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Einstellungen - müssen Interne vor Externe bei einer NEU zu besetzenden Stelle eingestellt werden?

T
thom
Jan 2018 bearbeitet

Moin Moin Eine Frage müssen interne vor externe bei einer NEU zu besetzende Stelle eingestellt werden? Ich meine nicht berücksichtigt werden.

3.58202

Community-Antworten (2)

C
cheetah

14.03.2007 um 14:54 Uhr

Nein! Es sei denn es gibt eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Sonst besteht ggfs. die Möglichkeit per Nachteilskonstruktion nach §99 BetrVG der Einstellung nicht zuzustimmen

K
Kölner

14.03.2007 um 18:13 Uhr

@cheetah Ahja...ein entgangener Vorteil ist ein Nachteil? Never!

@thom Der AG kann einstellen, wen er will....wenn er sich an die entsprechenden Regelungen im § 99 BetrVG hält!

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