Erstellt am 14.03.2007 um 19:33 Uhr von Kölner
@sissitanz
3 Fahrzeit plus 8 Stunden Seminar? Hmmm, da war doch was, da war doch was...!
Erstellt am 14.03.2007 um 19:42 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"grins!"
@sissitanz,
denk mal dran, wie lange die tägliche Höchstarbeitszeit ist....
Ansonsten bringt der § 37 Betriebsverfassungsgesetz Argumente genug!
Erstellt am 14.03.2007 um 19:46 Uhr von wölfchen
Hallo sissitanz,
habe folgendes gefunden:
Mit Beschluss vom 3.9.2004 – 12 BV 56/04 des Arbeitsgerichts
Duesseldorf, wurde Folgendes zum § 37 Abs. 6 BetrVG festgelegt:
"Zuzumuten ist es einem Betriebsrat nicht, ein Seminar mit
taeglicher An- und Abreise zu besuchen. Eine Fahrtzeit von einer
Stunde und die Entfernung von 74 km sprechen dagegen. Der
abendliche Austausch mit Kollegen ueber die Seminarthemen und
der Rat von anderen, erscheinen dem Gericht als sehr wichtig."
Das war in diesem Urteil zwar nur ein sekundärer Teil, primär ging es um anderes, trotzdem gut, dass mal dazu eine Aussage getroffen wurde. Vielleicht hilfts Euch ja.
Erstellt am 14.03.2007 um 20:30 Uhr von sissitanz
Hallo Wölfchen,
Dein Beitrag hat mir sehr geholfen. Vielen dank für den tipp.
Sissitanz