Erstellt am 15.03.2007 um 16:56 Uhr von Kölner
@Manfred
Gehen wir mal davon aus, dass bei Euch wirklich paradiesische Zustände herrschen.
Dennoch müsste in einem solchen BR-Paradies doch stets von Seiten eines BR's aufgepasst werden, dass
...im Rahmen des AGG nicht nur Eva rausgeschmissen wird
...Adam mit seinem Rippenschnitt sich nicht ständig verletzt und/oder die Paradies-BG auf den Plan gerufen wird
...hinsichtlich der gefährlichen Tiere im Paradies (Schlange) vielleicht auch mal die Arbeitsschutzgesetze betrachtet werden
...hinsichtlich des dauerhaften Nichtstun Adams mal irgendwann ein Problem mit § 615 BGB bekommen könnte
...hinsichtlich des Direktionsrechtes von Gott nach § 106 GewO wenigstens die Frage gestellt werden muss, ob jede ausgesprochene Drohung im Paradies auch rechtens ist
...vielleicht auch ein Paradies so viele Stressoren hat, dass genau dies ein Suchtverhalten im Paradies fördert
Jetzt ein paar Ideen bekommen?
Erstellt am 15.03.2007 um 19:55 Uhr von wölfchen
Oh, die Frage nach der Beteiligung der Firma an den vom BR organisierten Betriebsausflügen hatten wir doch schon mal vor ca. 1 Jahr! Manfred, nenne mir doch mal den § im BetrVG, in dem die Organisation von Betriebsausflügen als BR- Aufgabe beschrieben ist ;-)
Erstellt am 15.03.2007 um 20:46 Uhr von Alter Betriebsrat
Fangt einfach Zoff an.
Grüssle
Erstellt am 15.03.2007 um 21:27 Uhr von wölfchen
. . . aber wie wär`s, wenn Ihr Euch einfach mal den § 80 BetrVG vornehmt und mal nachschaut, was so für Aufgaben mit Initiativrecht versehen sind. Und wenn auch da nichts zu holen ist, was ich allerdings sehr anzweifeln möchte, dann bildet Euch weiter und rüstet Euch für Kommendes.
Erstellt am 15.03.2007 um 21:46 Uhr von Steiger
@ Manfred,
Ihre Frage "Darüber hinaus würden wir gerne wissen, ob die Firma sich bei Betriebsausflügen, die der BR organisiert, beteiligen muss."
Sie muß ! §135 (2)....Um Streitigkeiten beizukommen die den Betriebsfrieden stören,können Annehmlichkeiten gewährt werden wie Urlaubsreisen mit ortsansässiger Begleitung !