Schulung AGG mit Hilfe eines EDV-Programms - Verfahren möglich ohne Mitbestimmung des BR?
Bei uns sollen die Kollegen mit Hilfe eines EDV-PRogramms zum AGG geschult werden. Dieses Programm registriert die Zeit, die sich der MA mit diesem Programm befasst. Nach Durcharbeitung des Programms soll dieses auf einem Schriftstück dokumentiert werden, das der MA unterschreiben soll und das dann Bestandteil der Personalakte werden soll. Frage: ist dieses Verfahren möglich ohne Mitbestimmung des BR?
Community-Antworten (2)
05.03.2007 um 14:43 Uhr
Meiner Meinung nach ist dies Mitbestimmungspflichtig, da hier personenbezogene Daten erfasst und ausgewertet werden sollen.
05.03.2007 um 14:54 Uhr
Ausserdem berührt es die Verhaltens- und LEISTUNGSkontrolle
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