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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Reduzierung Freistellung (Arbeitszeit)

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Passat
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, nachdem ich 8 Jahre vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied war, wurde mir im Zuge der Neuwahl 2018 nur noch ein Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen. Einen Anteil von 40 % habe ich danach in meinem "alten" Arbeitsbereich wieder aufgenommen. Jetzt habe ich die Möglichkeit, eine Erhöhung meinen Stundenanteils im "alten " Arbeitsbereich auf 75 % zu bekommen, das Angebot möchte ich auch gern annehmen, den restlichen Anteil von 25 % würde ich gern weiterhin als Freigestellte im Betriebsrat mitwirken. Der Betriebsrat möchte nun einen förmlichen Antrag von mir, um darüber zu beschließen...… Wie könnte ich den Antrag formulieren bzw. ist so ein "Antrag " überhaupt notwendig bzw. was passiert, wenn das BR-Gremium dies ablehnt?????

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Community-Antworten (7)

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Challenger

31.12.2018 um 21:23 Uhr

Zitat : Hallo, nachdem ich 8 Jahre vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied war, wurde mir im Zuge der Neuwahl 2018 nur noch ein Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.

  1. Wie viele Mitglieder hat der BR
  2. Wer hat Dir mit welcher Begründung einen Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
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Challenger

31.12.2018 um 21:23 Uhr

Zitat : Hallo, nachdem ich 8 Jahre vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied war, wurde mir im Zuge der Neuwahl 2018 nur noch ein Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.

  1. Wie viele Mitglieder hat der BR
  2. Wer hat Dir mit welcher Begründung einen Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
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Passat

31.12.2018 um 21:32 Uhr

1.13 Mitglieder 2. der Wahlvorschlag , der die meisten Stimmen in der geheimen Wahl erhalten hat

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nicoline

01.01.2019 um 16:33 Uhr

Passat frohes neues Jahr. Hat der Betriebsrat vor der Wahl der Freistellungen beschlossen, dass es Teilfreistellungen geben soll?

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Passat

01.01.2019 um 16:38 Uhr

Hallo....also laut BetrVG haben wir 3 Vollfreistellungen.In der letzten Legislaturperiode gab es Freistellungen im Umfang von 2,6 VK. Die 2 Wahlvorschläge für mich entweder 100% Freistellung oder 60% vor. Der mit 60% hat halt die meisten Stimmen erhalten.......

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celestro

02.01.2019 um 12:53 Uhr

also normalerweise sollte das Gremium bestimmen wie freigestellt wird. Anschließend vergibt man die "Posten". Bei Dir klingt es so, als habe man "bei Dir" darüber entschieden, wieviel man Dich freistellt. Kann man ggf. machen, finde ich aber höchst seltsam.

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Pjöööng

02.01.2019 um 13:12 Uhr

Also das Verfahren, wie es auch Fitting beschreibt mit Beschluss ob und wie viele Teilfreistellungen und danach Beschluss über die Freistellungen ist ja nicht bis zu Ende gedacht. Wenn dann ein Teilzeitler für ein volle Freistellung kandidiert, funktioniert es schon nicht mehr ohne Korrekturbeschlüsse.

Aber er geht hier ja gar nicht darum, wann wie warum die Freistellungen so vergeben wurden, sondern um diesen ominösen Antrag.

Der Antrag ist ja schnell formuliert: "Um mich wieder mehr in meinem Arbeitsbereich einbringen zu können, möchte ich meine Freistellung nach § 38 BetrVG von x Stunden pro Woche auf y Stunden reduzieren."

Wenn der BR das ablehnt, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Auf die Veränderung verzichten, oder auf die Freistellung verzichten

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