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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Amtsunfähigkeit - Kriterien?

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Maxi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, uns als BR ist ein BR-Mitglied arbeitsunfähig gemeldet, betreffendes Mitglied hat sich selber aber als amstfähig gemeldet. So weit, so gut. Nun ist es aber so, dass betreffendes Mitglied zwar über alles informiert sein will und uns, dem verbleibenden BR mit sehr vielen Anträgen viel Arbeit zusätzlich macht. Zu den entsprechenden Sitzungen, wo wir über dessen Anträge dann entscheiden wollen seine Abwesenheit allerdings mit seiner Arbeitsunfähigkeit begründet und nicht erscheint. Die getroffenen Entscheidungen dann später aber wieder in Frage stellt. Uns stellt sich hier nun die Frage, wo sind die Grenzen der Amtsfähigkeit? Brauchen hier echt Hilfe. Also wenn einer schon eine ähnliche Fragestellung gehabt hat, dann meldet Euch bitte! die Arbeitssunfähigkeit liegt auf Grund von seiner Einschätzung Mobbing der GF gegenüber seiner Person vor. Deshalb argumentiert er gegenüber dem BR, dass sein Erscheinen am Arbeitsort nicht möglich ist und er deshalb BR-Sitzungen außerhalb des Betriebs abhalten möchte. Nun die Fragen: Wer entscheidet über die Amtsfähigkeit? Welche Kriterien muss eine Amtsfähigkeit erfüllen?

Schon mal vielen Dank für die Antworten

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Community-Antworten (5)

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Petrus

19.03.2007 um 17:18 Uhr

Die Frage hast Du doch letzte Woche schonmal gestellt!? Siehe Frage 13286

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Maxi

19.03.2007 um 17:48 Uhr

Hallo Petrus, letzte Woche hatte ich jedoch den Grund der Arbeitsunfähigkeit nicht angegeben. In der Rückschau kam mir das jetzt aber wichtig vor. Darum die Frage nochmal und ergänzt um die Kriterien zur Amtsfähigkeit.

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Rollie

19.03.2007 um 17:52 Uhr

Was soll der Grund der AU für eine Rolle spielen ? Er wird vermutlich kaum mit der Diagnose "Mobbing" krank geschieben worden sein.

Ich würde als Vorsitzender nicht lange fackeln, die Sitzung an gewohntem Ort stattfinden lassen und fertig.

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mille

19.03.2007 um 19:15 Uhr

@maxi, also über die Amtsfähigkeit entscheidet das BR-Mitglied. Über den Ort der Sitzung entscheidet der BRV. Wenn sich der Kollege also Amtsfähig meldet, muss er wohl oder übel zum festgelegten Sitzungsort kommen. Ansonsten könnte er sich ein Eigentor schießen. Amtsfähig melden und dann nicht erscheinen könnte aus meiner Sicht eine Amtspflichtverletzung sein.

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Waschbär

20.03.2007 um 14:56 Uhr

mille,

sicher ???? der BRV entscheidet über den Ort der Sitzung ??

Regelt ein BR sowas nicht in der GO oder zumindest in der Einladung ?

maxi, dein BR muss nicht die Belange eines AU BR´s berücksichtigen, erst recht nicht wen der BRM Aussagen macht Wie Ich will BR machen,aber nicht dort wo man BR Arbeit macht ( und zwar an der Basis/Arbeitsstelle) , erst recht nicht wen der BR sagt das er Krank wegen Mobbing ist . DAS IST TOTAL , UNFÄHIG von dem BR ! Sickeke den Betreffenden BR bitte umgehend zur Beratung ! Er zeigt eindeudige anzeichen von "Ausgebrannt" Und das könnte dazu führen das ihr bald richtige Probleme mit diesen BRM bekommt !

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