hallo,ihr leser! unser boss will für teilzeitbeschäftigte(5 Std.) trotzdem noch teilschichten einführen, also früh od. mittag 2 h und abens 3 h oder auch umgekehrt. Wir arbeiten im gaststättengewerbe und die begründung lautet, daß eine qualitätssteigerung, besonders zu den hauptessenszeiten erzielt wird (kurklinik).Im TV steht aber, daß teilschicht zu vermeiden ist.sollte aber dennoch,dann muß ein zusätzl.freier tag nach 8 geleisteten schichten gewährt werden.Gibt es einen §,der teilschicht verhindert,aufgrund des "nur"5 Std.Arbeitsvertrages???