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Pflichtseminar am Samstag - außerhalb der Arbeitszeit?

B
betriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Pflegedienstleitung hat ein Rundschreiben über ein "Pflichtseminar" für alle Mitarbeiter/innen verfasst. Das "Pflichtseminar soll an zwei Samstagen stattfinden. Nach unserer Auffassung kann die PDL kein Pflichtseminar außerhalb der Arbeitszeit anordnet (in diesem Fall sind es Samstage). Der Betriebsrat wurde übrigens darüber nicht informiert.

Wir bitten euch um eine Stellungnahme.

Vorab vielen Dank!!!

Christof Zutt (Betriebsrat)

6.89209

Community-Antworten (9)

P
pit47

08.03.2007 um 15:17 Uhr

Hallo betriebsrat, wird dieses nicht im Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes behandelt?

N
Nickie

08.03.2007 um 15:18 Uhr

Hallo,wir hatten das gleiche Problem bei uns in der Firma und haben der Überstundenanordnung für den Samstag als BR nicht zu gestimmt. Damit war die Sache erledigt.

W
w-j-l

08.03.2007 um 15:25 Uhr

Richtig pit47, und dort heißt es im § 5 (6) "Zeiten von vereinbarten Qualifizierungsmaßnahmen gelten als Arbeitszeit."

Dort heißt es im Absatz (8) auch : "Für Beschäftigte mit individuellen Arbeitszeiten sollen Qualifizierungsmaßnahmen so angeboten werden, dass ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme ermöglicht wird."

Was dort nicht steht, ist, dass Seminare am Samstag ausgeschlossen sind.

@betriebsrat Ihr habt hierzu allerdings nach §98 BetrVG mitzubestimmen.

B
betriebsrat

08.03.2007 um 15:25 Uhr

Wir gehören nicht dem TVÖD an !

Christof Zutt

W
w-j-l

08.03.2007 um 15:27 Uhr

Christof, habt ihr denn sonst einen TV in dem das stehen könnte?

B
betriebsrat

08.03.2007 um 15:42 Uhr

Wir haben ursprünglich dem Bundesmanteltarifvertrag für Privatkranenanstalten angehört; dieser wurde zum 01.12.2006 mit der Gewerkschaft "DHV" neu abgeschlossen (wir gehen davon aus, dass wir diesem nicht angehören, da der Arbeitnehmer nicht dieser "DHV - Gewerkschaft" angehört).

Christof Zutt

S
sphinx

09.03.2007 um 00:58 Uhr

Hallo,

mir fällt dazu der Beitrag Nr.: 32784

ein.

LG

K
Kölner

09.03.2007 um 18:32 Uhr

@betriebsrat Ist der Samstag bei Euch kein betriebsüblicher Arbeitstag? Ich bin hinsichtlich Eurer Tätigkeit schwer irritiert.

Hinsichtlich des TV: Schon mal an eine Feststellungsklage gedacht (über Ver.di)?

@w-j-l In diesem Fall sehe ich schwarz!

L
Lotte

09.03.2007 um 19:21 Uhr

Christof, habe genau über die Möglichkeit des AG, einen TV mit einer GEW abzuschließen, in der kein einziger AN organisiert ist, mal mit unserem GEW Sekretär von Ver.di diskutiert.

Laut seiner Aussage kann der AG so verfahren, da die DHV eine anerkannte GEW ist und kann diesen TV dann zumindest auf alle neuen AN anwenden.

Was ich allerdings bezweifle, dass der neue TV so ohne weiteres TVs ablösen kann, die mit Ver.di vereinbart wurden, d.h. für alle, die schon den Ver.di TV hatten wird es spannend.

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