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Aufhebungsvertrag während Elternzeit

G
Grosshadern
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben hier im Betrieb ein Problem: Einer Mitarbeiterin im Erziehungsurlaub wurde im Februar ein Aufhebungsvertrag mit Wirkung 31.03.07 angeboten. Nachdem sie einen seit 1993 gültigen Arbeitsvertrag hat, müßte sie doch auf eine 6-monatige Kündigungsfrist bestehen können? Kann der Arbeitgeber das Aufhebungsdatum denn so willkürlich festlegen? Hat sie Nachteile zu befürchten, nachdem die Aufhebung während ihrer Elternzeit wirksam wird?

Vielen Dank für fie Auskünfte!

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Community-Antworten (2)

P
pit47

08.03.2007 um 10:24 Uhr

Hallo Grosshadern, ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung, somit hat die MA auch keinen Anspruch auf die Kündigungsfrist (nach § 622 BGB 5 Monate zum Monatsende). Ein Aufhebungsvertrag wird von beiden Seiten einvernehmlich abgeschlossen. Bei einen Aufhebungsvertrag wird es dann wohl eine Sperre vom Arbeitsamt geben. Nach der herrschenden Meinung ruht das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit und nach dem Ende der Elternzeit wird das Arbeitsverhältnis wieder fortgesetzt. Zwischenzeitlich eingetretene betrieblichen Veränderungen gelten dann auch für die wieder tätig gewordene MA. Siehe auch BErzGG und google im Internet zu Elternzeit.

A
Angi1

08.03.2007 um 10:29 Uhr

Hallo Grosshadern,

als BR würde ich der MAin raten keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn sie dies nicht will.

Sie genießt während der Elternzeit einen Kündigungsschutz aus § 18 BErzGG. Danach ausgesprochene Kündigungen müssen mit Einhaltung der Kündigungsfristen nach § 622 BGB erfolgen und vor allem über den BR gehen.

MfG Angi1

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