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Besuch beim Bundesarbeitsgericht - durch BRV, wenn er es für nötig hält?

T
tarsbeirteb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann ein BRV wenn er es für nötig hält einen Besuch beim Bundesarbeitsgericht machen? Er ist freigestellter BRV

6.48903

Community-Antworten (3)

B
Bergmann

09.03.2007 um 14:38 Uhr

@ tarsbeirteb ,

Klar kann er das --was er in seiner Freizeit macht, geht keinen was an !!! :-))

Wenn es in der Arbeitszeit passieren soll--mit welcher Begründung ??

Bringt nicht euern AG zu der Meinung der BRV hätte zuviel Zeit !!!

M
mokkabohne

09.03.2007 um 19:51 Uhr

Unkommentiert wird es deinem BRV nicht viel bringen (es sei denn, einer Eurer Fälle wird dort verhandelt). Es gibt aber ganz wunderbare Seminare verschiedener Anbieter, die einen Besuch dort einplanen. Und dann darf auch nicht mehr von vergeudeter Arbeitszeit die Rede sein.

K
Kölner

09.03.2007 um 19:53 Uhr

@betriebsrat Na dann bin ich mal gespannt, wer ihm denn die "Besuchszeit" in Abzug bringen will...

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