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BR-Tätigkeit während der Elternzeit möglich?

R
Rufus
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen

wir sind ein fünfer BR ohne Ersatzmitglieder. Eine BR-Kollegin ist schwanger und geht in ein paar Tagen in den Mutterschutz. Anschließend geht sie in die Elternzeit. D.h sie wird erst in 3 Jahren ihre Arbeit bei uns in der Firma wieder aufnehmen. Sie möchte aber Ihre BR-Tätigkeit wärend der Elternzeit weiter ausführen. Nun Meine Fragen:

  1. Kann/darf sie überhaupt während der Elternzeit an BR-Sitzungen teilnehmen.
  2. Wenn ja, wie wird dann die Zeit die sie für den BR erbringt vergütet.
  3. Wenn nein, muß dann ein neuer BR gewählt werden.

Im vorraus besten Dank Rufus

4.22301

Community-Antworten (1)

P
pumpernickel

17.03.2007 um 08:49 Uhr

  1. Ja
  2. Erstattung von Fahrtkosten
  3. Warum? Natürlich nicht!

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