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Maximaler Aufwand - Wieviel Stunden `BR-Arbeit darf ein BR Mitglied max. pro Woche leisten?

R
remsi
Jan 2018 bearbeitet

Wieviel Stunden br-Arbeit darf ein BR Mitglied max. pro Woche leisten.

6.331013

Community-Antworten (13)

W
Werner

15.03.2007 um 07:10 Uhr

Hallo remsi, es gibt keine max. Begrenzung. Die Zeit die er zur Erledigung der erforderlichen BR-Arbeit braucht, hat er auch Anspruch auf Freistellung! §37 Abs.2 BetrVG.

M
MiPa

15.03.2007 um 07:13 Uhr

@ remsi

siehe hierzu auch im Fittig §37 ab RN 16

S
sphinx

15.03.2007 um 08:58 Uhr

@ maximal 168 Std. ...:-)

LG

B
betriebsratten

15.03.2007 um 09:42 Uhr

Das maximale regelt das Arbeitszeitgesetz ;-)

NB
neuer BR

15.03.2007 um 17:06 Uhr

@betriebsratten

Gilt das Arbeitszeitgesetz überhaupt für eine Ehrenamt?

S
Steiger

15.03.2007 um 20:15 Uhr

neuer BR ,

wie hier im früheren Beiträgen schon festgestellt----eindeutig NEIN !!

K
Kölner

15.03.2007 um 20:16 Uhr

@Steiger Nanana...Es SOLLTE schon gelten.

S
Steiger

15.03.2007 um 20:22 Uhr

@ Kölner,

Ihre Antwort :"Nanana...Es SOLLTE schon gelten."

Stimmt--sollte !!!

Denk mal an die Wahl des BRV--Es wird solange gewählt bis Rauch aufsteigt um zu zeigen, das ein neuer BRV da ist !!!Und selbst wenn es Tage dauert !!!!

K
Kölner

15.03.2007 um 20:33 Uhr

@Steiger Ähmmmm...? Muss ich den Vergleich verstehen?

S
Steiger

15.03.2007 um 20:37 Uhr

@ Kölner,

sollten Sie !BR sind freischaffende Künstler des Rechts !Wie sie ihre Zeit verbringen, unterliegt keinerlei Kontrolle .Wie ihre Zeit vergütet wird,ist eine andere Sache !

K
Kölner

15.03.2007 um 22:23 Uhr

@Steiger "Freischaffende Künstler des Rechts"... ...wir verlassen jetzt ganz eindeutig das Terrain, auf dem es sich - gemäß WAF - um diskutante BR-Aufgaben handelt!

S
Steiger

15.03.2007 um 22:40 Uhr

@ Kölner,

wer auf dem Pfad der Wahrheit wandert,muss auch mit Widrigkeiten rechnen !Auch mit gelöscht werden !

B
betriebsratten

12.04.2007 um 12:06 Uhr

@alle Also das Arbeitszeitgesetz als Schutzrecht gilt sinngemäss, auch wenn ehrenamtliche Tätigkeit keine Arbeitnehmerschaft ist. Gucke auch hier

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/15/pdf/9/3319.pdf

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