Erstellt am 06.01.2019 um 18:04 Uhr von kratzbürste
Das kommt doch auf die Geräte an. Aber wenn die Prüfplakette abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Und dann ist auch eine Prüfung erforderlich.
Erstellt am 07.01.2019 um 11:06 Uhr von Pjöööng
Was sind das denn für Prüfplaketten? Um was für eine Prüfung handelt es sich?
Erstellt am 07.01.2019 um 12:50 Uhr von takkus
Ich vermute mal aus der Eingangsfrage ableitend, dass es sich um ortsveränderliche elektrische Geräte (Schreibtischlampen, Wasserkocher, Verteilerdosen) handelt. Das wäre dann die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV Vorschrift 3. Dies regelt, dass Unternehmen und versicherungsrechtlich dazu verpflichtet sind, alle seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.
Erstellt am 07.01.2019 um 12:54 Uhr von Köpenicker
Technische Einrichtungen z.B würschenkocher Kühlaggregate e.t.c. Hab die dguv 3 gefunden, hilft mir leider kaum weiter. Hoffe ich erwisch mal den sifa. Macht sich so rar wie der yeti.
Erstellt am 07.01.2019 um 14:07 Uhr von Pjöööng
Es ist eher ungewöhnlich dass bei der DGUV 3 Prüfung das "Ablaufdatum" der Prüfung und nicht das Prüfdatum selber vermerkt wird. Es gibt nämlich für die Wiederholung keine festen Fristen, sondern diese werden in der Regel in der Gefährdungsbeurteilung definiert.
Erstellt am 07.01.2019 um 15:11 Uhr von Köpenicker
Ist mir durch eine Plakette aufgefallen, da stand nächste Prüfung 01.2016.
ansonsten erstmal vielen Dank
Erstellt am 07.01.2019 um 15:30 Uhr von Pjöööng
Dann spricht vieles dafür dass die nächste Überprüfung (über)fällig ist. Die maximale Prüffrist ist meines Wissen 4 Jahre.
Erstellt am 07.01.2019 um 16:19 Uhr von celestro
Natürlich ist es überfällig, wenn intern auf der Plakette "nächste Prüfung 01/2016" drauf steht. Mag sein, daß die Firma den Intervall durchaus großzügiger setzen durfte. Aber Termin ist Termin.
Erstellt am 07.01.2019 um 16:50 Uhr von Pjöööng
Diese Prüfplaketten haben meines Wissens keine rechtliche Bewandtnis. Damit ist dann völlig irrelevant, was dort drauf steht, maßgeblich ist, was dokumentiert wurde.