ausgeschiedener Mitarbeiter - Anspruch auf Gespräch?
grüsse euch
wie schaut es aus bei einem gespräch mit einem ehemaligen Mitarbeiter unserer Firma und unserer Geschäftsleitung mit der Anwesenheit des Betriebsrates ????? Hat der ehemalige Arbeitnehmer noch Anspruch darauf ????
sage schon mal danke ;-)
Binchen
Community-Antworten (11)
07.03.2007 um 20:58 Uhr
@binchen, Anspruch wird er wohl weniger haben, er ist schliesslich kein Mitarbeiter mehr. Aber wenn der AG nicht's dagegen hat?
07.03.2007 um 21:14 Uhr
... wenn es aber noch um Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geht ??? Warum muss denn der ehemalige MA mit der Geschäftsleitung reden?
07.03.2007 um 21:23 Uhr
@peters, auch wenn es um Ansprüche dieser Art ginge, hat der BR damit nicht's (mehr) zu tun.
Ich frage mich allerdings auch, warum der ehemalige MA mit der GL reden will... Vielleicht geht's um ein Zeugnis?
@Binchen, warum will er ein Gespräch, bei dem ihr dabei sein sollt?
07.03.2007 um 21:51 Uhr
erstmal danke das ihr so lieb antwortet gleich
die GL will das gespräch mit dem ehemaligen MA nicht umgekehrt
und er wollte den BR dabei haben
das die GL das möchte bezweifel ich jetzt mal
gruss binchen
07.03.2007 um 21:59 Uhr
@Binchen, ich auch! ;-))
07.03.2007 um 22:05 Uhr
und wenn ihr mir jetzt noch ein gesetz sagen könntet dazu würdet ihr mich noch megaglücklich machen ;-)
07.03.2007 um 22:12 Uhr
@Binchen, Gegenfrage: Gibt es ein Gesetz, dass ein Betriebsrat für einen "nicht bei der Firma arbeitenden Menschen" zuständig ist?
07.03.2007 um 22:16 Uhr
@ Binchen
Vermutungsmodus an...
Die wollen ihn wieder einstellen...
Er braucht bestimmt nichts befürchten. Also soll der AN sich das anhören, dann Bedenken und ggf. Handeln. :-)
LG
07.03.2007 um 22:46 Uhr
nö Mona Lisa gibbet wohl nicht ;-) aber ich ja neu und dazu noch plond grins
danke euch allen
Binchen
07.03.2007 um 22:49 Uhr
@Binchen, ;-))
08.03.2007 um 00:12 Uhr
Drehen wir doch die Frage mal um: Hat die Geschäftsleitung ein Anrecht darauf, ein Gespräch mit einem ehemaligen MA zu führen? Könnte/Sollte sie ihm nicht zumindest den Grund dafür nennen?
Er könnte doch sagen "ich komme nur, wenn ein BR mitkommen kann." Er untersteht doch wohl nicht mehr der Weisungsbefugnis der GL.
Ansonsten kann er sich ja auch mal alleine anhören, um was es geht und sich ggf. erst dann äußern, wenn er eine Beratung - wo auch immer - eingeholt hat.
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