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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitsgeber - über eine BR Tätigkeit während des Urlaubes ?

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heinz82
Jan 2018 bearbeitet

Muß ich während meines Urlaubes den Arbeitgeber über eine BR Tätigkeit informieren? Hintergrund ist ein BR Termin bei einem anderen BR. Dabei fand ein Austausch über die auf beiden Seiten vorliegenden Probleme statt. Muß dieses dem Arbeitgeber mitgeilt werden?? Es wurde kein Zeitausgleich für dieses Besuch beantragt oder gewährleistet.

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Community-Antworten (10)

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Petrus

16.03.2007 um 14:16 Uhr

Was Du während Deiner BR-Tätigkeit inhaltlich machst, geht den ArbGeb erstmal grundsätzlich nichts an. Und da Du keinen Zeitausgleich willst für Deine BR-Tätigkeit im Urlaub willst, Du das Ganze also als "Privatvergnügen" betrachtest, warum willst Du den ArbGeb informieren? Was geht den Chef an, mit welchen netten Leuten ich mich in meiner Freizeit treffe und was ich mit denen mache? (von Rechtsverstößen mal abgesehen)

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hans

16.03.2007 um 14:19 Uhr

warum willst Du den ArG darüber informieren, was du in Deiner Freizeit machst? gruß, hans

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Kölner

16.03.2007 um 18:44 Uhr

@all Ich könnte mir sehr wohl vorstellen, dass ein AG Interesse an einer Information über eine Urlaubstätigkeit des AN will.

Zumal: Einen solchen Austausch muss ein AG auch nicht annähernd erlauben!

W
wölfchen

16.03.2007 um 20:26 Uhr

@ kölner, was ich im Urlaub mache, geht meinen Arbeitgeber nen feuchten Furz an, es sei denn ich ginge einer Erwerbstätigkeit nach. Ùnd ob er das mag, oder nicht, der Austausch untereinander funktioniert schon, teils auf Seminaren, teils in solchem Forum.

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hans

16.03.2007 um 20:29 Uhr

@Kölner

Verstehe ich nicht... Du meinst jetzt sicher nicht, dass der ArG über den Urlaub informiert ist, das ist ja wohl klar. Wieso muss der ArG den Austausch denn genehmigen oder worauf gründet dann im Zweifel sein Recht es zu untersagen?

Gruß, Hans

K
Kölner

16.03.2007 um 21:19 Uhr

@wölfchen, hans Wenn es nicht einmal ein BAG-Urteil gegeben hätte, könnte man Euch emotional ja zustimmen...aber rein rational wird das echt schwierig. Der Reihe nach: Glaubt Ihr denn wirklich, dass ein AG es toll finden kann, dass ein anderes BRM in seinem Urlaub einen anderen BR aufsucht und über Probleme seines Betriebes redet? Zumal der AG durch wen auch immer informiert wurde? Und wenn der Vetrauenstatbestand nicht gegeben ist wird sich das BRM fragen gefallen lassen müssen.

W
wölfchen

16.03.2007 um 23:04 Uhr

Ach herrje, herjemine, dann werde ich mir wohl bei dem nächsten Seminar den Mund verkleben müssen, denn was haben wir da abends bisher gemacht ??? Über Probleme in den Betrieben geredet! Und dieses böse, böse Arbeitsgericht in Düsseldorf meint auch noch: "Der abendliche Austausch mit Kollegen über die Seminarthemen UND DER RAT VON ANDEREN, erscheinen dem Gericht als sehr wichtig." Was für Ratschläge werden die sich da wohl gegenseitig geben?

K
Kölner

16.03.2007 um 23:11 Uhr

Na dann lies das LAG-Urteil mal ganz richtig mit allem drum und dran...

R
ridgeback

17.03.2007 um 01:58 Uhr

@ kölner, welches Az. zum LAG?

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wölfchen

17.03.2007 um 08:36 Uhr

Beschluss vom 3.9.2004 – 12 BV 56/04, LAG Düsseldorf

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