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Was macht ein Betriebsrat in "Friedenszeiten"?

M
manfred
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben seit ca. einem 3/4-Jahr einen Betriebsrat in unserer Firma. Jedoch ist das Klima in unserer Firma inzwischen recht entspannt geworden und wir haben deshalb auch keine Auseinandersetzungen mehr mit der Geschäftsführung. Deshalb möchten wir Euch fragen, wie ein Betriebsrat in "Friedenszeiten" aktiv bleiben kann. Bitte teilt uns Eure Ideen mit. Darüber hinaus würden wir gerne wissen, ob die Firma sich bei Betriebsausflügen, die der BR organisiert, beteiligen muss. Vielen Dank im voraus für Eure Antworten sendet Euch Manfred

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

15.03.2007 um 17:56 Uhr

@Manfred Gehen wir mal davon aus, dass bei Euch wirklich paradiesische Zustände herrschen.

Dennoch müsste in einem solchen BR-Paradies doch stets von Seiten eines BR's aufgepasst werden, dass ...im Rahmen des AGG nicht nur Eva rausgeschmissen wird ...Adam mit seinem Rippenschnitt sich nicht ständig verletzt und/oder die Paradies-BG auf den Plan gerufen wird ...hinsichtlich der gefährlichen Tiere im Paradies (Schlange) vielleicht auch mal die Arbeitsschutzgesetze betrachtet werden ...hinsichtlich des dauerhaften Nichtstun Adams mal irgendwann ein Problem mit § 615 BGB bekommen könnte ...hinsichtlich des Direktionsrechtes von Gott nach § 106 GewO wenigstens die Frage gestellt werden muss, ob jede ausgesprochene Drohung im Paradies auch rechtens ist ...vielleicht auch ein Paradies so viele Stressoren hat, dass genau dies ein Suchtverhalten im Paradies fördert

Jetzt ein paar Ideen bekommen?

W
wölfchen

15.03.2007 um 20:55 Uhr

Oh, die Frage nach der Beteiligung der Firma an den vom BR organisierten Betriebsausflügen hatten wir doch schon mal vor ca. 1 Jahr! Manfred, nenne mir doch mal den § im BetrVG, in dem die Organisation von Betriebsausflügen als BR- Aufgabe beschrieben ist ;-)

AB
Alter Betriebsrat

15.03.2007 um 21:46 Uhr

Fangt einfach Zoff an.

Grüssle

W
wölfchen

15.03.2007 um 22:27 Uhr

. . . aber wie wär`s, wenn Ihr Euch einfach mal den § 80 BetrVG vornehmt und mal nachschaut, was so für Aufgaben mit Initiativrecht versehen sind. Und wenn auch da nichts zu holen ist, was ich allerdings sehr anzweifeln möchte, dann bildet Euch weiter und rüstet Euch für Kommendes.

S
Steiger

15.03.2007 um 22:46 Uhr

@ Manfred,

Ihre Frage "Darüber hinaus würden wir gerne wissen, ob die Firma sich bei Betriebsausflügen, die der BR organisiert, beteiligen muss."

Sie muß ! §135 (2)....Um Streitigkeiten beizukommen die den Betriebsfrieden stören,können Annehmlichkeiten gewährt werden wie Urlaubsreisen mit ortsansässiger Begleitung !

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