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Schulung AGG durch Arbeitgeber -mit Hilfe eines EDV-Programms?

I
Irene
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns sollen die Kollegen ebenfalls mit Hilfe eines EDV-PRogramms zum AGG geschult werden und nach Durcharbeitung des Programms unterschreibt jeder MA eine Bestätigung dass er die "Lerninhalte verinnerlicht hat und sich in seinem Arbeitsumfeld entsprechend verhalten wird" Auch bei uns wurde diese Maßnahme ohne Einbeziehung des Betriebsrats durchgeführt Frage: Sollen wir als Betriebsrat die Mitarbeiter auffordern, das nicht zu unterschreiben? Welche Konsequenzen hätte ein MA zu erwarten, falls er jetzt "in seinem Arbeitsumfeld" sich nicht entsprechend verhält und ggf. gegen das AGG verstößt?

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Community-Antworten (2)

W
w-j-l

09.03.2007 um 11:43 Uhr

Schön blöd der AG. Wenn der AN so etwas flächendeckend unterschreiben läßt, und der AN unterschreibt nicht, dann ist das doch ein Signal für den AG, dass er nachschulen muss, um seiner Organisationsverpflichtung nachzukommen.

Für die Erfüllung der Pflichten nach § 12 genügt alleine die Schulung. Diese Art der Dokumentation ist zur Absicherung des AG m.E. nicht erforderlich.

P
peters

09.03.2007 um 12:58 Uhr

Wenn es aber mal zu Vorfällen kommt, in denen das AGG verletzt worden sein soll, beginnt der Streit, ob der Mitarbeiter die Schuld trägt, der gegen das AGG verstoßen hat oder der Arbeitgeber, weil er seine MA nicht geschult hat.

Um sich abzusichern - denn jeder Beschuldigte MA wird im Zweifel bestreiten, dass er geschult worden ist - muss es dem Arbeitgeber doch erlaubt sein, sich die Schulung bestätigen zu lassen. Mit Datenschutzverpflichtungen ist es doch genauso.

So zumindest meine Ansicht.

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