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Übernachtungskosten, zumutbare Fahrzeiten bei Schulungen?

S
sissitanz
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Schulung wurde mit Übernachtung beschlossen und die Antwort des AG war, dass es zumutbar ist, täglich nach Hause zu fahren. Der gesamte Fahrweg für die BRM beläuft sich mit den öffentlcihen Verkehrsmitteln von ca. 3 Std. ( wohne am nächsten) bis ca - Stunden bei den anderen Beiden. Außerdem soll das Mitglied, welches am weitesten entfernt wohnt, noch Dienstags vormittag und Freitag nachmittag arbeiten, da er Vollzeit arbeitet. Könnt Ihr mir bitte mit schlagkräftigen Argumenten beim widerspruch helfen?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

14.03.2007 um 20:33 Uhr

@sissitanz 3 Fahrzeit plus 8 Stunden Seminar? Hmmm, da war doch was, da war doch was...!

M
Mona-Lisa

14.03.2007 um 20:42 Uhr

@Kölner, "grins!"

@sissitanz, denk mal dran, wie lange die tägliche Höchstarbeitszeit ist.... Ansonsten bringt der § 37 Betriebsverfassungsgesetz Argumente genug!

W
wölfchen

14.03.2007 um 20:46 Uhr

Hallo sissitanz, habe folgendes gefunden: Mit Beschluss vom 3.9.2004 – 12 BV 56/04 des Arbeitsgerichts Duesseldorf, wurde Folgendes zum § 37 Abs. 6 BetrVG festgelegt: "Zuzumuten ist es einem Betriebsrat nicht, ein Seminar mit taeglicher An- und Abreise zu besuchen. Eine Fahrtzeit von einer Stunde und die Entfernung von 74 km sprechen dagegen. Der abendliche Austausch mit Kollegen ueber die Seminarthemen und der Rat von anderen, erscheinen dem Gericht als sehr wichtig." Das war in diesem Urteil zwar nur ein sekundärer Teil, primär ging es um anderes, trotzdem gut, dass mal dazu eine Aussage getroffen wurde. Vielleicht hilfts Euch ja.

S
sissitanz

14.03.2007 um 21:30 Uhr

Hallo Wölfchen, Dein Beitrag hat mir sehr geholfen. Vielen dank für den tipp. Sissitanz

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