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Betriebsvereinbarungen - Einsichtnahme von Bewerbern

S
Svenja
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hoffe das ich hier richtig bin mit meiner Frage :-) Habe ein Arbeitsangebot bekommen und dort ist zur Regelung der Arbeitszeit sowie Urlaub nur angegeben das die gültige Fassung der Betriebsvereinbarung gilt.

Da ich die Betriebsvereinbarung nicht kenne, und nur mündliche Aussagen zur Arbeitszeit habe, wollte ich mal nachfragen ob es einen Weg gibt diese Betriebsvereinabrung einzusehen ohne das ich mich dafür direkt an den Arbeitgeber wenden muss. Habe Angst das der Arbeitgeber denkt, ich werde später zum Plagegeist :-)

Bei der Gewerkschaft habe ich schon angerufen, die können mir nicht helfen. Betriebsrat wäre ja auch noch möglich, hat der Betriebsrat auch schweigepflicht gegenüber Personen die noch nicht im Unternehmen angestellt sind?

Ich hoffe jemand kann mir helfen, schonmal ganz grosses Dankeschön!!!

Svenja

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Community-Antworten (3)

B
Baum

07.03.2007 um 15:58 Uhr

Hallo Svenja, wende Dich an den BR deines neuen AG. Dieser gibt Dir mit Sicherheit Auskunft über die BV, denn er hat diese ja mit dem AG vereinbart.

P
peters

07.03.2007 um 20:15 Uhr

Hallo Svenja,

dazu besagt das BetrVG in §77: "Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen."

Es wäre also keineswegs unverschämt von dir, die entsprechende Vereinbarung ansehen zu wollen. Schließlich sollst du ja auch danach leben (bzw. arbeiten ;-)

Natürlich wird dir sicher auch der Betriebsrat helfen - hoffe ich doch. Gerade so wichtige Vereinbarungen wie über die Arbeitszeit und den Urlaub sollten vielleicht auch als Broschüre oder Kopie für die Mitarbeiter erhältlich sein.

M
Mona-Lisa

07.03.2007 um 20:20 Uhr

@Baum, peters, tschuldigung.... Svenja ist doch noch gar nicht in dem Betrieb angestellt.... ;-))

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