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Leiharbeiter - Welche Möglichkeiten gibt es für uns, zukünftig die Information rechtzeitig zu bekommen?

L
Lydia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir sind in unterschiedliche GmbH's aufgeteilt worden. Es gibt aber nur in einer GmbH einen Betriebsrat. Jetzt geht man her und bietet verschiedenen Mitarbeitern einen neuen Vertrag in einer anderen GmbH an. Danach verleiht man den Mitarbeiter wieder an unsere GmbH damit er seiner Arbeit nachgehen kann. Der Betriebsrat wird über solche Maßnahmen grundsätzlich nicht informiert. Wir haben unseren Geschäftsführer desöfteren darauf hingewiesen dass er den BR rechtzeitig über solche Maßnahmen zu informieren hat. Bis jetzt haben wir ewig Entschuldigungen bekommen das dies vergessen wurde und nachträglich den Unterrichtungsbogen erhalten. Welche Möglichkeiten gibt es für uns, damit wir zukünftig die Information rechtzeitig bekommen.

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Community-Antworten (4)

P
Petrus

12.03.2007 um 18:00 Uhr

Günstig wäre auf jeden Fall ein BR auch in den anderen GmbH... Ansonsten hilft § 101 BetrVG weiter.

G
Gspenschd

12.03.2007 um 18:34 Uhr

Neben dem § 101 BetrVG ist auch der § 23, Abs 3 BetrVG ein Mittel, den AG "zum Nachdenken anzuregen". Beim ersten Mal bringt's noch nichts, aber ab dem zweiten Mal könnte es für den AG unbequem werden.

H
hans

12.03.2007 um 21:52 Uhr

Begründen müsst Ihr aber wohl schon: Das Recht auf Mitbestimmung nach §99 BetrVG ergibt sich unmittelbar aus §14 AÜG.

L
Lotte

12.03.2007 um 22:21 Uhr

hans, bei Konzernleihe gilt das AÜG nicht

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