Neuwahl nach Kündigung - Innerhalb welcher Zeit?
Wir sind ein Betrieb mit 15 wahlberechtigten Mitarbeitern. Wir haben einen einzigen Betriebsrat (es gibt keinen Vertreter). Dieser hat nun zu Ende März gekündigt. Innerhalb welcher Zeit muessen Neuwahlen stattfinden?
Community-Antworten (2)
05.03.2007 um 15:05 Uhr
Am Besten sofort. Je schneller er einen Wahlvorstand bestellt, um so kürzer ist die Zeit in der ihr ggf. betriebsratslos seid.
05.03.2007 um 22:14 Uhr
Die neuen Wahlen sind unverzüglich einzuleiten.
Verwandte Themen
Mitbestimmung bei außerordentlicher Kündigung
Älter§ 102 Mitbestimmung bei Kündigungen ... (2) Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woc
Neuwahl bei Veränderung der Belegschaftsgröße
ÄlterHi zusammen, im Internet haben wir was gelesen zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats bei Veränderung der Personalstärke Bei uns ist es so, dass wir eventuell in eine solche Regelung reinfallen,
Interessantes Abstimmungsergebnis - Richtige Formulierung des Beschlusses zur Kündigung?
ÄlterHeute ist bei uns folgendes passiert: Anhörung zur Betriebsbedingten fristgerechten Kündigung von Frau xyz nach § 102 BetrVG. Der AG bittet den Betriebsrat um Zustimmung zur Betriebsbedingten fr
Neuwahl nach Betriebsübergang
ÄlterZeitpunkt der Neuwahl nach Betriebsübergang im aufnehmenden Betrieb? Situation: Wir, ein kompletter Funktionsbereich ca 70 MA sind aus dem Unternehmen ausgegliedert und in ein Tochterunternehmen (50
Mitarbeiteranzahl von 40 auf 120 gestiegen (Outsourcing) - Wann Neuwahl des BR?
ÄlterUnsere Firma wurde zum 01.01.2007 aus der bestehenden Firma ausgegliedert (Outsourcing) und in eine bereits bestehende Firma eingegliedert. Diese bestehende Firma hatte bis dahin ca. 40 Mitarbeiter un