Einladung der Ersatzmitglieder
Hallo, am Donnerstag ist unsere BR Sitzung. Am Montag meldet sich ein BRM krank und ich lade das erste Ersatzmitglied ein. Dieses hat aber am Donnerstag Kosmetiktermin und sagt ab, das nächste Ersatzmitglied hat mit dem Zweitshop auch keine Zeit. Das dritte Ersatzmitglied hat Zeit. Ist es richtig, das ich alle Nachrücker frage, bis ich schlussendlich mal jemand finde, der Zeit hat ?
Community-Antworten (66)
06.01.2019 um 18:03 Uhr
Grundsätzlich schon, ja.
06.01.2019 um 21:45 Uhr
Krank ist in jeden Fall eine tatsächliche Verhinderung. https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Betriebsrat-Lexikon/Verhinderung Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Freizeit ist und somit keine tatsächliche Verhinderung oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen ist und somit kein weiteres Ersatzmitglied zu laden ist. Das nächste Ersatzmitglied "mit dem Zweitshop" hätte also gar nicht mehr gefragt/eingeladen werden dürfen, von dem dritten mal ganz zu schweigen. Die Sitzung findet mit einem BR-Mitglied weniger statt. Hier mal eine PDF als Download zum durchlesen: https://www.brbildung.de/app/download/12309040631/Pdf+Verhinderung.pdf?t=1512641029 Ganz unten in der Grafik schön veranschaulicht. Ist hier auch schon recht kontrovers diskutiert worden.
06.01.2019 um 23:40 Uhr
Wie gesagt wenn ein Ersatzmitglied nicht kommen will obwohl es nicht rechtlich verhindert ist ist Schluss mit der Suche und die Sitzung findet mit einem weniger statt.
07.01.2019 um 06:20 Uhr
Danke, ich hätte auch gedacht, das bei der ersten Absage Schluss ist mit Weiterfragen, wenn man 15 Nachrücker hätte, würde man ja nicht fertig werden .
07.01.2019 um 09:36 Uhr
"Danke, ich hätte auch gedacht, das bei der ersten Absage Schluss ist mit Weiterfragen, wenn man 15 Nachrücker hätte, würde man ja nicht fertig werden . "
Das hast du aber völlig falsch verstanden. Es hätte durchaus passieren können dass du bis zum letzten Nachrücker hättest laden müssen, wenn halt alle eine tatsächliche oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen gehabt hätten.
Wenn EM 1 nicht einen Kosmetiktermin sondern einen bei einem Facharzt gehabt hätte und EM 2 nicht Zweitshop sondern auch Krank gewesen wäre wärest du bei dem dritten EM gelandet usw. Es geht darum ob du richtig geladen hast und somit die auf der BR-Sitzung gefassten Beschlüsse auch rechtens sind was bei einer falschen Ladung nicht der Fall gewesen wäre.
07.01.2019 um 10:39 Uhr
"Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Freizeit ist und somit keine tatsächliche Verhinderung oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen ist und somit kein weiteres Ersatzmitglied zu laden ist."
Und wieso denkst Du, die Person sei nicht verhindert ? Wenn der Termin in der Freizeit ist, hat die Person frei und aufgrund eines privaten Termins sitzt Sie nicht zu Hause und kann zur Sitzung kommen, sondern ist "belegt".
07.01.2019 um 11:46 Uhr
@celestro Ist es bei dir üblich etwas in den Raum zu stellen ohne dich vorher zu informieren? Mache einfach den zweiten Link in meiner ersten Antwort auf und lese was da geschrieben steht.
07.01.2019 um 11:59 Uhr
UliPK, die von Dir gelinkte Seite erscheint mir, ehrlich gesagt, nicht zitierfähig:
"Folgen falscher Einladung kommen selten zum tragen, können aber, vor allem im Wiederholungsfall, bis zur Kündigung des fälschlich eingeladenen Ersatzmitgliedes führen."
Wie soll das denn funktionieren? Das Ersatzmitglied kann gar nicht wissen ob der BRV korrekt eingeladen hat, das Ersatzmitglied veranlsst auch die Einladung nicht und nun soll es möglich sein, ihm zu kündigen, weil es falsch eingeladen wurde? Ich denke da hat der Autor dieser Seite nicht bis zu Ende gedacht...
Auch dieser Verweis "Verhinderung. wenn die Betriebsratssitzung in der Freizeit liegt: o Kein Verhinderungsgrund BAG v. 18.01.1989 - 7 ABR 89/87" ist wohl nicht richtig verstanden worden. Es lohnt, sich mal kurz mit dem Urteil zu beschäftigen. Dort ging es um ein BRM welches in der Freizeit an einer BR-Sitzung teilgenommen hatte und dem der Arbeitgeber die Fahrtkostenerstattung verweigerte. Das BAG hat bei dieser Gelegenheit festgestellt, dass Freizeit nicht automatisch bedeutet dass das BRM zwingend verhindert ist. Der Beschluss stellt sogar ausdrücklich klar, dass sich diese Feststellung nur auf die dort gegeben Kostellation bezieht.
"Die Teilnahme des Antragstellers an den drei Sitzungen außerhalb der für ihn geltenden Arbeitszeit war erforderlich. Er war nicht gehalten, sich durch einen zu jener Zeit etwa im Betrieb anwesenden Ersatzmann vertreten zu lassen. Die Tatsache, daß er von seinem Wohnort in den Betrieb fahren mußte, um an den Sitzungen teilzunehmen, ist kein Grund zur Annahme eines Verhinderungsfalles i. S. des § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG. Ob in anderen Fällen, z. B. dann, wenn das Betriebsratsmitglied von einem weit entfernten Urlaubsort oder einem Schulungsort eigens zur Betriebsratssitzung anreisen müßte, eine Verhinderung i. S. der genannten Vorschrift anzunehmen ist mit der Folge, daß an seiner Stelle ein Ersatzmitglied heranzuziehen wäre, kann hier dahinstehen. Denn um einen solchen Fall handelt es sich hier nicht."
Aus meiner Sicht führt auch die Wahrnehmung privater Termine in der Freizeit zu einer Verhinderung wenn damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird.
07.01.2019 um 12:45 Uhr
Gebe dir recht was die Kündigung angeht in dem von mir geposteten Link, denke mal das er den ausschluss aus dem Gremium meint. Du möchtest mir jetzt wirklich erzählen das ein Kosmetiktermin ein tatsächlicher Verhinderungsgrund ist um nicht an einer BR-Sitzung teilnehmen zu müssen. Ok lassen wir das mal mit den Urteilen und machen es einfacher mit dem BetrVG. Dazu ziehe ich mir die §§ 37 Abs.3 Satz 1 und 2, 40 Abs.1 ran. Im § 37 Abs. 3 Satz 1 und 2 steht doch eindeutig "Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann." und im § 40 Abs 1 dazu um den ausgleich abzugleichen. "Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber."
Also ist auch ein in der Freizeit befindliches BR-Mitglied perse nicht verhindert und die Verhinderungsgründe ändern sich dadurch auch nicht wirklich. Wir reden hier immer noch von einem Ehrenamt und den dazu gehörigen verpflichtungen und dazu gehört nun mal auch die Freizeit und die rechtlich annerkannten verhinderungsgründe.
07.01.2019 um 12:58 Uhr
"Also ist auch ein in der Freizeit befindliches BR-Mitglied perse nicht verhindert und die Verhinderungsgründe ändern sich dadurch auch nicht wirklich."
Perse nicht verhindert ? Also niemals ? Was ist für Dich Urlaub ? Und was ist, wenn der MA dort in Ägypten ist ? Dann denn wenigstens ?
07.01.2019 um 13:04 Uhr
Oh man muss ich hier jetzt auch noch die Verhinderungsgründe im einzelnen aufzählen, das ist dann aber schon traurig. Lese dir das mal dazu durch. https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html "Ein Betriebsratsmitglied gilt aber auch als verhindert, wenn ihm die Amtsausübung z. B. wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder Elternzeit unzumutbar ist."
Edit: @Pjöööng der Link könnte auch für dich von Interesse sein
07.01.2019 um 14:39 Uhr
Worin unterscheidet sich "Kosmetiktermin" und "Erholungsurlaub"?
07.01.2019 um 14:42 Uhr
LOL, darin das du den Kosmetiktermin im gegensatz zum Erholungsurlaub nicht bei deinem AG beantragen musst.
07.01.2019 um 14:59 Uhr
Zitat (UliPK): "denke mal das er den ausschluss aus dem Gremium meint."
Das ergäbe ja noch weniger Sinn! Der BRV lädt ein Ersatzmitglied mehrfach falsch und kann damit dafür sorgen dass dieses EBRM aus dem BR ausgeschlossen werden kann?
Zitat (UliPK): "Du möchtest mir jetzt wirklich erzählen das ein Kosmetiktermin ein tatsächlicher Verhinderungsgrund ist um nicht an einer BR-Sitzung teilnehmen zu müssen."
Lies doch einfach mal was ich geschrieben habe! Es tut wirklich nicht Not, dort irgendwelche Dinge hineinzuinterpretieren die da nicht stehen!
Ich kann Deiner Argumentation nicht folgen. Du zitierst dass ein BRM welches außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit an einer BR-Sitzung teilnimmt einen Anspruch auf Kostenersatz hat und willst damit belegen dass keine Verhinderung vorliegt? Für mich nicht nachvollziehbar!
Auch in Deinem neuen Link kann ich nichts entdecken was Deine These wirklich stützt. Aber möglicherweise ist Dir die Bedeutung der Abkürzung "z. B." nicht geläufig?
07.01.2019 um 15:50 Uhr
Ich muss ja aber auch meine Flugreise nicht bei meinem AG beantragen. Ist diese dann auch kein Erholungsurlaub?
07.01.2019 um 16:25 Uhr
wir können jedenfalls nur spekulieren, ob dieser Kosmetiktermin im Erholungsurlaub stattfindet, oder Sie z.B. früher Feierabend macht.
07.01.2019 um 18:31 Uhr
@Pjöööng Zitat(Pjöööng): "UliPK, die von Dir gelinkte Seite erscheint mir, ehrlich gesagt, nicht zitierfähig:" Da hatte ich dir ja so weit auch recht gegeben und halt nur spekuliert ob er das meinte. Der Link ist halt schon mit deinem ersten Satz verbrannt gewesen und Punkt.
Keine Ahnung was du damit bezwecken möchtest, war eigentlich nett gemeint gewesen der Hinweis auf den zweiten Link. Da steht ja auch beschrieben das Desinteresse kein Hinderungsgrund ist. Einen Kosmetiktermin einer BR-Sitzung vorzuziehen Hmmm was das wohl ist. Zumindest wenn man da keine weiteren Hintergründe kennt. . Zitat(Pjöööng): "Aus meiner Sicht führt auch die Wahrnehmung privater Termine in der Freizeit zu einer Verhinderung wenn damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird." Da gibt es mit Sicherheit den einen oder anderen Termin aber das wirst du mir doch auch anhand unserer Rechtsprechung belegen können, sonst ist es deine private Einschätzung ohne rechtichen hintergrund und hier wohl eher fehl am platz.
Möchte mich jetzt nicht zu sehr auf die im Link genannten berufen, gibt da mit sicherheit noch andere aber die habe ich bis dato noch nicht gefunden.
Ich hoffe doch mal das hier die meisten den Unterschied zwischen Urlaub und Freizeit kennen.
08.01.2019 um 07:24 Uhr
Schaut Euch folgendes Video an: https://www.youtube.com/watch?v=VpfAbXB7uaU
Selbst, wenn ein BR Mitglied an Arbeitsplatz ist, bewertet es selber, welche Prioritäten vorliegen und ob ein Abwesenheitsgrund vorliegt. Dem BR Vorsitzenden obliegt es nicht, den Grund der Abwesenheit zu prüfen oder zu bewerten. Er muss das nächste Mitglied der Reserveliste laden. Wichtig ist nur, dass er eine Absage vom Eingeladenen erhält.
08.01.2019 um 07:47 Uhr
@ExBoMa Ist aber auch ein wenig aus dem kontex gerissen, hier geht es ausschließlich darum ob das betreffende BRM seine Arbeit als wichtiger wertet als die Sitzung. (Zitat aus der Urteilsbegründung): "Liegt ein solcher Interessenkonflikt zwischen Amts- und Arbeitspflicht vor " Hier werden zwei Plichten gegeneinander abgewogen und das kann im Grunde auch nur das betreffende BRM entscheiden und halt nicht der BRV. Hat aber nichts mit der Pflicht in der Freizeit zu tun.
08.01.2019 um 10:59 Uhr
Es ist doch immer wieder erstaunlich wie BRM für sich Dinge herausnehmen, die, wenn es der Arbeitgeber täte, zu einem Aufschrei der Entsetzens führen würden.
Grundsätzlich kann man dem BRV nur raten, die BRM melden zu lassen, wenn sie verhindert sind und eben nicht nach dem Grund zu fragen. Der BRV wird in der Regel auch nicht entscheiden können, ob der Grund einer gerichtlichen Überprüfung stand hielte.
Ach ja, der Übergang von "Freizeit" zu "Urlaub" ist in der Praxis durchaus fließend. Ich kenne Arbeitbehmer die ihren Urlaub immer nur von Mo-Do nehmen und durch Freizeit am Freitag auffüllen, auch bei mehrwöchiger Abwesenheit.
08.01.2019 um 17:22 Uhr
Ein BR-Amt ist ein Ehrenamt und absolut auf freiwilliger basis, niemand ist gezwungen sich wählen zu lassen. Man sollte natürlich auch wissen worauf man sich da einläßt.
Stehe da voll auf deiner Seite, nur wenn man es dem BRV sagt das man keinen Bock hat und lieber etwas anderes macht in seiner Freizeit bleibt dem BRV nichts anderes übrig als entsprechend zu reagieren und da sind die Vorschriften halt eindeutig.
Wenn der AG das so mitmacht ist es ja OK aber er muss es nicht. Kann man ja von der Unmöglichkeit der Amtsausübung ausgehen.
Hatten hier aber schon mal selbige Frage: https://www.betriebsrat.com/br-forum/34985/ersatzmitglied
08.01.2019 um 17:27 Uhr
"nur wenn man es dem BRV sagt das man keinen Bock hat und lieber etwas anderes macht in seiner Freizeit bleibt dem BRV nichts anderes übrig als entsprechend zu reagieren und da sind die Vorschriften halt eindeutig."
Komisch nur, daß Du uns diese eindeutigen Vorschriften gar nicht nennen kannst. Das Menschen in Ihrer Freizeit Termine machen, ist nun wirklich nichts ungewöhnliches. Zu erwarten, daß Sie alles stehen und liegen lassen für eine BR-Sitzung dagegen schon.
08.01.2019 um 17:45 Uhr
Ich vergleiche das jetzt mal mit der freiwilligen Feuerwehr. Wenn da jemand beim Friseur sitzt und der Alarm geht los, kann er auch nicht sagen, das er gerade nicht kann und es brennen lässt. Und so ist es in abgeschwächter Form im BR auch.
08.01.2019 um 18:24 Uhr
Caron15, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich! Wenn ein BRV mir mit so einem Spruch käme, würde ich ihn vermutlich fragen ob er einen an der Meise hat und ob er sein Amt nicht vernünftig ausüben kann.
08.01.2019 um 18:27 Uhr
@celestro
Habe ich im Grunde immer benannt, nur hast du sie wohl nicht gelesen.
Lese hier mal in dem Link, den ich oben auch schon gepostet hatte nach.
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html
Unter: Unmöglichkeit der Amtsausübung, Unzumutbarkeit der Amtsausübung, Rechtliche Gründe.
Und sehe einfach mal ein das deine Antwort auf die Eingangsfrage
"Grundsätzlich schon, ja. "
so nicht stehen gelassen werden konnte.
Grundsätzlich ist das mit sicherheit nicht so.
@Pjöööng Welchen spruch meinst du?
08.01.2019 um 19:52 Uhr
@Pjöööng, heute passt es mir zur Sitzung zu kommen und morgen nicht ! Ich finde schon, das man es vergleichen könnte !
08.01.2019 um 22:08 Uhr
"Und sehe einfach mal ein das deine Antwort auf die Eingangsfrage "Grundsätzlich schon, ja. " so nicht stehen gelassen werden konnte."
Doch ... denn grundsätzlich muß ggf. auch 5tes, 6tes oder 7tes Ersatzmitglied geladen werden. Vielleicht verstahst Du hier auch einfach das Wort "grundsätzlich" nicht ?
"https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/V/verhinderung.html Unter: Unmöglichkeit der Amtsausübung, Unzumutbarkeit der Amtsausübung, Rechtliche Gründe."
da steht es aber nicht so eindeutig drin ... also ob ein Kosmetiktermin eine Verhinderung darstellt. Wie gesagt ... es ist für mich noch immer unklar, ob der Termin innerhalb der normalen Arbeitszeit oder in der Freizeit (ggf. sogar Urlaub an dem Tag) liegt.
08.01.2019 um 22:22 Uhr
Verstehe einfach nicht wie man so begriffsstutzig sein kann. Ich glaube dir ist da nicht mehr zu helfen, wenn man dir nun wirklich alles vorkauen muss. Werde es auch langsam leid. Für dich muss man dann halt noch Gesetze/Verordnungen und Beschreibungen machen die wirklich alle Lebenslagen beschreiben, dann musst du dir auch keinerlei eigene Gedanken mehr machen.
Ich hatte eindeutig geschrieben in meinen ersten Post hier und nun Zitiere ich mich mal selber, was für ein krampf. Zitat von mir (erste Antwort hier von mir) "Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Freizeit ist und somit keine tatsächliche Verhinderung oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen ist und somit kein weiteres Ersatzmitglied zu laden ist."
Und jetzt fängst du wieder an hier irgentwelche konstrukte aufzubauen nur um deine erste Aussage hier einen Gewissen wahrheitsgehalt zu geben. Also Bitte.
Edit: In meiner Zweiten Antwort hier: "Es hätte durchaus passieren können dass du bis zum letzten Nachrücker hättest laden müssen, wenn halt alle eine tatsächliche oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen gehabt hätten." Hatte ich ja sogar untermauert das es durchaus sein kann dass man bis zum letzten laden muss, aber halt mit sicherheit nicht "Grundsätzlich" und in jeglicher Situation so wie man deine Anwort verstehen muss.
08.01.2019 um 22:37 Uhr
"Für dich muss man dann halt noch Gesetze/Verordnungen und Beschreibungen machen die wirklich alle Lebenslagen beschreiben, dann musst du dir auch keinerlei eigene Gedanken mehr machen."
Das ist Juristerei ... da ist "sich Gedanken machen" meistens der Beginn von "man liegt falsch". Denn Juristerei ist oftmals nicht unbedingt "gesunder Menschenverstand". ;-)))
Außerdem bin ich mit meiner Meinung hier nicht alleine:
"Aus meiner Sicht führt auch die Wahrnehmung privater Termine in der Freizeit zu einer Verhinderung wenn damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird.
Zitat: Pjöööng"
und ich habe gelernt, mit meiner Meinung etwas vorsichtiger zu sein, wenn Seine / Ihre meiner entgegen steht. ;-))))))))))))))))))))))))
08.01.2019 um 23:00 Uhr
Traurig was du hier veranstaltest. Juristerei, man man man
Ich kenne nun hinreichlich deine Sichtweise und auch die von Pjöööng. Das ihr beiden den Kosmetiktermin in der Freizeit, um nichts anderes reden wir hier, als höher einstuft als das Ehrenamt ist ja jetzt bekannt. Das Ihr die Freizeit höher einstuft als das Ehrenamt ist jetzt auch bekannt. Warum tut ihr euch das denn dann überhaupt an?
Wir sind hier nicht im Sport wo 2:1 Meinungen = der Sieg ist.
09.01.2019 um 00:44 Uhr
"Das ihr beiden den Kosmetiktermin in der Freizeit, um nichts anderes reden wir hier, als höher einstuft als das Ehrenamt ist ja jetzt bekannt. Das Ihr die Freizeit höher einstuft als das Ehrenamt ist jetzt auch bekannt. Warum tut ihr euch das denn dann überhaupt an?"
9er Gremium .... es gibt 8 BRM, die Urlaub haben ... und ein BRM, welches trotz Urlaub zu jeder Sitzung kommt. Dreimal darfst Du raten, wer dieses 1 BRM ist. Kleiner Hinweis ... dieses BRM schreibt hier im Forum.
Es geht hier aber nicht darum, wie ernst man dieses Amt nimmt. Sondern was rechtlich korrekt ist und was nicht.
09.01.2019 um 01:37 Uhr
" 9er Gremium .... es gibt 8 BRM, die Urlaub haben ... und ein BRM, welches trotz Urlaub zu jeder Sitzung kommt. Dreimal darfst Du raten, wer dieses 1 BRM ist. Kleiner Hinweis ... dieses BRM schreibt hier im Forum. " Und was soll uns das sagen?
Du hast hier noch nicht einen Hinweis gegeben das es nicht korrekt ist. Ok letzter versuch mal was aus dem Däubler
Quelle: Wolfgang Däubler/Michael Kittner/Thomas Klebe/Peter Wedde (Hrsg.) Betriebsverfassungsgesetz / Kommentar für die Praxis
Bei Sitzungen des BR (GBR, KBR) und seiner Ausschüsse bzw. seiner Arbeitsgruppen sowie bei Teilnahme an einer Arbeitsgruppe gem. § 28 a, die nach § 30 in der Regel während der Arbeitszeit stattfinden , ist eine besondere Prüfung der Erforderlichkeit entbehrlich, da jedes BR-Mitglied berechtigt und grundsätzlich auch verpflichtet ist, z. B. an jeder Sitzung – auch außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (z. B. Wechselschicht, Teilzeitbeschäftigung) teilzunehmen, solange es nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen i. S. d. § 25 Abs. 1 verhindert ist.
Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BR-Mitglied vorübergehend tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben. ==> Ein BR-Mitglied kann sich somit nicht willkürlich nach freiem Ermessen vertreten lassen. Eine Verhinderung liegt nicht vor, wenn das BR-Mitglied aus Desinteresse, Vergesslichkeit oder mutwillig nicht an einer BR-Sitzung teilnimmt oder seine sonstigen Aufgaben nicht wahrnimmt. Ein BR-Mitglied muss sich auch nicht durch ein Ersatzmitglied vertreten lassen, wenn eine BR-Sitzung außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit stattfindet. <== Das Gleiche gilt für BR-Tätigkeit an Rouliertagen, sog. AZV - Tagen, Freischichten zum Überstundenausgleich, nach LAG Hamm 19. 7. 00 – 3 Sa 2201/99 – sogar bei mehrmonatiger Nichtarbeit im Rahmen einer flexiblen Saison-Arbeitszeit. Als Verhinderungsgründe kommen z. B. in Betracht: Krankheit, Urlaub , Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG ,Kuraufenthalt, Zivildienst, Kriegsdienst, Montage, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsmaßnahmen, Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter/Schöffe). Der BR-Vorsitzende muss ggf. prüfen, ob die Teilnahme eines Ersatzmitglieds an einer BR-Sitzung zulässig ist, ist aber nicht verpflichtet, eine mitgeteilte Absage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
Hier habe ich den Kosmetiktermin als Desinteresse hingestellt.
Das steht übrings auch in einen der Links von mir hier. "Erstellt am 08.01.2019 um 16:22 Uhr von UliPK " Stimmt dann nach deiner Einschätzung ja wohl auch nicht was da steht, oder du hast es nicht gelesen.
09.01.2019 um 10:34 Uhr
"Und was soll uns das sagen?"
Das ICH die "Verpflichtung" aus dem Amt wesentlich ernster nehme, als die anderen 8 BRM.
"solange es nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen i. S. d. § 25 Abs. 1 verhindert ist.
Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BR-Mitglied vorübergehend tatsächlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben."
Eben ... Kosmetiktermin, es ist mMn tatsächlich verhindert. Da kannst Du jetzt noch 50 Passagen anbringen, es wird nichts ändern.
"Du hast hier noch nicht einen Hinweis gegeben das es nicht korrekt ist."
Ich sage ja auch die ganze Zeit ... es ist nicht so eindeutig, wie Du hier tust. Von "ich habe den Beweis, daß Du Unrecht hast spreche ich ja gar nicht.
"Hier habe ich den Kosmetiktermin als Desinteresse hingestellt."
Eben ... Du interpretierst ... und das kannst Du in der Juristerei vergessen. Entweder ist so ein Termin eine Verhinderung, oder eben nicht.
09.01.2019 um 11:19 Uhr
Merkst du es eigentlich nicht? Das geht jetzt schon fast in lächerliche, klar war mir bewußt das du dich damit meinst. Nur war mir damit auch klar wie du dann über den rest deines Gremiums denken mußt, deswegen hatte ich das nur so kurz abgetan und bin da nicht weiter drauf eingegangen. Urlaub ist übrings eine tasächliche verhinderung, nur um es nochmals gesagt zu haben.
So und nun zu den mir bekannten annerkannten tatsächlichen Verhinderungsgründen die da wären. ==> Krankheit ==> Urlaub ==> Elternzeit ==> Schulung / Verpflichtungen aus dem Betriebsratsamt
und jetzt neu hinzugekommen laut celestro ==> Kosmetiktermin
ich hoffe du siehst worauf das hinausläuft
Wenn ich mal meine Interpretation, die ich ja laut deiner Aussage mache hier darstelle: Kosmetiktermin = Krankheit, bin ich nicht von überzeugt gewesen also Nein auch wenn es nach so einen Termin manchmal so ausschaut wie eine Krankheit Kosmetiktermin = Urlaub, kurz drüber nachgedacht, der ein oder andere könnte es ja als solchigen ansehen, aber Nein es ist auch nicht Urlaub Kosmetiktermin = Elternzeit, eindeutig Nein Kosmetiktermin = Schulung / Verpflichtungen aus dem Betriebsratsamt, hmmm Schulung hätte ja sein können aber kann ich aus der Eingangsfrage nicht ersehen. Also Nein
Für mich ist es eher ein Vergleich mit den schon annerkannten Gründen, wenn denn mal ein Richter Urteilt das ein Kosmetiktermin dem hinzuzufügen ist gebe ich mich geschlagen aber so lange es nicht der Fall ist es halt ein Desinteresse dem Ehrenamt gegenüber.
09.01.2019 um 11:32 Uhr
Zitat (UliPK): "Welchen spruch meinst du?"
So umfangreich war Caron15s Beitrag doch nicht als dass Du es nicht selber herausfinden könntest?
Zitat (Caron15): "Ich finde schon, das man es vergleichen könnte !"
Also bei uns ist es so, dass es in den Sitzungen weder darum geht, bedeutende Sachwerte zu retten, welche akut unterzugehen drohen, noch geht es um die Rettung von Menschenleben. Auch werden unsere Sitzungstermine langfristig im Voraus festgelegt. Ich kann da wirklich null Parallelen zwischen Feuerwehreinsatz und BR-Sitzung erkennen.
Zitat (UliPK): "Ich kenne nun hinreichlich deine Sichtweise und auch die von Pjöööng. Das ihr beiden den Kosmetiktermin in der Freizeit, um nichts anderes reden wir hier, als höher einstuft als das Ehrenamt ist ja jetzt bekannt."
Interessante Interpretation auf die ein vernünftiger Mensch eigentlich auch bei bösartiger Interpretation des Geschriebenen nicht kommen kann. Du meinst dass Du überzeugender bist wenn Du anderen falsche Behauptungen in den Mund legst? Warum kannst Du nicht sachlich argumentieren? Ich finde diesen Stil unerträglich!
Vielleicht noch ein kleiner Gedanke zu dem Ganzen: Die hier reichlich zitierten Kommentare und Beschlüsse beziehen sich, soweit ich das sehe zuerst einmal auf ordentliche BRM. Diese wissen dass sie BRM sind, diese wissen wann die Sitzungen sind. Von diesen kann man erwarten, dass sie ihre Planungen daran ausrichten. Im hier diskutierten Fall haben wir es mit einem Ersartzmitglied zu tun, welches am Montag erfährt, dass es (vertretungsweise) nachrückt und deshalb am Donnerstag an einer Sitzung teilnehmen soll. Selbstverständlich kann man jetzt "argumentieren", das ein nachgerücktes Ersatzmitglied die selben Rechte un PFLICHTEN hat, wie ein ordentliches Mitglied und deshalb zur Teilnahme verpflichtet ist. Damit springt man meines Erachtens zu kurz.Man kann die Verpflichtung, sich die Sitzungstermine von abwendbaren Verpflichtungen freizuhalten nicht so ohne Weiteres auf Ersatzmitglieder ausdehnen die zum Zeitpunkt ihrer Planung eben nicht wissen dass sie zu dem Termin Verprflichtungen aus dem Ehrenamt haben. Wir haben es hier eben nicht mit einem ordentlichen BRM zu tun, welches in dem Wissen dass es an diesem Termin BR-Verpflichtungen hat eine kollidierende Vereinbarung eingegangen ist, sondern mit einem EBRM welches seine Freizeit geplant hat und nun kurzfristig erfährt, dass es zu dem selben Termin BR-Verpflichtungen wahrnehmen soll. Das ist eine völlig andere Situation.
Keine Ahnung wie ein Richter einen solchen Fall beurteilen würde, das hängt auch von den weiteren Details ab, die wir hier nicht kennen, ich bezweifle aber dass alle Richter diesen Fall gleich beurteilen würden. Wenn dieser Fall vor Gericht geklärt werden müsste, dann würde es auch eine gewaltige Rolle spielen wie sich der BRV positioniert. Für beide Vorgehensweisen ließen sich gute Argumente finden.
Die Welt ist bunt und nicht nur schwarz-weiß.
09.01.2019 um 12:17 Uhr
Hatte Caron15 nicht auf den schirm und bei meinen Beiträgen den "Spruch " gesucht.
Du meinst dass Du überzeugender bist wenn Du anderen falsche Behauptungen in den Mund legst? Zitat (Erstellt am 07.01.2019 um 10:59 Uhr von Pjöööng) "Aus meiner Sicht führt auch die Wahrnehmung privater Termine in der Freizeit zu einer Verhinderung wenn damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird. " Da wir hier nur über den Kosmetiktermin in der Freizeit reden, was habe ich dir denn da in den Mund gelegt?
Bitte dich eher darum bei der sachlichkeit zu bleiben. Ihr beide habt bis dato nur eure persönliche Einschätzung zum besten gegeben und das mit aber auch wirklich nichts belegt. Das nenne ich mal absolut stillos.
Das EM ist ja nicht überraschender weise EM geworden sondern hat sich bereit erklärt diesen Job zu machen wenn es denn erforderlich ist, gerade ein EM hat es da mit sicherheit schwerer als ein ständiges BRM. Nur sind da die Rechte und Pflichten nicht anders anzuwenden wie bei dem ständigen BRM.
"Keine Ahnung wie ein Richter einen solchen Fall beurteilen würde, das hängt auch von den weiteren Details ab, die wir hier nicht kennen, ich bezweifle aber dass alle Richter diesen Fall gleich beurteilen würden. Wenn dieser Fall vor Gericht geklärt werden müsste, dann würde es auch eine gewaltige Rolle spielen wie sich der BRV positioniert. Für beide Vorgehensweisen ließen sich gute Argumente finden."
Wow, dann nenne mir mal ein paar Argumente die ein Richter nennen könnte um den Kosmetiktermin als tatsächliche Verhinderung anzuerkennen. Und zwar nur mit den Angaben die wir hier aus demEingangspost haben, alles andere wäre ja reine Spekulation.
09.01.2019 um 12:23 Uhr
"und jetzt neu hinzugekommen laut celestro ==> Kosmetiktermin
ich hoffe du siehst worauf das hinausläuft"
Es läuft darauf hinaus, daß Du eine völlig sachliche Diskussion total ins Lächerliche ziehst. Was meiner Meinung nach nicht wirklich sinnvoll ist.
Ich sehe aber auch nicht nur den Kosmetiktermin, sondern den Grundsatz. Ab wann wäre der Termin so, daß er "vorgehen dürfte" ? Ein Arzttermin ? Oder soll man da auch noch unterscheiden zwischen "verschiebbar oder nicht" ? Das alles sind Dinge, die den BRV mal überhaupt nichts angehen. Wenn also ein BRM an diesem Tag einen fest ausgemachten Termin hat, kann man mMn von einer Verhinderung ausgehen.
09.01.2019 um 12:27 Uhr
"was habe ich dir denn da in den Mund gelegt?"
Das hier:
"Ich kenne nun hinreichlich deine Sichtweise und auch die von Pjöööng. Das ihr beiden den Kosmetiktermin in der Freizeit, um nichts anderes reden wir hier, als höher einstuft als das Ehrenamt ist ja jetzt bekannt. Das Ihr die Freizeit höher einstuft als das Ehrenamt ist jetzt auch bekannt."
Ich habe Dir nur "durch die Blume" gesagt, daß das dummes Zeug ist. ;-)))
09.01.2019 um 12:32 Uhr
"Ihr beide habt bis dato nur eure persönliche Einschätzung zum besten gegeben und das mit aber auch wirklich nichts belegt."
Den Beleg hast Du doch selbst mehr als einmal gegeben. Das E-BRM ist verhindert ... daher ist ein anderes E-BRM zu laden. Nur erkennst DU halt nicht an, daß es aufgrund des Termins verhindert ist.
"Wow, dann nenne mir mal ein paar Argumente die ein Richter nennen könnte um den Kosmetiktermin als tatsächliche Verhinderung anzuerkennen. Und zwar nur mit den Angaben die wir hier aus dem Eingangspost haben, alles andere wäre ja reine Spekulation."
Dass das E-BRM einen bereits feststehenden Termin im Privatleben hat ? :-D
P.S. Wäre was anderes, wenn der Termin erst nach der Anfrage zur Sitzung festgemacht worden wäre. Aber das geht aus dem Ausgangspost nicht hervor und daher würde ich das hier auch nicht annehmen.
09.01.2019 um 12:48 Uhr
"Ich sehe aber auch nicht nur den Kosmetiktermin, sondern den Grundsatz. Ab wann wäre der Termin so, daß er "vorgehen dürfte" " Glaubst du nicht das es besser wäre erst das eine zu klären um dann den rest anzugehen. Du bringst jetzt einen Arzttermin zur sprache, was soll das. Mir geht es einzig und nur um den einen oben in der Eingangsfrage genannten Termin und das mit den dazu gehörigen Angaben. Alles andere ist wildes spekulieren. Wir werden das Grundsätzliche hier niemals klären können, das können nur die Gerichte oder aber der Gesetzgeber. Wie soll man es denn anders verstehen wenn ihr sagt das ein solcher Termin durchaus ein tatsächlicher Hinderungsgrund ist. Daduch stellt ihr auch automatisch die Freizeit über das Ehrenamt und den dazugehörigen Pflichten. Kläre mich auf wie es gemeint ist.
"Das E-BRM ist verhindert ... daher ist ein anderes E-BRM " Das hast du aber schön aus dem kontex gerissen. Stimmt so weit als das auch für EM die Hinterungsgründe gelten wie für die BRM
"Dass das E-BRM einen bereits feststehenden Termin im Privatleben hat ? :-D" Und die Verpflichtung eingegangen ist unannehmlichkeiten im Privatleben hinzunehmen, zugegebener maßen mehr als ein BRM. Die Unannehmlichkeiten die aus den von mir schon hinglänglich genannten und hier ignorierten Gründen resultieren.
09.01.2019 um 12:56 Uhr
Zitat (UliPK): "Hatte Caron15 nicht auf den schirm und bei meinen Beiträgen den "Spruch " gesucht."
Oh je! Caron15s Beitrag steht auf dem Schirm direkt darüber und ich habe diesen Beitrag mit "Caron15, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich!" eingeleitet, ihn/sie also direkt angesprochen. Wenn Du da schon nicht verstehst auf welchen Beitrag ich mich beziehe, wie soll man dann mit Dir eine sinnvolle Diskussion führen?
Fällt Dir das Verstehen von einfachen Sätzen wirklich so schwer?
"Aus meiner Sicht führt auch die Wahrnehmung privater Termine in der Freizeit zu einer Verhinderung wenn damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird."
"... WENN damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird." Habe ich, hat hier jemand anderes ernsthaft eine Einschätzung abgegeben ob hier die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird? Kann dies bei der dünnen Faktenlage überhaupt jemand? Und genau da legst Du mir in den Mund dass dich die Teilnahme an der Sitzung als unzumutbar betrachte. Aber das habe ich an keiner Stelle zum Ausdruck gebracht.
Zitat (UliPK): "Und zwar nur mit den Angaben die wir hier aus demEingangspost haben, alles andere wäre ja reine Spekulation."
Zitat (UliPK): "Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Freizeit ist und somit keine tatsächliche Verhinderung oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen ist und somit kein weiteres Ersatzmitglied zu laden ist."
Wie wäre es wenn Du an Deine Beiträge dieselben Anforderungen stellen würdest wie Du sie Dir für die Beiträge anderer herausnimmst? Außerdem scheint Dir Deine Forderung zwar taktisch sehr schlau vorzukommen, sie ist aber völlig unsinnig. Alleine aus der Tatsache dass da ein Kosmetiktermin ist kann man gar nicht ableiten ob die Teilnahme zumutbar ist oder nicht. Es gibt eben je nach Gegenheiten durchaus beide Möglichkeiten. Und die wären zu hinterfragen, wobei wir eben genau wieder bei meinem "... WENN damit die Teilnahme an der Sitzung unzumutbar wird." wären.
Zitat (UliPK): "Das EM ist ja nicht überraschender weise EM geworden sondern hat sich bereit erklärt diesen Job zu machen wenn es denn erforderlich ist, gerade ein EM hat es da mit sicherheit schwerer als ein ständiges BRM."
Ist das jetzt Deine persönliche Einschätzung? Oder ist das belegt?
09.01.2019 um 13:16 Uhr
@Pjöööng
"Fällt Dir das Verstehen von einfachen Sätzen wirklich so schwer? " Möchte jetzt nicht auf dein immer weiter sinkendes Niveau eingehen.
Wir reden hier immer noch über den Kosmetiktermin und du kommst mir jetzt daher und sagst das du diesen nicht gemeint hast sondern es allgemein gemeint hast. Wow im zurückrudern bist du echt gut.
"Wie wäre es wenn Du an Deine Beiträge dieselben Anforderungen stellen würdest wie Du sie Dir für die Beiträge anderer herausnimmst?"
Kosmetiktermin während der AZ fand ich zu abwägig deswegen auch nicht weiter darauf eingegangen. Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Arbeitszeit ist. Da ist es wohl eher sehr eindeutig das die BRS vorgeht Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin im Urlaub ist. Auch hier recht eindeutig. Aus diesen Grund habe ich halt das Freizeit Szenario angenommen und lag damit ja wohl offensichtlich auch richtig, denn Caron15 hat da ja nichts anderes behauptet in seiner darauf folgenden Antwort.
09.01.2019 um 13:20 Uhr
Habt Ihr drei Langeweile? :-)
09.01.2019 um 13:41 Uhr
Nö eigentlich nicht, schreibe gerade an einem Computerprogramm für meine AK, unentgeltich und in meiner Freizeit, aber deswegen sitze ich halt direkt vor dem Rechner und bekomme jede hier gegebene Antwort mit, nehme auch jede gelegenheit wahr mich vom Coden abhalten zu lassen. : )
09.01.2019 um 14:24 Uhr
"Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Arbeitszeit ist."
In der Arbeitszeit, aber nicht während der Zeit, wo Sie auf der Arbeit ist. Merkst Du was ?
Zeig mir mal bitte, wo Du im BetrVG die Tatsache ableiten willst, daß BRM (und noch mehr E-BRM) Eingriffe ins Privatleben hinnehmen müssen / sollen.
Nicht umsonst ist die Regel enthalten, daß BR-Arbeit WÄHREND der Arbeitszeit stattfindet.
"Glaubst du nicht das es besser wäre erst das eine zu klären um dann den rest anzugehen. Du bringst jetzt einen Arzttermin zur sprache, was soll das. Mir geht es einzig und nur um den einen oben in der Eingangsfrage genannten Termin und das mit den dazu gehörigen Angaben. Alles andere ist wildes spekulieren. Wir werden das Grundsätzliche hier niemals klären können, das können nur die Gerichte oder aber der Gesetzgeber."
Der Punkt ist ... man muß mMn das Grundsätzliche klären. Ob es hier jetzt konkret um einen Kosmetiktermin, leicht verschiebbaren Arzttermin oder schwer verschiebbaren Arzttermin geht ist mMn völlig irrelevant. Denn ich würde sagen, daß ein fest ausgemachter eine Verhinderung begründet. Denn für die Praxis in den Betrieben wäre es völlig widersinnig, hier jetzt die Unterscheidung von "zumutbar den zu verschieben" oder "nicht zumutbar zu verschieben" zu machen.
"Wie soll man es denn anders verstehen wenn ihr sagt das ein solcher Termin durchaus ein tatsächlicher Hinderungsgrund ist. Daduch stellt ihr auch automatisch die Freizeit über das Ehrenamt und den dazugehörigen Pflichten. Kläre mich auf wie es gemeint ist."
Nein ... denn wenn die Kollegin zu Hause sitzen würde ... oder an dem Tag eigentlich shoppen gehen wollte ....
09.01.2019 um 14:41 Uhr
Wenn man das Gesetz ließt, bzw. die Kommentierungen steht da das als Verhinderungsgrund auch Urlaub, Krankheit etc. in Betracht kommen. Das Wort "auch" ist an der Stelle wichtig, da damit nicht weitere Gründe ausgeschlossen werden, bzw. weitere Gründe möglich sind. Z.B. steht nirgendwo, dass ich nicht zu einer Beerdigung eines Familienangehörigen darf, wenn diese an meinem freien Nachmittag mit einer BER-Sitzung zusammenfällt. Es liegt ja wohl im Ermessen, des BR-Mitgliedes, zu beurteilen, ob es im unzumutbar ist, zu der Sitzung zu gehen. Laut "UliPK" müsste ich dann aber doch wohl zur BR-Sitzung. Das gleiche gilt für gerichtliche Termine, Notartermine, Besuch von Verwandten die ich nur alle fünf Jahre sehen kann.....Die Liste wird unendlich lang sein, mit Anlässen die nicht im Gesetz stehen, aber bei denen jeder sagen würde, das der private Termin Vorrang hat. Die Leute, die z.B. Desinteresse haben, dürften auch noch anders auffallen.
Ich als BR-Vorsitzender maßen mir nicht an, den Abwesenheitsgrund näher zu beurteilen. Wenn jemand auffällt, zu oft aus fadenscheinigen Gründen zu fehlen, liegt erst mal Gesprächsbedarf vor.
Und wenn der Kosmetik-Termin total teuer ist, nicht stornierbar ist und erst in etwa 12 Monaten nachgeholt werden kann, dürfte es eben doch unzumutbar sein. Aber wo soll da die Grenze liegen?
Diskussionen an dieser Stelle mit "UliPK" nutzen aber nichts
09.01.2019 um 15:57 Uhr
Zitat (UliPK): "Wir reden hier immer noch über den Kosmetiktermin..."
Dann schau doch mal die Beiträge vor meinem an, da geht es um
- Kosmetiktermin
- Zweitjob
Dann hat jemand einen Link gepostet indem es z.b. um
- Urlaub
- Krankheit
- Dienstreise
- Freizeit
- zu viel Arbeit
- Schulung
- Gleichzeitige GBR/KBR usw. geht
Dann gibt es da einen Beitrag in dem ein Mitdiskutant schreibt: "Im zweiten Fall " am Donnerstag Kosmetiktermin " gehe ich mal davon aus das dieser Termin in der Freizeit ist und somit keine tatsächliche Verhinderung oder Verhinderung aus rechtlichen Gründen ist und somit kein weiteres Ersatzmitglied zu laden ist."
Ich interpretiere diesen Beitrag so dass derjenige damit sagen will, dass Termine in der Freizeit grundsätzlich nicht zu einer Verhinderung im Sinne des BetrVG führen können.
Ich habe dann eigentlich nur etwas aufgegriffen, was in der von ihm gelinkten Seite sogar ziemlich richtig steht: "Verhinderung. wenn die Betriebsratssitzung in der Freizeit liegt: o ... o Nur, wenn Teilnahme unzumutbar (Nachtschicht)"
Wobei ich davon ausgehe dass der Autor hier "Nachtschicht" nicht als abschließende Aufzählung gemeint hat, sondern als Beispiel.
Dann lässt dieser Mitdiskutant auch noch erkennen dass er dem Irrtum unterliegt, es gäbe eine abschließende Liste von Verhinderungsgründen: "Oh man muss ich hier jetzt auch noch die Verhinderungsgründe im einzelnen aufzählen, das ist dann aber schon traurig." (Das Thema "Niveau" wollen wir hier sicherlich nicht weiter diskutieren...)
Sorry, aber Dir fehlt es an einigem...
09.01.2019 um 16:41 Uhr
@ celestro "Zeig mir mal bitte, wo Du im BetrVG die Tatsache ableiten willst, daß BRM (und noch mehr E-BRM) Eingriffe ins Privatleben hinnehmen müssen / sollen." Wie oft muss man dir das denn vorkauen? Das habe ich hier doch wohl sehr oft gemacht und auch aufgezeigt. Es ist auch nicht immer das BetrVG sondern auch Urteile die schon gesprochen worden sind .
"Es kann nicht selbst darüber bestimmen, zu welchem Termin die Sitzungen stattfinden (BAG v. 16.1.2008, 7 ABR 71/06). Daher handelt es sich nicht um eine Verhinderung, wenn das Betriebsratsmitglied zwar in der Lage wäre, sein Amt auszuüben, aber aus persönlichen Gründen z. B. aus Desinteresse, Vergesslichkeit oder mutwillig der Betriebsratssitzung fernbleibt (BAG v. 23.8.1984 – 6 AZR 520/82). Ein Verhinderungsfall wird auch nicht angenommen, wenn die Betriebsratssitzung außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds stattfindet, weil es z. B. zum Zeitpunkt der Sitzung schichtfrei hat."
Aber alles schon gepostet doppelt und dreifach.
Hatte aber auch schon geschrieben gehabt das sie Grundsätzlichkeit nur ein Gericht oder der Gesetzgeber bestimmen kann, von mir aus auch in der von dir beschriebenen Form, aber das haben sie nicht alöso müssen wir mit dem auskommen was wir haben und da passt das mit dem Kosmetiktermin vor Ehrenamt nun mal halt nicht, auch wenn du eine andere persönliche Meinung hast.
@ExBoMa
habe ich hier in irgenteinen Post behauptet das die Liste abschließend ist? Habe geschrieben den mir bekannten und viele weitere habe ich noch nicht gefunden, sind wohl von unserer rechtssprechung noch nicht behandelt worden.
"Z.B. steht nirgendwo, dass ich nicht zu einer Beerdigung eines Familienangehörigen darf, wenn diese an meinem freien Nachmittag mit einer BER-Sitzung zusammenfällt. Es liegt ja wohl im Ermessen, des BR-Mitgliedes, zu beurteilen, ob es im unzumutbar ist, zu der Sitzung zu gehen. Laut "UliPK" müsste ich dann aber doch wohl zur BR-Sitzung. Das gleiche gilt für gerichtliche Termine, Notartermine, Besuch von Verwandten die ich nur alle fünf Jahre sehen kann.....Die Liste wird unendlich lang sein, mit Anlässen die nicht im Gesetz stehen, aber bei denen jeder sagen würde, das der private Termin Vorrang hat. Die Leute, die z.B. Desinteresse haben, dürften auch noch anders auffallen."
Lese dir das ganze mal von oben bis unten durch, ersten Post bis zum letzten. Habe mit keinen Wort auch nur erwähnt das man nicht zu einem anderen Termin gehen darf. Ich habe mich immer einzig und allein auf den Eingangspost bezogen und keinerlei konstrukte anderer Termine komentiert. Nun koimmst du wieder mit genau solchigen konstrukten. Werde die auch weiterhin nicht komentieren.
"Laut "UliPK" müsste ich dann aber doch wohl zur BR-Sitzung." Wo habe ich behauptet? Du interpretierst da Dinge herein die ganz einfach nicht der Wahrheit entsprechen. Das ist dann schon recht unverschämt.
09.01.2019 um 16:50 Uhr
Bei welchen privaten Anlässen darf ich denn nun einer Sitzung fern bleiben, wenn es bei der Kosmetikerin nicht geht? Mich würde es sehr interessieren, wo Du die Grenze siehst!
09.01.2019 um 16:56 Uhr
@Pjöööng Au du legst dir das so hin wie esa dir halt so in den kram passt. Echt unterste Hose. Na gut spiele ich mal mit.
Ja ich bin genau einmal auf den Zweitjob eingegangen um Caron15 zu erklären das er diesen gar nicht hätte laden dürfen da beim Kosmetiktermin schon ladungsschluss war.
Es tut mir echt leid das ich die Komentare und andere Dinge in den von mir geposteten Links nicht löschen kann um es Pjöööng gerecht aussehen zu lassen.
Das mit dem zweiten Fall hatte ich dir ja auch schon erklärt und dem hat Caron15 ja auch nicht wiedersprochen. Wo kommt denn da das Wort abschließend vor? Hätte ihm nur eine Liste machen können mit dem mir bekannten, aber auch das hatte ich schon mal geschrieben.
Ist schon echt Irre was ihr beide da treibt. Aber was soll´s so langsam fängt es an spass zu machen, wie ihr euch immer wieder wiederholt und mir dann eine Wiederholung von schon geschriebenen entlockt.
Bin gerade bei der unliebsamen Aufgabe eine Hilfedatei für mein Programm zu schreiben und da lasse ich mich immer gerne stören, das mache ich dann mal wirklich nicht gerne.
Also weiter geht es.
09.01.2019 um 16:59 Uhr
@ExBoMa Ich ziehe keine Grenzen, das machen der Gesetzgeber und die Gerichte. Nur haben die halt den Kosmetikfall noch nicht behandelt und da sind wir nun mal sehr konträrer Meinungen wie der zu behandeln ist. Ich bleibe einfach dabei das dieser Termin nicht dem Ehrenamt vorzuziehen ist.
09.01.2019 um 17:00 Uhr
Ich bin zwar normalerweise kein Freund von dem "wie" Pjöööng hier manchmal vorgeht. Aber in diesem Fall amüsiert es mich mal absolut, wie UliPK vorgeführt wird und leider nicht einmal merkt, daß er sich mit jedem Post nur noch mehr in die "Sch****" reitet.
09.01.2019 um 17:03 Uhr
@UliPK
Zitat: "Ich ziehe keine Grenzen, das machen der Gesetzgeber und die Gerichte. Nur haben die halt den Kosmetikfall noch nicht behandelt und da sind wir nun mal sehr konträrer Meinungen wie der zu behandeln ist. Ich bleibe einfach dabei das dieser Termin nicht dem Ehrenamt vorzuziehen ist. "
Also ist das dein subjektives Rechtsempfinden. So wie Du hier auftrittst, hätte ich mehr Substanz vermutet.
09.01.2019 um 17:09 Uhr
@celestro Na derzeitig hast du dich doch wohl eher der lächerlichkeit preisgegeben. Ich verteidige nur meinen standpunkt. Ich habe bis vor 2 Monaten selbst noch 2 Foren betrieben, in meiner Freizeit, mit ca 100.000 Usern comag.tv und Xoro.tv, da waren immer mal wieder solche Typen mit denen man sich rumschlagen mußte, bin also was das angeht mit einem recht dicken Fell ausgestattet.
09.01.2019 um 17:11 Uhr
Ich denke ich werde das Amüsement gier nicht weiter schüren, ehr schon einen Euro in dei nächste Parkuhr werden und mich mit dieser unterhalten. Die pöbelt wenigstens nicht.
09.01.2019 um 17:13 Uhr
@ExBoMa Gratuliere, der erste der es erkennt und benennt. Ja dem ist so, aber diese Meinung verteitige ich auch. Schade dann wissen die anderen beiden das ja jetzt auch.
09.01.2019 um 17:16 Uhr
So Leute ! Jetzt ist mal gut ! Ich danke euch für eure Hilfe, obwohl ich jetzt fast weniger schlauer bin, wie vorher, bei diesen vielen Antworten .
09.01.2019 um 17:17 Uhr
Gegen Beratungresistenz gibt es nichts. Ich widme mich jetzt auch wichtigeren.
(Nachtrag: Damit ist nicht Caron15 gemeint!)
09.01.2019 um 17:21 Uhr
Tja Pjöööng , so ist das nun mal wenn man mal selber durch den Kakao gezogen wird. Null konstruktives immer nur blabla und auf das einfachste nicht kommen, das war es was ihr beiden hier gemacht habt. Und um am Ende sein eigenes Gewissen zu beruhigen dann auch noch behaupten das man jemanden vorgeführt hat. Echt stark.
@Caron15 Bei dir kann man sich eigentlich nur entschuldigen das dieses hier solche ausmaße angenommen hat. Kann mir gut vorstellen das du nun gar nicht mehr weißt woran du bist. Also dafür SORRY
09.01.2019 um 17:22 Uhr
@ Caron15: Sorry, aber das Ganze ist etwas aus dem Ruder gelaufen. Ich würde die folgenden Rat geben: Wenn jemand eine Sitzung absagt, lade den nächsten Reservekandidaten ein. Beachte dabei unter Umständen verschiedene Listen (wenn Ihr die habt) und den Anteil der Geschlechter. Dann machst Du nichts falsch. Sollte jemand "unbegründet" abgesagt haben, müsste erst mal jemand klagen, damit etwas passiert. Von so etwas habe ich noch nie gehört.
Du kannst Dir hier auch andere Fragen im Forum ansehen, dann wirst Du zwei User finden, die immer recht vernünftige Antworten geben.
09.01.2019 um 17:25 Uhr
@QUliPK: Dir fehlt die Außensicht!
DU hast DICH vorgeführt!
und nu ist Schluss.
09.01.2019 um 17:43 Uhr
Ich nahm an das es reicht. Also was soll dieses nachtreten. Hört sich schon fast nach einem DoppelACC an wenn ich das so lese.
Dein Vorschlag ist also, mach mal so wie ich es sage, kann sein das es nicht stimmt aber wird schon keiner merken oder was sagen weil ich darüber noch nichts gehört habe.
Man man man. Und das in einem Forum für Betriebsräte.
Was glaubst du woher diese Urteile her kommen die meisten wohl weil der AG die richtigkeit der Ladung angezweifelt hat und zumeist dann natürlich auch die in der falsch geladenen Sitzung gefassten Beschlüsse für nichtig erklären zu lassen.
Welche beiden User hier, mir fallen auf anhieb nur zwei ein, werden wohl mehr sein aber für mich sind das nicoline und Ernsthaft.
Edit: "@QUliPK: Dir fehlt die Außensicht!
DU hast DICH vorgeführt!
und nu ist Schluss. "
Nur weil du das sagst. LOL
09.01.2019 um 17:47 Uhr
"Ich habe bis vor 2 Monaten selbst noch 2 Foren betrieben, in meiner Freizeit, mit ca 100.000 Usern comag.tv und Xoro.tv, da waren immer mal wieder solche Typen mit denen man sich rumschlagen mußte, bin also was das angeht mit einem recht dicken Fell ausgestattet."
Wundert mich ehrlich gesagt nicht, daß das der Vergangenheit angehört ... Du hast nicht im Geringsten verstanden, was Pjöööng da überhaupt geschrieben hat, bzw. das Du da völlig unsinnigerweise rumpöbelst.
09.01.2019 um 17:57 Uhr
Es waren persönliche private Gründe, die ich hier mit sicherheit nicht ausbreiten werde. Da hineinzuinterpretieren das es an meinen Verhalten liegt ist eine absolute unverschämtheit von deiner Seite. Rede nicht über Dinge über die du keinerlei Ahnung hast und beleidige nicht die User. Hoffe mal das deine BRA nicht so ausfällt wie dein ungehöriges gebaren hier.
11.01.2019 um 17:40 Uhr
Wie? Schon Schluss? Und ich hab mir gerade Popcorn bestellt.
12.01.2019 um 11:58 Uhr
Ich bin echt gespannt, wann diese unsinnige Diskussion mal beendet wird. Wahrscheinlich erst dann, wenn selbstbewusste BRM endlich begreifen, dass sie einfach nur sagen, ich bin verhindert, ohne zu begründen warum und BRV endlich begreifen, dass auch Menschen mit einem Ehrenamt ein selbstverständliches Anrecht auf private Termine (egal welcher Art), Freizeit und Erholung und damit eine "echte Verhinderung" haben!
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