Erstellt am 08.03.2007 um 14:17 Uhr von pit47
Hallo betriebsrat,
wird dieses nicht im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes behandelt?
Erstellt am 08.03.2007 um 14:18 Uhr von Nickie
Hallo,wir hatten das gleiche Problem bei uns in der Firma und haben der Überstundenanordnung für den Samstag als BR nicht zu gestimmt. Damit war die Sache erledigt.
Erstellt am 08.03.2007 um 14:25 Uhr von w-j-l
Richtig pit47, und dort heißt es im § 5 (6)
"Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit."
Dort heißt es im Absatz (8) auch :
"Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird."
Was dort nicht steht, ist, dass Seminare am Samstag ausgeschlossen sind.
@betriebsrat
Ihr habt hierzu allerdings nach §98 BetrVG mitzubestimmen.
Erstellt am 08.03.2007 um 14:25 Uhr von betriebsrat
Wir gehören nicht dem TVÖD an !
Christof Zutt
Erstellt am 08.03.2007 um 14:27 Uhr von w-j-l
Christof,
habt ihr denn sonst einen TV in dem das stehen könnte?
Erstellt am 08.03.2007 um 14:42 Uhr von betriebsrat
Wir haben ursprünglich dem Bundesmanteltarifvertrag für Privatkranenanstalten angehört; dieser wurde zum 01.12.2006 mit der Gewerkschaft "DHV" neu abgeschlossen (wir gehen davon aus, dass wir diesem nicht angehören, da der Arbeitnehmer nicht dieser "DHV - Gewerkschaft" angehört).
Christof Zutt
Erstellt am 08.03.2007 um 23:58 Uhr von sphinx
Hallo,
mir fällt dazu der Beitrag Nr.: 32784
ein.
LG
Erstellt am 09.03.2007 um 17:32 Uhr von Kölner
@betriebsrat
Ist der Samstag bei Euch kein betriebsüblicher Arbeitstag?
Ich bin hinsichtlich Eurer Tätigkeit schwer irritiert.
Hinsichtlich des TV: Schon mal an eine Feststellungsklage gedacht (über Ver.di)?
@w-j-l
In diesem Fall sehe ich schwarz!
Erstellt am 09.03.2007 um 18:21 Uhr von Lotte
Christof,
habe genau über die Möglichkeit des AG, einen TV mit einer GEW abzuschließen, in der kein einziger AN organisiert ist, mal mit unserem GEW Sekretär von Ver.di diskutiert.
Laut seiner Aussage kann der AG so verfahren, da die DHV eine anerkannte GEW ist und kann diesen TV dann zumindest auf alle neuen AN anwenden.
Was ich allerdings bezweifle, dass der neue TV so ohne weiteres TVs ablösen kann, die mit Ver.di vereinbart wurden, d.h. für alle, die schon den Ver.di TV hatten wird es spannend.