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Bei Abmahnung Gehaltseinbussen ?

E
Ernesto
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr Heute habe ich nebenbei Erfahren das es bei uns üblich ist.Das wen ein AN eine Abmahnung bekommt.Er auch solange die Abmahnung in der Akte ist. Er keine Gehaltserhöhung bekommt ? Ist das normal ? Meine BRM Kollegen sagten mir das das der AG eigenständig beschlossen hat und das wen ein AN damit ein Problem hat er ja alleine Klagen kann

4.20403

Community-Antworten (3)

.
.-(

07.03.2007 um 12:06 Uhr

:-/

...?

W
wölfchen

07.03.2007 um 13:36 Uhr

Um was für Lohnerhöhungen geht es denn? Wenn Ihr einen Tarifvertrag habt und prozentuale Erhöhungen für alle anstehen, geht das wohl nicht. Wenn jedoch ein Bewährungsaufstieg gemeint ist, dann kann der z.B. beim TVöD sehr wohl ausgesetzt werden, wenn der Arbeitnehmer sich eben nicht bewährt hat. Und Lohnforderungen sind tatsächlich persönlich einzuklagen.

K
Kölner

07.03.2007 um 15:00 Uhr

@wölfchen ...das geniale dabei ist, dass der BR damit noch nicht einmal irgendetwas zu tun hat!

@Ernesto TV?

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