Erstellt am 07.03.2007 um 19:58 Uhr von Mona-Lisa
@binchen,
Anspruch wird er wohl weniger haben, er ist schliesslich kein Mitarbeiter mehr.
Aber wenn der AG nicht's dagegen hat?
Erstellt am 07.03.2007 um 20:14 Uhr von peters
... wenn es aber noch um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geht ???
Warum muss denn der ehemalige MA mit der Geschäftsleitung reden?
Erstellt am 07.03.2007 um 20:23 Uhr von Mona-Lisa
@peters,
auch wenn es um Ansprüche dieser Art ginge, hat der BR damit nicht's (mehr) zu tun.
Ich frage mich allerdings auch, warum der ehemalige MA mit der GL reden will... Vielleicht geht's um ein Zeugnis?
@Binchen,
warum will er ein Gespräch, bei dem ihr dabei sein sollt?
Erstellt am 07.03.2007 um 20:51 Uhr von Binchen
erstmal danke das ihr so lieb antwortet gleich
die GL will das gespräch mit dem ehemaligen MA nicht umgekehrt
und er wollte den BR dabei haben
das die GL das möchte bezweifel ich jetzt mal
gruss binchen
Erstellt am 07.03.2007 um 20:59 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 07.03.2007 um 21:05 Uhr von Binchen
und wenn ihr mir jetzt noch ein gesetz sagen könntet dazu würdet ihr mich noch megaglücklich machen ;-)
Erstellt am 07.03.2007 um 21:12 Uhr von Mona-Lisa
@Binchen,
Gegenfrage: Gibt es ein Gesetz, dass ein Betriebsrat für einen "nicht bei der Firma arbeitenden Menschen" zuständig ist?
Erstellt am 07.03.2007 um 21:16 Uhr von sphinx
@ Binchen
Vermutungsmodus an...
Die wollen ihn wieder einstellen...
Er braucht bestimmt nichts befürchten. Also soll der AN sich das anhören, dann Bedenken und ggf. Handeln. :-)
LG
Erstellt am 07.03.2007 um 21:46 Uhr von Binchen
nö Mona Lisa gibbet wohl nicht ;-) aber ich ja neu und dazu noch plond grins
danke euch allen
Binchen
Erstellt am 07.03.2007 um 21:49 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 07.03.2007 um 23:12 Uhr von peters
Drehen wir doch die Frage mal um:
Hat die Geschäftsleitung ein Anrecht darauf, ein Gespräch mit einem ehemaligen MA zu führen?
Könnte/Sollte sie ihm nicht zumindest den Grund dafür nennen?
Er könnte doch sagen "ich komme nur, wenn ein BR mitkommen kann."
Er untersteht doch wohl nicht mehr der Weisungsbefugnis der GL.
Ansonsten kann er sich ja auch mal alleine anhören, um was es geht und sich ggf. erst dann äußern, wenn er eine Beratung - wo auch immer - eingeholt hat.