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Wirtschaftliche Lage erzwingt Betreibsferien - Was gibt es hierbei zu beachten?

M
martina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, aufgrund unserer Wirtschaftslage will sich die Geschäftsleitung, mit dem BR. zusammen, über 2-3 Wochen Betriebsferien außerhalb der Schulferienzeit unterhalten. Wir gehören seit neustem einem anderen Logistiganbieter und schließen einen Standort zum 16.04.07. Die restlichen Mitarbeiter können aber in das Logistigcenter gleich nebenan überwechseln. Es gehört dem gleichem neuen Anbieter. Das neue Center macht aber erst zum 15.07.07 nach einer Umbauplanung, seine Türen wieder auf. Der Bertriebsrat denkt über Minusstunden Aufbau und Betriebsferien nach. Allerdings geteilt 3 Wochen Bert. Ferien und der Rest auf Minustunden. Danach haben die Mitarb. wenigstens noch im 2. Halbjahr ein bischen Urlaub und das Weihnachtsgeschäft zum Abbau der Minusstd. steht vor der Tür. Was gibt es hierbei zu beachten. Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

12.03.2007 um 18:09 Uhr

Das Bundesurlaubsgesetz, insbesondere § 7 ist zu beachten. Es gibt auch eine Reihe von Rechtssprechungen zum Verhältnis Betriebsurlaub/ normaler Urlaub. Das ist hier aber schon mal von Fayence ausführlich erläutert worden. Musst Du mal unter Stichwort Urlaub suchen.

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martina

13.03.2007 um 12:04 Uhr

Hallo wölfchen, vielen Dank für den Hinweis. hatte schon mal beim BUrlG nachgeschaut aber diesen Absatz glatt überlesen.

Gruß Martina

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