Erstellt am 11.03.2007 um 20:09 Uhr von spartacus
Moin kiva,
ich denke ihr handelt erst einmal richtig wenn ihr das ablehnt. Sicher ist es für einige Unzumutbar für 2 Std. Arbeit evtl 1 Std. Anfahrt zu haben.Die Verteilung der Arbeitszeit unterliegt ja der MB des Br.gem. § 87 BetrVg. Also, sollte der AG darauf bestehen müßt ihr eine BV abschließen und versuchen die Nachteile auszugleichen(zus. zeitgutschrift,fahrkostenzuschuß,etc.)
Ich hoffe der Beitrag war etwas hilfreich, alles Gute