Wir haben die folgende Anfrage anonym gestellt bekommen:

Hallo BR,

wie einigen von euch bekannt ist, werden vielen Kolleginnen und Kollegen jedes Jahr Arbeitsverträge vorgelegt, die in 2 Passus nicht dem geltenden Recht entsprechen. Dies ist zum einen der Passus, dass für die Lohnfortzahlung im Krankheítsfall das Grundgehalt herangezogen wird, zum anderen dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Mir wurde seitens des BR mitgeteilt, dass, wenn es zu einer Klage kommen sollte, dies nicht in den Zuständigkeitsbereich des BR fällt. Soweit so gut. Es ist aber durchaus Sache des Betriebsrates dafür zu sorgen, dass den Kolleginnen und Kollegen solche Verträge erst garnicht vorgelegt werden. Ich bitte euch deshalb, auf die GL zuzugehen und einzufordern, dass die Verträge entsprechend geändert werden, oder, falls dies nicht fruchten sollte, die Kolleginnen und Kollegen bei der nächsten Betriebsversammlung darauf aufmerksam zu machen und zu empfehlen, einen solchen Vertrag nicht zu unterzeichnen.


Meine Frage ist hierzu erstmal grundsätzlich:

In wie fern haben wir als Betriebsrat ein Recht bzw. eine Möglichkeit auf die Geschäftsleitung einzuwirken. Und ist es überhaupt unsere Aufgabe? Ich habe zu dem Thema recht oft den Begriff "Individualrecht" gefunden.

Was haben wir hier für Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Hilfe: