Einstellungen - müssen Interne vor Externe bei einer NEU zu besetzenden Stelle eingestellt werden?
Moin Moin Eine Frage müssen interne vor externe bei einer NEU zu besetzende Stelle eingestellt werden? Ich meine nicht berücksichtigt werden.
Community-Antworten (2)
14.03.2007 um 14:54 Uhr
Nein! Es sei denn es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Sonst besteht ggfs. die Möglichkeit per Nachteilskonstruktion nach §99 BetrVG der Einstellung nicht zuzustimmen
14.03.2007 um 18:13 Uhr
@cheetah Ahja...ein entgangener Vorteil ist ein Nachteil? Never!
@thom Der AG kann einstellen, wen er will....wenn er sich an die entsprechenden Regelungen im § 99 BetrVG hält!
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