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Betriebsversammlung - was wenn der BR keine oder zu wenig durchführt?

K
Katrin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe heute unseren BR darauf aufmerksam gemacht,das er in jedem Kalendervierteljahr eine BV einberufen muß. Bis jetzt hatten wir noch nicht eine und so wie ich gehört habe, soll es wohl eine im September geben. Das kann doch nicht ganz richtig sein, oder ? Was kann ich tun und welche Fristen kann ich den BR setzen ?

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Community-Antworten (9)

M
MiPa

15.03.2007 um 07:17 Uhr

Sorry, aber ich glaube du bist im falschen Forum. Dies ist ein Forum von BR's für BR's und kein Forum für AN die mit ihrem BR nicht klar kommen. Ein offenes Wort an den BR bringt oft mehr als irgenteine "Fristsetzung".

T
Terrier

15.03.2007 um 13:36 Uhr

Hi Katrin,

wenn ihr eine Gewerkschaft im Unternehmen habt, schalte diese ein (BetrVG §43.4).

GM
Giuseppe M.

15.03.2007 um 13:48 Uhr

mipa, dann stell doch einen Antrag an Admin das er den Beitrag bitte kommentarlos löscht, so wie schon viele andre

P
packer

15.03.2007 um 13:57 Uhr

@ terrier

das ist ne radio eriwan antwort! ich hab das praktisch noch nie mitbekommen, daß eine gewerkschaft sich diesen schuh anzieht. da muss es m.e. schon andere verfehlungen geben, die diesen schritt durchführbar und vor allem gerechtfertigt erscheinen lassen. ich finde da den tip von mipa um einiges besser, sinnvoller und praktikabler.

M
MiPa

15.03.2007 um 14:43 Uhr

@ Giuseppe selten so gelacht! Ich werde aber keine Tipps geben wie man es den BR Kollegen noch schwerer machen kann. Ich kenne die Hintergründe der BR Kollegen nicht und darum meine etwas krasse Antwort an den Fragesteller.

Was hat deine Antwort dem Fragesteller gebracht?

R
Roman

15.03.2007 um 20:42 Uhr

Hallo Karin,

Es ist hier zwar ein Betriebsratsforum für Betriebsräte. Aber was spricht denn dagegen, das sich auch andere hier in diesem informativen Forum Rat suchen und dann ihren Betriebsrat auf seine Pflichten, wie zum Beispiel das Durchführen einer Betriebsversammlung, hinweisen. Keiner der in diesem Forum schreibt hat sich vorher beim Administrator als Betriebsrat legimitieren müssen. Das gilt auch für mipa. Leider gib es auch viele Betriebsräte die noch nie eine Schulung oder ein Seminar besucht haben. Diese Betriebsräte meinen dann leider immer das sie die Größten sind.

Das keine Betriebsversammlungen durchgeführt werden ist leider kein Einzelfall. Das Thema wurde auch hier schon mal ausgiebig und kontrovers mit 36 Antworten behandelt.

Schaue mal Nr. 12179 von Clemens am 05.02.2007

an.

M
MiPa

16.03.2007 um 06:45 Uhr

@ Roman Ein ganz schlauer... Was dagegen spricht? Thread 13224!

H
Hoffmann

16.03.2007 um 17:14 Uhr

Hallo mipa,

lass den Administrator seinen Job machen. Du bist hier nicht zum Oberaministrator bestellt oder ernannt worden. Der Admin ist sicherlich nicht, insbesondere auf deine Unterstützung, angewiesen. Stattdessen solltest du dich erstmal besser mit der Betriebsratsmaterie vertraut machen damit wir in Zukunft von deinen platten Statements verschont bleiben.

Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben.

K
Kölner

16.03.2007 um 18:32 Uhr

@Katrin § 23 BetrVG...?

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