mitbestimmung bei vertragsänderung ?
bei uns soll bei 4 Abteilungsleitern die Vergütung erfolgsabhängig gemacht werden. Vorher war es ein Festgehalt. Frage sind wir da in der Mitbestimmung oder ist das Individualrecht
Community-Antworten (5)
27.12.2018 um 13:25 Uhr
Vier ist Kollektiv - also § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG über die Frage der Einführung und Anwendung einer erfolgsabhängigen Entgeltfindung und des Systems.
27.12.2018 um 14:49 Uhr
Frage sind Abteilungsleiter mit ca 20 untergeben , Leitende angestellte die nicht dem Kollektivrecht unterliegen ?
27.12.2018 um 14:52 Uhr
ob es sich um leitende Angestellte gemäß § 5 BetrVG handelt, wird Dir anhand der spärlichen Informationen niemand beantworten können.
27.12.2018 um 15:25 Uhr
Ich denke es sind keine Leitenden Angestellt ,sie dürfen nicht einstellen und entlassen und haben auch kein Einkommen über 9145,00€ §5 Absatz 4 2und 3 treffen aber zu
27.12.2018 um 18:26 Uhr
"§5 Absatz 4 2und 3 treffen aber zu"
Wie soll man sich das vorstellen ?
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