Erstellt am 17.11.2006 um 18:35 Uhr von zimba
@von theDuke,
Ich denke, über die Wichtigkeit des AGG kann man lange streiten, da vieles schon in unseren Gesetzen geregelt ist.
§12 Abs.1 - Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines in § 1 genannten Grundes zu treffen. Dieser Schutz umfasst auch vorbeugende Maßnahmen. Der Arbeitgeber soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben. Hat der Arbeitgeber seine Beschäftigten in geeigneter Weise zum Zwecke der Verhinderung von Benachteiligung geschult, gilt dies als Erfüllung seiner Pflichten nach Absatz 1.
Erstellt am 17.11.2006 um 18:41 Uhr von Mona-Lisa
@theDuke,
"ist das AGG eigentlich so wichtig, um........"
findest du`s nicht so wichtig?
Erstellt am 18.11.2006 um 17:34 Uhr von paula
wie in der vergangenheit wird hier bei der einführung viel gejammert und es gibt wilden aktionismus. schon dem vor dem AGG war benachteiligung z.B. wegen des geschlechts oder schwerbehindeung untersagt. praktische relevanz? limes gegen null und m.E. wir es so bleiben
daher kann ich die frage vom duke gut verstehen liebe mona-lisa...
Erstellt am 18.11.2006 um 18:53 Uhr von Mona-Lisa
@paula,
da kann man wahrscheinlich stundenlang drüber diskutieren. Und trotzdem bin ich der Meinung, dass das AGG gut ist. Es liegt mit an uns Betriebsräten, dass nicht nur "gejammert" wird und "wilder Aktionismus" angesagt ist, sondern auch da dann angewendet wird, wo es notwendig ist.
Sicher war Benachteiligung bisher genauso nicht erlaubt, aber mit dem AGG wurde alles konkretisiert und auf den Punkt gebracht.
Ich find`s auch nicht gut, dass das Gesetz, kaum dass es in Kraft getreten ist, so negativ und abwertend betrachtet wird.
Erstellt am 18.11.2006 um 18:57 Uhr von harald
das agg gibz uns viele möglichkeiten. leider ist es oft recht schwammig formuliert so daß wir auf die ersten bag urteile warten. zur eingangsfrage. der ag kann schulen wie er will da ist nichts vorgeschrieben. er will sich mit den schulungen nur vor schadensersatzforderungen schützen. der br kann aber auch schulen
Erstellt am 18.11.2006 um 19:04 Uhr von Mona-Lisa
@harald,
"der br kann aber auch schulen"
warum glaubst du, dass im § 12 AGG nur vom Arbeitgeber die Rede ist?