Wirtschaftliche Lage des Unternehmens - Informationspflicht des Arbeitgebers?
Hallo, wie weit geht die Informationspflicht des AG gegenüber dem BR, was die wirtschaftliche Lage des Unternehmens angeht? Kann er hierzu die Aussage verweigern, sich hinter schwammigen Formulierungen verstecken oder muss er konkrete Zahlen auf den Tisch legen? Danke für Eure Antworten!
Community-Antworten (11)
14.09.2006 um 14:04 Uhr
Liese2, habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?
14.09.2006 um 14:07 Uhr
@Mona-Lisa, nein, wir haben keinen Wirtschaftsausschuss.
14.09.2006 um 14:14 Uhr
Liese2, Bei über 100 in der Regel beschäftigten MA müsst ihr einen bilden. § 106 BetrVG.
14.09.2006 um 14:57 Uhr
@Mona-Lisa, wir sind nur rund 80 Beschäftigte und bekommen von unserem AG bisher zur wirtschaftlichen Lage und der weiteren geplanten Entwicklung keinerlei Aussagen.
14.09.2006 um 15:06 Uhr
Liese2, dann übernimmt der Betriebsrat diese Angelegenheit. Lies dir die §§ 106 bis - ich glaub 110 BetrVG mit einem Kommentar durch. Da findest du, wie man Unterlagen einfordert. Gleichzeitig kannst du links im Suchfenster Wirtschaftsausschuss eingeben, da findest du auch jede Menge Tipps.
14.09.2006 um 15:16 Uhr
@Mona-Lisa, danke für den §§-Tipp! Werde mich gleich mal schlau machen.
14.09.2006 um 17:29 Uhr
@Liese2 UN-Form?
14.09.2006 um 19:15 Uhr
@Kölner GmbH
14.09.2006 um 21:46 Uhr
@Liese2 Wenn Ihr wissen wollt wie die vergangenen Jahre ausgesehen haben, dann würde ich mich beim zuständigen Handelsregister beim entsprechenden Amtsgericht um eine Kopie der hinterlegten Bilanz kümmern...
15.09.2006 um 11:40 Uhr
@Kölner Stimmt, das ist auch ne Möglichkeit. Werde darüber nachdenken. Danke!
15.09.2006 um 12:00 Uhr
@Liese2 In der Regel fallen auch nur Kopierkosten an. Dennoch sind alle Zahlen, die Ihr dort bekommt "alte Zahlen".
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