Erstellt am 08.03.2007 um 10:08 Uhr von pit47
Hallo Braterat,
dies scheint eine BV zum BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagment) nach § 84 Abs. 2 SGB IX zu sein.
Der Abschluss dieser BV ist dann rechtens.
Erstellt am 08.03.2007 um 10:16 Uhr von Nickie
Hallo Braterat,
das ist doch garnicht immer möglich das ich nach einen Betriebsunfall in die Firma kommen kann.Wenn ich im Krankenhaus bleiben muß was dann? Ich glaube nicht das die BV so rechtens ist.
Erstellt am 08.03.2007 um 11:30 Uhr von SSGG
Hallo Braterat,
na super, als ob ich geschockt mit abgetrenntem Finger nicht Besseres vor hätte, als gleich in die Firma zu kommen, um mit der Sicherheit und dem ganzen Troß an Besser-bzw. Nichtwissern zu erörtern, was schief gegangen ist.
Es kommt doch darauf an, was für ein Unfall erlitten wurde....und wie der behandelnde Arzt dieses beurteilt, ob ich in die Firma kommen darf.
Der Sicherheitsbeauftragte hat doch Zeit genug, während des Betriebes im Arbeitsbereich Unfall- und Gesundsheitsgefahren zu erkennen und zu beseitigen und sich zusätzlich bei den Kollegen zu erkundigen, wo sicherheitsrelevante Mängel durch den Bedienenden beobachtet wurden, und nicht erst, wenn der Finger oder was auch immer ab ist.
Der Sicherheitsbeauftrage sollte nicht unbedingt der Vorgesetzte sein!
Besser wäre eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Mache Dich doch mal bei der Berufsgenossenschaft schlau.
Erstellt am 08.03.2007 um 20:16 Uhr von peters
Ich nehme an, wenn es heißt, "unmittelbar nach der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit" - und nicht "gleich nach dem Unfall" - hört sich das besser an.
Weiterhin meine ich, die Betroffenen sollten doch ein Interesse daran haben, dass eventuelle Gefahren im Zuge dieser Analyse beseitigt werden und sie nicht bald nochmal im Krankenhaus landen.
Erstellt am 09.03.2007 um 10:10 Uhr von Edelweis
Ich deute den Beitrag von Braterat anders, weil es leider auch bei uns solch einen "Trend" gibt. Da werden die MA, die bei einem Unfall verletzt worden sind zu einem ähnlichen Gespräch gebeten, sofern sie nicht schwerst verletzt sind. Bei der Analyse wird nicht nur der Unfall analysiert sondern auch wo man den MA trotz Verletzung einsetzen kann d.h. er soll einen "Schonarbeitsplatz" ausführen und die AU nicht in Anspruch nehmen. Dadurch umgeht man die Meldepflicht an die BG, senkt künstlich die Unfallrate und damit den Betrag, der von der BG als Beitrag erhoben wird. Alles natürlich "freiwillig", aber es ist so wie Braterat sagt, kaum ein MA weigert sich. Wir arbeiten derzeit daran, diesen "Mißstand"auszumerzen. Aber wie gesagt, die MA weigern sich fast nie. Dass der BR dies sogar mit BV absichern will, spricht m.E. nicht für die Qualität des Greniums. Mir "stinkt" schon die stille Duldung durch den unseren. Falls jemand ein Gegenmittel kennt, ich verfolge gepannt die Antworten.
Erstellt am 09.03.2007 um 16:05 Uhr von Braterat
hallo Edelweiß,
genauso wie du es beschrieben hast, läuft es in unserem Werk ab.
Und der Vorsitzende legt die BV so aus, das er damit die Mitarbeiter schützen will, die sich nicht trauen nein zu sagen, und vor angst Arbeiten kommen.