Erstellt am 07.03.2007 um 14:21 Uhr von Hein Blöd
Hallo Ralle.
Im Rahmen der BR-Tätigkeit könnt Ihr Euch natürlich jederzeit zu einem Treffen verabreden. Das bringt aber nichts, da Ihr da keine Beschlüsse fassen könnt.
Erstellt am 07.03.2007 um 14:22 Uhr von Ralle68
Danke für die Anwort,
Beschlüsse wollen wir auch nicht fassen, auf welchem § beruht dann dieses Treffen ?
Erstellt am 07.03.2007 um 15:04 Uhr von Baum
Hallo Ralle,
so wie sich der Sachverhalt für mich darstellt seit ihr mehrere Fraktionen im GBR.
Natürlich solltet ihr euch in diesem Falle zusammen setzen und euch besprechen um zumindest in eurer Fraktion Einigkeit zu erzielen.
Nur so kann es euch gelingen Mehrheiten zu erzielen.
Erstellt am 07.03.2007 um 15:54 Uhr von Ralph
Auch hier Danke für die Anwort,
da wir aber aus dem gesamten Bundesgebiet kommen nochmals die Farge nach welchen § wir hier verfahren könnten um uns zu treffen, da es ja auch mit erheblich Aufwand verbunden ist
Erstellt am 08.03.2007 um 10:41 Uhr von Ralle68
Hallo
würde mich immernoch über eine Beantwortung nach welchen § wir uns treffen
könnten freuen !