AT´ler Einstellung - Mitbestimmungsrecht?
Unser Problem ist es, daß die Personalleitung zusammen mit der GL des öfteren Mitarbeiter einstellt - und zwar als AT. "Die gehen euch nichts an, die sind ja AT" heißt es dann. Haben wir Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung des "NEUEN AT" ? Dürfen wir wissen was er verdient ??? Gibts nen Paragraphen dazu ?? Wir sind 13 Neue von 15 BR´s
Community-Antworten (10)
12.03.2007 um 09:02 Uhr
Müsst Ihr Einigungsstelle anrufen.
12.03.2007 um 09:22 Uhr
Auch bei AT Verträgen habt Ihr Mitbestimmung nach § 99 Betr.VG. AT heißt doch nur das die AN nicht Tarifgebunden sind. Bevor"Einigungstelle" AG auffordern Euch bei Einstellungen die nitwendigen Unterlagen rechtzeitig zu überlassen.
12.03.2007 um 09:26 Uhr
Wenn man zu allen dingen gleich die Einigungstelle anruft, wird es sicherlich ein angenehmes miteinander. Man sollte erst einmal versuchen, den AG mit sachlichen Argumenten zu überzeugen. Tip: Macht bitte alle erst mal eine Schulung für BR's!
12.03.2007 um 14:28 Uhr
Jetzt machen wir es doch mal gründlich:
Es gibt ein Mitbestimmungsrecht bei der Einstellung nach § 99 BetrVG. Außnahme wäre wenn es sich bei den AT-mitarbeitern um leitende Angestellte im Sinne von § 5 BetrVG handeln sollte. Also mal prüfen.
Anderes Thema ist die Eingruppierung. Die Eingruppierung unterliegt ja auch nach § 99 BetrVG der Mitbestimmung. Aber dafür ist es erforderlich, dass der AN in ein Vergütungsschema eingruppiert wird. Gibt es so etwas bei Euch für AT-Mitarbeiter? Es gibt nämlich viele Firmen die haben z.B. Vergütungsbänder in die die AT´ler einsortiert werden. Dann gibt es auch ein Mitbestimmungsrecht. Wenn es ein solches Schema nicht gibt, gibt es auch nicht das Mitbestimmungsrecht.
Der AG muss nur mitteilen in welche Gehaltsstufe er eingruppiert und nicht das konkrete Gehalt.
Wie man hier zu einer Einigungsstelle kommen möchte kann mir ja mal einer meiner Vorposter erklären. Im Rahmen des § 99 BetrVG gibt es da doch wohl keinen Ansatzpunkt
12.03.2007 um 14:40 Uhr
@Paula, natürlich greift der 99'er ! Auch wenn es sich um "richtige" AT-ler handelt (ist z.B. in unserem TV garnicht vorgesehen), entfällt höchstens die Eingruppeirung. Nichts desto trotz gilt das Mitbestimmungsrecht und die Pflicht des ArG, die geplante "Eingruppierung" (in diesem Fall : -keine Eingruppierung da mehr als 10% über der höchsten Gehaltsstufe des GTV) bekanntzugeben.
Gruß, Hans
--- edit by hans wegen hinzufügen text: ----
Zu der Frage des Verdienstes:
Nein, Ihr (als Einzel-BRM) habt kein Recht zu wissen was der einzelne verdient. Es ist aber natürlich notwendig, die Gehaltsliste zu prüfen, damit Ihr feststellen könnt ob Eure AT'ler auch alles solche sind.
Gruß, Hans
12.03.2007 um 15:22 Uhr
Antwort an Paula: Es handelt sich um AT´ler in nicht leitender Position. Z.B. um einen Projektingenieur, von denen es bei uns einige gibt die nach T.... eingestellt sind. Die Einstellung wurde bereits vollzogen, d.h. die Person kommt zum 01.07. mit AT-Gehalt - das wir nicht gesagt bekommen und mit Auto. Das mit den Vergütungsbändern versteh ich zwar, jedoch nicht, warum wir nicht mitbestimmen düfren. Laut Betr.VG entfällt das MBR auch dann nicht, wenn der AG meint er könne nicht mehr nach TV einstufen.
12.03.2007 um 15:23 Uhr
@hans
"natürlich greift der 99'er"
das ist aber seltsam?!? Erkläre mir dann mal was der Fitting wohl unter § 99 Rn. 77 wohl meint?
Oder bezieht sich Deine Aussage auf den Sonderfall Deiner AT-Definition (10% über höchster TG)? dann könnte Sie ja sogar stimmen. Nur AT´ler gibt es in viel mehr Ausprägungen.
12.03.2007 um 16:38 Uhr
@flax
Jetzt mal eine Frage: was soll ein AT-MA sein? Nach allgemeinen Verständnis ist das erst einmal ein MA der nicht zu tariflichen Konditionen eingestellt wird. Seine Einstellungsbedingungen müssen nicht besser sein als bei den Kollegen, sondern können auch schlechter sein. Häufig findet man folgende Gestalltungsform: Gehalt höher als bei den Kollegen (evtl. sogar über höchsten Tarifentgelt) aber schlechtere Bedingungen was Urlaub, Sonderzahlungen etc. angeht.
Der AG darf auch so einstellen, selbst wenn er selber TV-gebunden ist. Erst wenn der AN auch TV-gebunden ist (also Gewerkschaftsmitglied ist) kommt das AV in diesen Fällen zur Anwendung. Oder aber die TV-Wirkung wird über den Arbeitsvertrag vereinbart.
Also man vereinbart nun zwischen AG und AT´ler ein Gehalt in freier Vereinbarung und der TV kommt gar nicht zur Anwendung für dieses Arbeitsverhältnis. Wo soll dann die Mitbestimmung greifen? Was will der BR dann überhaupt beurteilen?
12.03.2007 um 16:53 Uhr
das ist doch unser Dilemma: AT mit Gehalt das über dem normalen liegt. Kollegen in ähnlicher Position werden ganz offentsichtlich benachteiligt, denn ein Auto kriegt er auch noch. Das Gehalt wird nicht genannt um zu verhindern daß es Mißstimmung gibt. Der kriegt seine normalen Tariferhöhungen, seine 30 Tage Urlaub und muß auch keine Angst vor ERA haben - die ist nämlich noch nicht bei uns eingeführt. Die bloße Aussage das es ein AT´ler ist scheint nach 99 nicht gerechtfertigt zu sein - weder bei der Einstellung noch bei der Einstufung. Ich denke wir wurden reingelegt. Was denkt Ihr ??
13.03.2007 um 11:17 Uhr
schaut doch mal in den Fitting § 99 Rn. 80. Je nach dem genauen Wortlaut der Argumentation Eures AG´s könnt Ihr hier noch Honig saugen.
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