Erstellt am 31.12.2018 um 20:23 Uhr von Challenger
Zitat : Hallo, nachdem ich 8 Jahre vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied war, wurde mir im Zuge der Neuwahl 2018 nur noch ein Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
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1. Wie viele Mitglieder hat der BR
2. Wer hat Dir mit welcher Begründung einen
Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
Erstellt am 31.12.2018 um 20:23 Uhr von Challenger
Zitat : Hallo, nachdem ich 8 Jahre vollfreigestelltes Betriebsratsmitglied war, wurde mir im Zuge der Neuwahl 2018 nur noch ein Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
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1. Wie viele Mitglieder hat der BR
2. Wer hat Dir mit welcher Begründung einen
Anteil von 60 % Betriebsratstätigkeit zugesprochen.
Erstellt am 31.12.2018 um 20:32 Uhr von Passat
1.13 Mitglieder
2. der Wahlvorschlag , der die meisten Stimmen in der geheimen Wahl erhalten hat
Erstellt am 01.01.2019 um 15:33 Uhr von nicoline
Passat
frohes neues Jahr. Hat der Betriebsrat vor der Wahl der Freistellungen beschlossen, dass es Teilfreistellungen geben soll?
Erstellt am 01.01.2019 um 15:38 Uhr von Passat
Hallo....also laut BetrVG haben wir 3 Vollfreistellungen.In der letzten Legislaturperiode gab es Freistellungen im Umfang von 2,6 VK. Die 2 Wahlvorschläge für mich entweder 100% Freistellung oder 60% vor. Der mit 60% hat halt die meisten Stimmen erhalten.......
Erstellt am 02.01.2019 um 11:53 Uhr von celestro
also normalerweise sollte das Gremium bestimmen wie freigestellt wird. Anschließend vergibt man die "Posten". Bei Dir klingt es so, als habe man "bei Dir" darüber entschieden, wieviel man Dich freistellt. Kann man ggf. machen, finde ich aber höchst seltsam.
Erstellt am 02.01.2019 um 12:12 Uhr von Pjöööng
Also das Verfahren, wie es auch Fitting beschreibt mit Beschluss ob und wie viele Teilfreistellungen und danach Beschluss über die Freistellungen ist ja nicht bis zu Ende gedacht. Wenn dann ein Teilzeitler für ein volle Freistellung kandidiert, funktioniert es schon nicht mehr ohne Korrekturbeschlüsse.
Aber er geht hier ja gar nicht darum, wann wie warum die Freistellungen so vergeben wurden, sondern um diesen ominösen Antrag.
Der Antrag ist ja schnell formuliert: "Um mich wieder mehr in meinem Arbeitsbereich einbringen zu können, möchte ich meine Freistellung nach § 38 BetrVG von x Stunden pro Woche auf y Stunden reduzieren."
Wenn der BR das ablehnt, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Auf die Veränderung verzichten, oder auf die Freistellung verzichten