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Arbeitssicherheit

K
Köpenicker
Jan 2019 bearbeitet

Hallo Vielleicht kennt sich ja jemand aus von euch. In meiner Filiale ist mir aufgefallen das an sämtlichen technischen Geräten keine oder abgelaufene Prüfplaketten sind. Wars nicht so das die Prüfungen einmal jährlich durchgeführt werden müssen. Ja, werde auch den sifa ansprechen, wenn ich ihn mal erwische.

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Community-Antworten (9)

K
kratzbürste

06.01.2019 um 19:04 Uhr

Das kommt doch auf die Geräte an. Aber wenn die Prüfplakette abgelaufen ist, ist sie abgelaufen. Und dann ist auch eine Prüfung erforderlich.

P
Pjöööng

07.01.2019 um 12:06 Uhr

Was sind das denn für Prüfplaketten? Um was für eine Prüfung handelt es sich?

T
takkus

07.01.2019 um 13:50 Uhr

Ich vermute mal aus der Eingangsfrage ableitend, dass es sich um ortsveränderliche elektrische Geräte (Schreibtischlampen, Wasserkocher, Verteilerdosen) handelt. Das wäre dann die dritte Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV Vorschrift 3. Dies regelt, dass Unternehmen und versicherungsrechtlich dazu verpflichtet sind, alle seine elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.

K
Köpenicker

07.01.2019 um 13:54 Uhr

Technische Einrichtungen z.B würschenkocher Kühlaggregate e.t.c. Hab die dguv 3 gefunden, hilft mir leider kaum weiter. Hoffe ich erwisch mal den sifa. Macht sich so rar wie der yeti.

P
Pjöööng

07.01.2019 um 15:07 Uhr

Es ist eher ungewöhnlich dass bei der DGUV 3 Prüfung das "Ablaufdatum" der Prüfung und nicht das Prüfdatum selber vermerkt wird. Es gibt nämlich für die Wiederholung keine festen Fristen, sondern diese werden in der Regel in der Gefährdungsbeurteilung definiert.

K
Köpenicker

07.01.2019 um 16:11 Uhr

Ist mir durch eine Plakette aufgefallen, da stand nächste Prüfung 01.2016. ansonsten erstmal vielen Dank

P
Pjöööng

07.01.2019 um 16:30 Uhr

Dann spricht vieles dafür dass die nächste Überprüfung (über)fällig ist. Die maximale Prüffrist ist meines Wissen 4 Jahre.

C
celestro

07.01.2019 um 17:19 Uhr

Natürlich ist es überfällig, wenn intern auf der Plakette "nächste Prüfung 01/2016" drauf steht. Mag sein, daß die Firma den Intervall durchaus großzügiger setzen durfte. Aber Termin ist Termin.

P
Pjöööng

07.01.2019 um 17:50 Uhr

Diese Prüfplaketten haben meines Wissens keine rechtliche Bewandtnis. Damit ist dann völlig irrelevant, was dort drauf steht, maßgeblich ist, was dokumentiert wurde.

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