruch, den Jahresabschluss VOR der Verabschiedung durch die "zuständigen Gremien" nicht nur zu bekommen, sondern auch mit dem AG zu "erläutern".
WIR bekommen den Jahresabschluss gar nicht vor dem Termin - weil er angeblich gar nicht in unserem Haus vorläge, da er in der Konzernzentrale erstellt würde.

Ist das in anderen Konzernen auch üblich? Hat es überhaupt Sinn, hier eine Ändeurng zu verlangen? Liege ich richtig, wenn ich davon ausgehe, dass man dem AG nur androhen könnte, die Vorlage über eine Einigungsstelle zu erzwingen?

Für eine schnelle Antwort ausgesprochen dankbar,

alles Liebe,

Matthias.