BR-Tätigkeit während der Elternzeit möglich?
Guten Morgen zusammen
wir sind ein fünfer BR ohne Ersatzmitglieder. Eine BR-Kollegin ist schwanger und geht in ein paar Tagen in den Mutterschutz. Anschließend geht sie in die Elternzeit. D.h sie wird erst in 3 Jahren ihre Arbeit bei uns in der Firma wieder aufnehmen. Sie möchte aber Ihre BR-Tätigkeit wärend der Elternzeit weiter ausführen. Nun Meine Fragen:
- Kann/darf sie überhaupt während der Elternzeit an BR-Sitzungen teilnehmen.
- Wenn ja, wie wird dann die Zeit die sie für den BR erbringt vergütet.
- Wenn nein, muß dann ein neuer BR gewählt werden.
Im vorraus besten Dank Rufus
Community-Antworten (1)
17.03.2007 um 08:49 Uhr
- Ja
- Erstattung von Fahrtkosten
- Warum? Natürlich nicht!
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