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Kein Dienstplan, trotz Aufforderung

B
Biedl
Jan 2019 bearbeitet

Hallo BR-Kollegen,

wir haben jetzt erstmalig das Problem, dass wir von einem Objekt keinen Dienstplan für Januar!! bekommen haben. Mein BRV hat mit dem Planer bereits ende Dezember telefoniert und da wurde uns der Plan zugesichert. Als der Plan vor 2 Tagen (03.01.19) immer noch nicht da war, haben wir diesen mit Verweis auf §87 Abs. 1 Nr 2 per Mail angefordert. Bis heute ist dahingehend wieder nichts passiert und ich habe das Gefühl, dass der Plan auch in den kommenden Tagen nicht an uns übergeben wird. Wir sind uns jetzt unsicher was wir tun sollten, wenn es tatsächlich passiert, dass wir den Plan für diesen Monat nicht bekommen sollten.

Vielen Dank schonmal und euch ein erfolgreichen Start ins neue Jahr :)

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Community-Antworten (13)

U
UliPK

05.01.2019 um 13:16 Uhr

Lese das mal dazu: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/betriebsraete-und-personalraete/kein-dienstplan-ohne-zustimmung-des-betriebsrates/ Soll dir nur eine Möglichkeit aufzeigen um an den Dienstplan zu kommen, den Link kann man aber auch den AG mal zukommen lassen, damit kommt dann so eine Sache etwas schneller in fluss.

S
samira

05.01.2019 um 16:15 Uhr

und wonach arbeiten die Kollegen vor Ort?

B
Biedl

05.01.2019 um 16:21 Uhr

@samira: ich gehe davon aus, dass die vor Ort einen aktuellen Plan liegen haben. Muss dazu sagen, dass das Objekt 70km von uns entfernt ist und wir bis jetzt noch keine Möglichkeit hatten hinzufahren um uns den Plan anderweitig zu besorgen.

C
celestro

05.01.2019 um 17:08 Uhr

"Muss dazu sagen, dass das Objekt 70km von uns entfernt ist und wir bis jetzt noch keine Möglichkeit hatten hinzufahren um uns den Plan anderweitig zu besorgen."

Kein Telefon, um mal jemanden dort anzurufen ? E-Mail ? Fax ?

Klar hat Euch der AG den Plan zu geben (oder ein Beauftragter) ... aber bevor ich gar nichts habe ...

J
jimbob2019

05.01.2019 um 18:04 Uhr

Also generell muss der AG den Dienstplan spätestens 3 WT vor Inkrafttreten dem Mitarbeiter zu verfühgung stellen. Wenn das nicht geschied kann der Mitarbeiter diese verspätete Planung ablehnen und kann dem AG ein eigenen Plan zu kommen lassen.

M
Moreno

05.01.2019 um 19:31 Uhr

Wo steht das mit den drei Wochen Jimbob?

J
jimbob2019

05.01.2019 um 19:34 Uhr

WT soll Werktage heißen

N
nicoline

05.01.2019 um 20:46 Uhr

Und wo steht das mit den 3 Werktagen?

J
jimbob2019

06.01.2019 um 15:19 Uhr

§ 12 Abs. 2 TzBfG

T
titapropper

06.01.2019 um 21:36 Uhr

@jimbo: was steht dort genau? Richtig, Arbeit auf Abruf. Ist Arbeit nach Dienstplan eine Arbeit auf Abruf?

J
jimbob2019

07.01.2019 um 00:17 Uhr

Also was dort steht das der AG 3 WT vor inkrafttreten den Schichtplan noch ändern kann. Wenn ein vorhanden ist. Hier ist aber keiner vorhanden der geändert werden kann. Was ja noch schlimmer wär.

N
nicoline

07.01.2019 um 00:23 Uhr

jimbob2019 sag mal, in welchem TzBfG liest du, oder sollte man besser fragen, was hast du geraucht?

U
UliPK

07.01.2019 um 02:50 Uhr

Ist im Grunde egal wann die den auszuhängen haben, geht hier doch ein wenig an der Eingangsfrage vorbei. Aber OK etwas OT an. "Der Gesetzgeber hat nicht geregelt, wann ein Dienstplan aufgestellt werden muss. Jedoch können Tarifverträge, Arbeitsverträge sowie Betriebsvereinbarungen hierzu verbindliche Regelungen enthalten." Quelle:www.juraforum.de/ Wenn es halt nicht in den oben genannten steht wann ein Dienstplan auszuhängen hat beziehen sich die Gerichte tatsächlich auf das TzBfG mit einer 4 Tage Frist. Lest das mal dazu: http://www.tobias.michel.schichtplanfibel.de/auk%20ankuendigfrist%20schichtplan%2009-2008.pdf Bei dem TzBfG hat sich wohl 2018 etwas geändert im § 12 Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. https://community.beck.de/2018/05/18/arbeit-auf-abruf-wird-neu-geregelt

OT aus

bleibe ansonsten bei meiner ersten Antwort.

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