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Lohnerhöhung oder Einmalzahlung - Können wir hier auch die Einigungsstelle anrufen?

K
kükter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir (BR) versuchen seit 1 Jahr die GF davon zu überzeugen, dass die Mitarbeiter nach 3 Jahren eine Lohnerhöhung oder wenigstens eine Einmalzahlung bekommen. Die GF stellt sich stur. Können wir hier auch die Einigungsstelle anrufen? Bitte schnell Antwort, haben morgen früh wieder Termin bei GF. Danke

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Community-Antworten (5)

M
MiPa

15.03.2007 um 13:46 Uhr

Wohl kaum... Wie wäre es erst ein mal mit einer Schulung bevor ihr mit der GL verhandelt?

FB
Frank B.

15.03.2007 um 13:47 Uhr

Das Thema ist schon sehr oft unterschiedlichst diskutiert worden. Gilt denn ein Tarifvertrag? Warscheinlich nicht.

Gehaltsangelegenheiten stehen unter Tarifvorbehalt und demzufolge findet der §77 Abs.3 BetrVG Anwendung.

L
Lemming49

15.03.2007 um 21:03 Uhr

Lieber kükter, Bevor Sie zur GL gehen, rufen Sie zuvor Ihr zuständige Gewerkschaft an, die kann Euch sagen, welche Möglichkeiten Ihr habt, die Sache zu bereinigen. Gruß Lemming49

K
Kölner

15.03.2007 um 21:27 Uhr

@kükter Wenn der BR nichts erreicht, sollten es die AN einzeln versuchen.

@Lemming49 Nenn' mir mal die Funktionen der Gewerkschaft bei tariflosen AG im Sinne des TVG...

FB
Frank B.

16.03.2007 um 12:13 Uhr

Ach Kölner, ein Unternehmenstarifvertrag ist auch ein Tarifvertrag. Sind die Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert, kann die zuständige Gewerkschaft Verhandlungen aufnehmen und gegebenenfalls Arbeitskampfmaßnahmen einleiten.

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