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Teilschicht in der Teilzeit

K
kiva
Jan 2018 bearbeitet

hallo.ich bins schon wieder -PETRA- Wir wollen als BR Teilschicht (z.B.2 h früh und 3 h Nachmittag od ähnl.) vermeiden.Fast alle haben einen 5 h Vertrag und kommen zum Teil von außerhalb. Wir begründen unsere Ablehnung mit Unzumutbarkeit, Verschlechterung der Arb.Weise, Unzufriedenheit und ein Durcheinander bei der Gestaltung des Dienstplanes. Wir arbeiten nach den Richtlinien des NGG.Könnt ihr uns helfen??? Vielen Dank.

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Community-Antworten (1)

S
Spartacus

11.03.2007 um 21:09 Uhr

Moin kiva,

ich denke ihr handelt erst einmal richtig wenn ihr das ablehnt. Sicher ist es für einige Unzumutbar für 2 Std. Arbeit evtl 1 Std. Anfahrt zu haben.Die Verteilung der Arbeitszeit unterliegt ja der MB des Br.gem. § 87 BetrVg. Also, sollte der AG darauf bestehen müßt ihr eine BV abschließen und versuchen die Nachteile auszugleichen(zus. zeitgutschrift,fahrkostenzuschuß,etc.) Ich hoffe der Beitrag war etwas hilfreich, alles Gute

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